Hallo.
Wenn man soetwas wie oben zustellen lässt, kann dann die Person keine Bankaufträge mehr ausführen lassen, solange dieses Zahlungsverbot auf dem Konto liegt, oder wie kann ich mir das genau vorstellen? Durch den ganzen § dschungel blickt ja keiner durch.
Gruß
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Zustellung eines vorläufigen Zahlungsverbots
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das vorläufige Zahlungsverbot gem. § 845 ZPO
, das auch als "Vorpfändung" bezeichnet wird, hat die Wirkung eines Arrestes.
Es muss dann innerhalb von 30 Tagen ein PfÜB zugestellt werden, um die Rangfolge sicherzustellen.
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Und um die Frage zu beantworten: Ja, es bewirkt gewissermaßen, dass Bankverfügungen erst einmal unterbunden sind. Es ist quasi eine Art Gefängnis für das Geld. Das kann bei Unternehmern schon heftige Folgen geben, so dass ggf. eine Zahlung sehr wahrscheinlich wird.
Bezugnehmend auf deine andere Info aus dem anderen Thema würde ich hier die normale Pfändung abwarten. Das vorläufige Zahlungsverbot kann nach 30 Tagen aber durchaus erneuert werden.
Ein Thema hätte im übrigen genügt.
Sollte die Pfändung des GV jedoch erfolgreich sein, würde ich die Bank umgehend über das Aufheben des Zahlungsverbotes in Kenntnis setzen.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 29.04.2014 12:52
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