Hallo zusammen, habe ein Kind bei mir wohnen und bekomme Unterhalt und Kindergeld.
Bin arbeitslos, aber kann bald wieder Arbeit aufnehmen.
Ich lese immer etwas von "unterhaltsberechtigte Personen" aber ich kann mit dem Begriff nicht viel anfangen.
Meine Frage: Wo liegt meine Pfändungsgrenze wenn ich ein Kind bei mir wohnen habe und dafür Unterhalt bekomme?
Ich würde etwa 1400 Euro verdienen, muss ich davon etwas abgeben, oder nicht?
Danke und Grüße, Franziska.
-- Editiert von Klassensumsi830 am 16.03.2018 11:47
-- Editiert von Klassensumsi830 am 16.03.2018 11:48
Wie viel Geld bleibt vom Lohn und kann nicht gepfändet werden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Meine Frage: Wo liegt meine Pfändungsgrenze wenn ich ein Kind bei mir wohnen habe und dafür Unterhalt bekomme? Bei 1560 Euro. Sie kriegen ja nicht nur Unterhalt, Sie leisten ihn auch, da das Kind bei Ihnen wohnt.
Vorausgesetzt es ist dein Kind.
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Leider komme immer mit den ganzen Formulierungen durcheinander. Genau das ist mein Problem. Unterhalt "leiste" ich ja nicht, sondern ich bekomme ihn auf mein Konto überwiesen. Sehr verwirrend das ganze.
Auf einer Behörde bekam ich zu Ohren: "Kinder denen Sie Bar- oder Naturunterhalt gewähren", aber ich zahle ja keinen Unterhalt, sondern bekomme diesen, von meinem Ex-Partner monatlich gezahlt.
Deswegen verwirrt mich die Sache etwas, ob ich nun 1100 Euro oder 1400 Euro verdienen darf, ich möchte davon nichts abgeben, noch dazu weil es nicht meine Schuld ist (die Sache mit Pfändungen), sondern die meines Ex.
Aber um die Frage zu beantworten: Ja, es ist mein eigenes leibliches Kind, wohnt bei mir in der Wohnung, mein Ex-Partner zahlt mir dafür monatlichen Unterhalt. Also dann 1560 Euro?
-- Editiert von Klassensumsi830 am 17.03.2018 11:24
Beide Elternteile tragen zum Unterhalt bei, wenn das Kind bei einem wohnt.
Das eine ET durch die Unterhaltszahlung (Geldtransfer), das andere ET durch Pflege und Sorge (kein Geldtranzfer).
Zitatich möchte davon nichts abgeben, noch dazu weil es nicht meine Schuld ist (die Sache mit Pfändungen), sondern die meines Ex. :
Das Leben ist kein Wunschkonzert. Entweder Sie sind für die Schulden mitverantwortlich dann kann bei Ihnen noch viele viele Jahre gepfändet werden, oder sie sind es nicht, dann darf auch nicht gepfändet werden.
Die Vogel-Strauss Politik bringt sie nicht weiter, erhöht aber duch die Zinsen die Schuldhöhe.
Berry
Also dann 1560 Euro? Ja. Sie gewähren auch Unterhalt, nämlich Naturalunterhalt - Sie gewähren Wohnung, Nahrung, Kleidung etc. Das ist dann der Unterhalt "in Naturalien".
ZitatAlso dann 1560 Euro? Ja. Sie gewähren auch Unterhalt, nämlich Naturalunterhalt - Sie gewähren Wohnung, Nahrung, Kleidung etc. Das ist dann der Unterhalt "in Naturalien". :
Vielen Dank für diese Erklärung, jetzt habe ich das mit Naturunterhalt endlich verstanden. Perfekt! Danke!
Hat der Gläubiger/der Ex/sonstwer dich gezwungen igendwelche Verträge abzuschließen / mit zu unterschreiben so wäre dies strafrechtlich und ggf zivilrechtlich zu klären. Ist das nicht der Fall so bist du für diese Schulden (mit-)verantwortlich. Für dieses Anspruchsdenken, dass andere dafür zahlen sollen fehlt mir jegliches Verständnis .
(Editiert)
-- Editiert von Moderator am 19.03.2018 12:21
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