Zum Lachen! Bei falschen, unvollständigen eidesstattlichen Erklärungen passiert nichts!

23. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)
Zum Lachen! Bei falschen, unvollständigen eidesstattlichen Erklärungen passiert nichts!

Ich hatte Gerichtsvollzieher zu einem Schuldner geschickt. Der gab als Lohn ca. 1.400 €. Wollte vom GV den Lohnschein sehen. Nein, gehört nicht zu den GV-Pflichten Lohnscheine oder Arbeitsverträge beim Schuldner einzusehen .....

Ich wußte und hatte mir auch Kopien gemacht, dass der Schuldner selber jemanden einen Kredit von 50.000 € gegeben hat. Davon war in seiner EV nichts zu lesen. Ich teilte das der GVin mit. Reaktion: Müssen Sie eben erneut die EV anfordern.

Klartext: Wer bei der EV lügt, hat nichts zu befürchten!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Ich hatte Gerichtsvollzieher zu einem Schuldner geschickt. Der gab als Lohn ca. 1.400 €. Wollte vom GV den Lohnschein sehen. Nein, gehört nicht zu den GV-Pflichten Lohnscheine oder Arbeitsverträge beim Schuldner einzusehen .....


Da hat er recht, aber der Schuldner hat ja auch angeben müssen bei wem er arbeitet, und so können Sie - wenn Sie meinen - den Lohn pfänden.

Zitat (von Trailor85):
Ich wußte und hatte mir auch Kopien gemacht, dass der Schuldner selber jemanden einen Kredit von 50.000 € gegeben hat. Davon war in seiner EV nichts zu lesen. Ich teilte das der GVin mit. Reaktion: Müssen Sie eben erneut die EV anfordern.


Auch das ist richtig, das hätten Sie mal bei der Beauftragung direkt mitteilen können, so wäre der zweite Gang nicht erforderlich.

Zitat (von Trailor85):
Klartext: Wer bei der EV lügt, hat nichts zu befürchten!


Bisher hat ja noch keiner gelogen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Wer bei der EV lügt, hat nichts zu befürchten!


Doch, eine Strafanzeige nach § 156 StGB . Das macht aber nicht der Gerichtsvollzieher. Die Anzeige muss schon der Gläubiger stellen.

Zitat:
Bisher hat ja noch keiner gelogen.


Doch, die erste EV war offenbar unvollständig. Da der Schuldner die Vollständigkeit der Angaben versichern muss, hat er wohl gelogen.

Zitat:
Ich wußte und hatte mir auch Kopien gemacht, dass der Schuldner selber jemanden einen Kredit von 50.000 € gegeben hat.


Und warum pfändet man den Rückzahlungsanspruch aus dem Darlehen dann nicht?

-- Editiert von hh am 23.04.2018 18:02

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von hh):
Doch, die erste EV war offenbar unvollständig. Da der Schuldner die Vollständigkeit der Angaben versichern muss, hat er wohl gelogen.


Wie wollen Sie das beurteilen können? Sie wissen doch überhaupt nicht, warum er das angebliche Darlehen nicht genannt hat, evtl. wurde es verrechnet, schon zurück gezahlt, wer weiß dsa schon?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Klartext: Wer bei der EV lügt, hat nichts zu befürchten!

Falsch.

Wer bei der EV lügt und einen unfähigen Gläubiger hat, der hat nichts zu befürchten ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Wer bei der EV lügt, hat nichts zu befürchten!


Doch, eine Strafanzeige nach § 156 StGB . Das macht aber nicht der Gerichtsvollzieher. Die Anzeige muss schon der Gläubiger stellen.

Zitat:
Bisher hat ja noch keiner gelogen.


Doch, die erste EV war offenbar unvollständig. Da der Schuldner die Vollständigkeit der Angaben versichern muss, hat er wohl gelogen.

Zitat:
Ich wußte und hatte mir auch Kopien gemacht, dass der Schuldner selber jemanden einen Kredit von 50.000 € gegeben hat.


Und warum pfändet man den Rückzahlungsanspruch aus dem Darlehen dann nicht?

Geht nicht. Sitzt im Gefängnis und wird wohl nicht mehr als H4 bekommen bzw. macht Entschuldung in 3/6 Jahren. Da kommt kein Geld.

Mir geht es um die Verurteilung meines Schuldners, damit er keine Privatinsolvenz machen kann! Staatsanwalt hatte schon Fall eingestellt. Ich monierte und jetzt gehts aber weiter. Polizei forderte noch Unterlagen von mir an, da es um 3 Verträge geht.

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#6
 Von 
Dr. Lamar
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 37x hilfreich)

Wird nix bei rumkommen für Sie, wenn der Schuldner "nur verurteilt" wird.

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