Zustellung eines vorläufigen Zahlungsverbots

29. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
PunktundKomma
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 8x hilfreich)
Zustellung eines vorläufigen Zahlungsverbots

Hallo.

Wenn man soetwas wie oben zustellen lässt, kann dann die Person keine Bankaufträge mehr ausführen lassen, solange dieses Zahlungsverbot auf dem Konto liegt, oder wie kann ich mir das genau vorstellen? Durch den ganzen § dschungel blickt ja keiner durch.

Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Das vorläufige Zahlungsverbot gem. § 845 ZPO , das auch als "Vorpfändung" bezeichnet wird, hat die Wirkung eines Arrestes.

Es muss dann innerhalb von 30 Tagen ein PfÜB zugestellt werden, um die Rangfolge sicherzustellen.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und um die Frage zu beantworten: Ja, es bewirkt gewissermaßen, dass Bankverfügungen erst einmal unterbunden sind. Es ist quasi eine Art Gefängnis für das Geld. Das kann bei Unternehmern schon heftige Folgen geben, so dass ggf. eine Zahlung sehr wahrscheinlich wird.

Bezugnehmend auf deine andere Info aus dem anderen Thema würde ich hier die normale Pfändung abwarten. Das vorläufige Zahlungsverbot kann nach 30 Tagen aber durchaus erneuert werden.

Ein Thema hätte im übrigen genügt.

Sollte die Pfändung des GV jedoch erfolgreich sein, würde ich die Bank umgehend über das Aufheben des Zahlungsverbotes in Kenntnis setzen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 29.04.2014 12:52

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