Zuschlag erhalten,Alteigentümer will Haus zurück

15. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
schwimm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuschlag erhalten,Alteigentümer will Haus zurück

Wir haben bei einer Zwangsversteigerung für ein Einfamilienhaus teilgenommen. Wir waren auch die Höchstbietenden. Der Zuschlag sollte aber erst drei Wochen später statt finden, da der Alteigentümer Zeit für eine Umfinanzierung bekommen hat. Da man festgestellt hat, dass er keine Finanzierung vorlegen kann und sich auch beim Rechtspfleger nicht gemeldet hat, haben wir den Zuschlag nach drei Wochen bekommen. Am Tag des Zuschlages hat uns der Alteigentümer angerufen und uns darum gebeten ihm sein Haus zurück zu verkaufen. Er sagte es hätte sich alles überschnitten und er hat nun eine Finanzierung bekommen und wenn wir wollen, könnten wir uns auch mit seiner Bank zusammen setzen.
Hinzu kommt dass der Alteigentümer sehr freundlich ist und er uns das Haus (vor dem Zuschlag noch) es von innen gezeigt hat. Während der Besichtigung habe ich ihn ausdrücklich gefragt, wie es mit seiner Umfinanzierung aussieht, ob er das Haus noch retten könnte, denn wenn es so sein sollte werden wir Ihm aus dem Weg gehen.
Nun sind wir verzweifelt, wie wir handeln sollen, denn wir möchten gerne das Haus beziehen.
Wir wissen dass der Alteigentümer einen Einspruch innerhalb von 14 Tagen einreichen kann. Sollen wir Ihn, bis der Zuschlag rechtskräftig wird, hinhalten und sagen dass wir noch am überlegen sind , damit er nicht sauer wird und ein Einspruch einreicht? Oder sollen wir Ihm das offen und ehrlich sagen dass wir es behalten wollen???
Denn wir sind uns sicher dass er wirklich alles tun würde um die Zeit hinaus zu zögern.
Welche Rechte haben wir nun?
Ich bitte um Rat !


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Zusatzinfo:
Ich habe eben gerade einen Anruf von dem Alteigentümer erhalten, ich habe ihn gefragt, wie er das nun Finanzieren will, mit welcher Bank, er sagte dass es privat finanziert wird und nicht über eine Bank.

-- Editiert von auulus am 15.10.2008 14:57

-- Editiert von auulus am 16.10.2008 14:58

-- Editiert von auulus am 16.10.2008 15:27

-- Editiert von auulus am 16.10.2008 21:00

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Da ist wirklich guter Rat teuer. Überwiegt hier das Eigeninteresse an dem Erwerb oder das Mitleid mit dem Alteigentümer, dem Sie wieder sein verlorenes Eigentum verschaffen könnten? Ist ihm gegenüber ein ausreichendes Vertrauen vorhanden und die Privatfinanzierung eine sichere Sache? Alles Fragen, die von einem Unbeteiligten nur schwer beantwortet werden können.
Nur soviel; wird keine Zuschlagsbeschwerde innerhalb der 2 Wochen eingelegt, wird der Zuschlagsbeschluß
rechtskraftig und kann dann nicht mehr aufgehoben werden.
Gründe für eine Zuschlagsbeschwerde können allerdings nicht mehr darin liegen, dass der Schuldner nunmehr eine Finanzierung erreicht hat, die Schulden begleichen kann oder eine Ratenzahlung versuchen möchte. Gründe für eine Zuschlagsbeschwerde können nur noch in Verfahrensmängeln liegen.








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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo auulus,

wenn ihr nachgebt, solltet ihr den Verkauf unbedingt über ein Anderkonto abwickeln, noch besser wäre Vorkasse. Denn eine private Finanzierung ist bestimmt nicht verbindlich.

Auch sollten alle Nebenkosten übernommen werden; eigentlich müsste sogar ein (kleiner) Gewinn als Entschädigung für eure Mühen übrig bleiben.

PS: Wenn er das Haus noch bewohnt, kann es Probleme beim Auszug geben (mutwillige Zerstörung).

MfG Stefan

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#3
 Von 
schwimm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stefan,

vielen Dank für Ihre Antwort. Wie könnten wir beim Auszug eine mutwillige zerstörung verhindern? Welche Maßnahmen gibt es dafür ? Wäre es zulässig wenn wir unseren Anwalt ins Haus schicken damit er Fotos für ein Nachweis machen kann.

Auulus

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo auulus,

ich möchte den Verkäufer nicht verteufeln. Ob das Risiko wirklich besteht, könnte ihr viel besser einschätzen, weil ihr ihn kennt.
Da er ja bei der Besichtigung sehr nett war, hat er sich wohl schon darauf eingestellt, das Haus zu verlieren.
Wenn ihr aber jetzt seine letzten Anstrengungen (Finanzierung besorgen) zunichte macht, ist er vielleicht nicht mehr so nett !?

Wenn die Sache aber wirklich eskaliert, bringen euch auch Beweise und ein Gerichtsurteil wenig, da beim Gegner nichts zu holen sein wird.

Ihr könntet ihn dann noch Anzeigen (Sachbeschädigung), bringt euch finanziell aber auch nichts. Im schlimmsten Fall muss er in den Knast (dazu müsste er aber schon Feuer legen o.ä.).

PS: Solche Fälle landen schnell in den Medien (ebenso ist es mit Mietnomaden), represantativ ist das aber nicht.

MfG Stefan

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#5
 Von 
schwimm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Seit dem letzten Anruf des Alteigentümers habe ich kein Anruf mehr erhalten. er wollte vor einigen Tagen sich bei mir melden hat es aber nicht getan. Aus dem Grunde nehme ich an, dass er doch nicht in der Lage ist das Haus von uns zurück zu kaufen. Wie lange sollte ich noch abwarten bis ich die Räumungsfrist ihm mitteile? Meiner Meinung nach würde ich die Räumungsfrist erst mitteilen sobald die 14 tage um sind und der Zuschlag rechtskräftig wird ?! Ich will nicht dass er eine Beschwerde einreicht und somit Zeit gewinnt. Mache ich damit etwas falsch in dem ich einfach nur warte bis der Zuschlag rechtskräftig wird ?

mfg
schwimm

-- Editiert von schwimm am 22.10.2008 16:27

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo auulus,

wie Dieter schon sagte, wird er wahrscheinlich gar kein Recht zur Beschwerde haben. Ansonsten kann es nicht Schaden, die Frist abzuwarten.

Ich kann nur raten, das ganze friedlich abzuwickeln, also keine extrem kurze Frist setzen. Rein rechtlich müsste er sofort raus, der Gerichtvollzieher darf, wenn ich mich recht erinnere, nach drei Wochen tätig werden.

MfG Stefan

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#7
 Von 
Pralinchen33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
wer betreibt denn die ZV? Nur der 1. Betreiber kann sie wieder zurücknehmen. Wir haben es letztes Jahr durch. Der 3. Betreiber wollte sie zurücknehmen, der 1. (in unserem Fall die Sparkasse) jedoch nicht.
Außerdem werden Gebühren in nicht zu knapper Höhe für jede ZV fällig. Auf diesen würdet Ihr sicher sitzen bleiben.
Der AE bekommt mit dem Zuschlag die Anordnung, daß er und seine Angehörigen sofort ausziehen müssen. Er kann Euch natürlich ärgern. Er kann Räumungsschutz beantragen, der aber nur extrem selten genehmigt wird. Bitte guckt auch hier, daß in solchen Fällen alle Fristen eingehalten werden.
Ich wünsche Euch viel Kraft.
VG, Pralinchen33

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schwimm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil der alteigentümer sich bis heute nicht gemeldet hat und der Zuschlag nun rechtskräftig ist, habe ich ihn gestern den ganzen tag angerufen. Selbstverständlich ist er nicht ran gegangen. Am Abend hat er mir eine sms geschickt, dass er geschäftlich unterwegs ist und mich erst am Freitag anrufen wird.

(Ausserdem muss ich noch dazu sagen, es ist ein Einfamilienhaus. Im EG wohnen die Alteigentümer und im OG die vermieterin)

Da uns nun ab sofort die mieteinnahme der mieterin zusteht musste ich sie unbedingt erreichen, aber der alteigentümer hat mir nicht die Festnetznummer gegeben. Da dachten wir uns, gut wenn er uns die nummer nicht gibt, gehen wir bei der mieterin persönlich vorbei. ( die Alteigentümer waren nicht zu Haus) Als die mieterin die Tür aufmachte und wir Ihr sagten dass wir die neuen Eigentümer sind, hat sie total abgeblockt und war sehr sauer und sagte dass das ja gar nicht stimmt und das es unmöglich sei. Darauf hin haben wir ihr alle Papiere bzw. den Zuschlagsbeschluss vorgezeigt. Sie war schockiert und hat uns hoch gebeten. die mieterin hat ein sehr gutes verhältniss zu den Alteigentümern und der AE hat ihr erzählt das die ganze Zwangsversteigerung ein Missverständniss sei und es auch aufgehoben worden ist. Was ja aber in der realität nicht so ist. Er hat die ganze Zeit über die mieterin angelogen, noch dazu kommt, dass wir während der Besichtigung auch im OG waren und die mieterin nichts davon wusste, weil sie nicht da war. Die mieterin vermutet dass die Ehefrau auch nichts von all dem weiss. Die mieterin ist sehr freundlich und wir haben uns auch nett verabschiedet.

Bin nun gespannt wie es weitergehen wird wenn der Alteigentümer am Freitag wieder da sein wird.....

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-- Editiert von schwimm am 29.10.2008 08:29

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