Hallo,
Ich habe zwei Mahnverfahren durchgeführt.
Bei dem einen hat das Gericht die Zinsen bis zur Zustellung an den Antragsgegner berechnet und als wert geschrieben. Zudem hat es darunter geschrieben, dass der gesamte Anspruch der Verjährung unterliegt.
Nun habe ich einen weiteren gestellt. Dort hat das Gericht die einzelnen Posten nicht ausgerechnet, sondern hat nur geschrieben: " Zinsen von 5 Prozentpunkten über...." Das sind immerhin 11 Positionen, die verzinst werden. In der Gesamtsumme finden sich die Zinsen nicht wieder. Wo sehe ich was von den Zinsen? Muss ich die selbst ausrechnen oder macht das der Gerichtsvollzieher im Pfüb?
Auch in der Kostenrechnung die man vorher vom Gericht bekommt haben die in einem Schreiben Zinsen ausgerechnet und in dem Zweiten Schreiben keine Zinsen ausgerechnet. Ich hab nochmal nachgeschaut. In den Anträgen wurde es identisch ausgefüllt. Im Zweiten waren es jedoch 11 Positionen, die verzinst werden mussten.
-- Editier von Wolle9 am 27.11.2016 23:19
Zinsenberechnung beim Mahnverfahren
27. November 2016
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Frage vom 27. November 2016 | 22:23
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 282x hilfreich)
Zinsenberechnung beim Mahnverfahren
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#1
Antwort vom 30. November 2016 | 16:09
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Sie werden nicht umhin kommen die Zinsen selber auszurechnen.
http://basiszinssatz.info/zinsrechner/
-- Editiert von AltesHaus am 30.11.2016 16:10
#2
Antwort vom 1. Dezember 2016 | 12:39
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Oder hier der Rechner der Mahngerichte: http://www.mahngerichte.de/scripts/zinssatz.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Dezember 2016 | 12:56
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 282x hilfreich)
Das man es selbst ausrechnen kann, ist klar.
Ich kenne doch aber gar nicht den Endzeitpunkt.
Zudem ist mir nicht ganz klar, weshalb das Gericht im Mahnverfahren die Zinsen mal ausrechnet und mal weglässt.
#4
Antwort vom 2. Dezember 2016 | 14:47
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
ZitatIch kenne doch aber gar nicht den Endzeitpunkt. :
Beim Endzeitpunkt kommt es auf die Formulierung bezüglich der (laufenden) Zinsen an. Bei laufenden Zinsen ist der Endzeitpunkt der Tag an dem die Zahlung bei Ihnen eingeht.
Was den PfÜB angeht, so können auf Seite 3 zu den Zinsen verschiedene Angaben gemacht werden. Es kommt letztlich auf die Formulierung im VB an.
Zitat:Zudem ist mir nicht ganz klar, weshalb das Gericht im Mahnverfahren die Zinsen mal ausrechnet und mal weglässt.
Das kommt darauf an, welche Angaben Sie in den beiden Anträgen gemacht haben. Das Mahngericht errechnet, insoweit möglich, die Zinsen immer maschinell aus. Das geht natürlich nur, solange ein Enddatum bekannt ist.
-- Editiert von Xipolis am 02.12.2016 14:48
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