Wie viel Geld bleibt vom Lohn und kann nicht gepfändet werden?

16. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Klassensumsi830
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie viel Geld bleibt vom Lohn und kann nicht gepfändet werden?

Hallo zusammen, habe ein Kind bei mir wohnen und bekomme Unterhalt und Kindergeld.
Bin arbeitslos, aber kann bald wieder Arbeit aufnehmen.
Ich lese immer etwas von "unterhaltsberechtigte Personen" aber ich kann mit dem Begriff nicht viel anfangen.
Meine Frage: Wo liegt meine Pfändungsgrenze wenn ich ein Kind bei mir wohnen habe und dafür Unterhalt bekomme?
Ich würde etwa 1400 Euro verdienen, muss ich davon etwas abgeben, oder nicht?

Danke und Grüße, Franziska.

-- Editiert von Klassensumsi830 am 16.03.2018 11:47

-- Editiert von Klassensumsi830 am 16.03.2018 11:48

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Meine Frage: Wo liegt meine Pfändungsgrenze wenn ich ein Kind bei mir wohnen habe und dafür Unterhalt bekomme? Bei 1560 Euro. Sie kriegen ja nicht nur Unterhalt, Sie leisten ihn auch, da das Kind bei Ihnen wohnt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Vorausgesetzt es ist dein Kind.

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#3
 Von 
Klassensumsi830
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider komme immer mit den ganzen Formulierungen durcheinander. Genau das ist mein Problem. Unterhalt "leiste" ich ja nicht, sondern ich bekomme ihn auf mein Konto überwiesen. Sehr verwirrend das ganze.

Auf einer Behörde bekam ich zu Ohren: "Kinder denen Sie Bar- oder Naturunterhalt gewähren", aber ich zahle ja keinen Unterhalt, sondern bekomme diesen, von meinem Ex-Partner monatlich gezahlt.
Deswegen verwirrt mich die Sache etwas, ob ich nun 1100 Euro oder 1400 Euro verdienen darf, ich möchte davon nichts abgeben, noch dazu weil es nicht meine Schuld ist (die Sache mit Pfändungen), sondern die meines Ex.

Aber um die Frage zu beantworten: Ja, es ist mein eigenes leibliches Kind, wohnt bei mir in der Wohnung, mein Ex-Partner zahlt mir dafür monatlichen Unterhalt. Also dann 1560 Euro?

-- Editiert von Klassensumsi830 am 17.03.2018 11:24

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Beide Elternteile tragen zum Unterhalt bei, wenn das Kind bei einem wohnt.

Das eine ET durch die Unterhaltszahlung (Geldtransfer), das andere ET durch Pflege und Sorge (kein Geldtranzfer).

Zitat (von Klassensumsi830):
ich möchte davon nichts abgeben, noch dazu weil es nicht meine Schuld ist (die Sache mit Pfändungen), sondern die meines Ex.


Das Leben ist kein Wunschkonzert. Entweder Sie sind für die Schulden mitverantwortlich dann kann bei Ihnen noch viele viele Jahre gepfändet werden, oder sie sind es nicht, dann darf auch nicht gepfändet werden.
Die Vogel-Strauss Politik bringt sie nicht weiter, erhöht aber duch die Zinsen die Schuldhöhe.

Berry

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Also dann 1560 Euro? Ja. Sie gewähren auch Unterhalt, nämlich Naturalunterhalt - Sie gewähren Wohnung, Nahrung, Kleidung etc. Das ist dann der Unterhalt "in Naturalien".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Klassensumsi830
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Also dann 1560 Euro? Ja. Sie gewähren auch Unterhalt, nämlich Naturalunterhalt - Sie gewähren Wohnung, Nahrung, Kleidung etc. Das ist dann der Unterhalt "in Naturalien".

Vielen Dank für diese Erklärung, jetzt habe ich das mit Naturunterhalt endlich verstanden. Perfekt! Danke!

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Hat der Gläubiger/der Ex/sonstwer dich gezwungen igendwelche Verträge abzuschließen / mit zu unterschreiben so wäre dies strafrechtlich und ggf zivilrechtlich zu klären. Ist das nicht der Fall so bist du für diese Schulden (mit-)verantwortlich. Für dieses Anspruchsdenken, dass andere dafür zahlen sollen fehlt mir jegliches Verständnis .

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 19.03.2018 12:21

Signatur:

"Valar Morghulis"

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