Zwangsräumung / Besitzrecht

26. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
xxxjeffxxx
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Zwangsräumung / Besitzrecht

Hallo zusammen,

ich habe im Dezember 2019 ein Haus ersteigert. Bewohnt wird es von dem Ex-Ehemann der ehemaligen Eigentümerin. Dieser setzt alles daran nicht auszuziehen. Nachdem der Gerichtsvollzieher im Januar 2020 räumen sollte, behauptete der Bewohner einen Mietvertrag mit seiner Ehefrau gehabt zu haben. Dies ging vor Gericht und wurde vom Landgericht nicht geglaubt. Er hat eides statt gelogen.

- Im Beschluss vom Landgericht steht das keine weitere Rechtsbeschwerde zugelassen ist.
- Er hat keinerlei Besitzrecht / auch ein Recht zum Besitz aus § 149 Abs. 1 ZVG oder ein anderes kommt in Betracht.

Jetzt war für gestern die zweite Zwangsräumung angesetzt. Diese hat er einen tag vorher per Fax an das Amtsgericht abgewendet. Als Grund das Corona Kontaktverbot. Heute soll der Rechtspfleger nach Anhörung meiner Sicht entscheiden. Aber zunächst ist die gestrige Räumung ausgefallen. Mein Gerichtsvollzieher sagte mir jedoch das er diese durchgezogen hätte, denn es ist kein öffentlicher Raum und Abstand halten kann man ja. Wie ist eure Sicht?

Jetzt meine Frage konkret.

Ich habe vom Landgericht einen Beschluss das der Bewohner keinerlei Besitzrecht hat. Ich bin alleiniger Eigentümer laut Grundbuch. Kann ich ihn wegen Hausfriedenbruchs anzeigen?

Kann ich jederzeit auf mein Grundstück und z.B in meinem Garten die sonne genießen? Auch wenn die Polizei kommen sollte, wüsste ich nicht welche Straftat man mir vorwerfen könnte?

Ist durch das Corona Virus jetzt jegliche Rechtsstaatlichkeit ausgesetzt?

Kommt der Staat irgendwie auch für mich für den Ausfall der Nutzungsentschädigung auf ? Denn Der Bewohner zahlt keinen Cent.

Eure Gedanken dazu würden mich sehr interessieren.

Vielen Dank im voraus






-- Editiert von xxxjeffxxx am 26.03.2020 06:34

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von xxxjeffxxx):
Als Grund das Corona Kontaktverbot.

Das halte ich für Unfug.



Zitat (von xxxjeffxxx):
Kann ich ihn wegen Hausfriedenbruchs anzeigen?
Ja, kann man.
Bringt einen in der Sache aber wohl keinen Schritt weiter



Kann ich jederzeit auf mein Grundstück und z.B in meinem Garten die sonne genießen?

Ja, der Schilderung nach schon.



Zitat (von xxxjeffxxx):
Ist durch das Corona Virus jetzt jegliche Rechtsstaatlichkeit ausgesetzt?

Ganz offenbar nicht:
Zitat (von xxxjeffxxx):
Heute soll der Rechtspfleger nach Anhörung meiner Sicht entscheiden.




Zitat (von xxxjeffxxx):
Kommt der Staat irgendwie auch für mich für den Ausfall der Nutzungsentschädigung auf ?

Nein, das ist Dein Problem. Da muss man dann halt notfalls pfänden.



Zitat (von xxxjeffxxx):
Gerichtsvollzieher sagte mir jedoch das er diese durchgezogen hätte, denn es ist kein öffentlicher Raum und Abstand halten kann man ja.

Richtig. Zudem gibt es kein Kontaktverbot, bei der Durchsetzung des Rechts.
Notfalls würde ich die Polizei hinzuziehen.


Allerdings kann es sein, das Zwangsräumungen derzeit per Verordnung ausgesetzt sind. Da müsste man mal schauen, ob das Grundstück von einer solchen erfasst ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von xxxjeffxxx):
Kommt der Staat irgendwie auch für mich für den Ausfall der Nutzungsentschädigung auf ? Denn Der Bewohner zahlt keinen Cent.


Dann müßte man ihm hinsichtlich der Nutzungsentschädigung ganz flott eine Schadenersatzforderung präsentieren in Höhe der ortsüblichen Miete.

Zustellung am besten über Gerichtsvollzieher - kostet um die 12 EUR.

Und tunlichst nicht in die Sonne des Hausgartens setzen. Dann hätte man ja eine - allerdings beschränkte Nutzung - des Hausgrundstücks gehabt.

Wer zahlt denn Strom und Wasser? Strom vermutlich der Hausbesetzer.

Ist Wasser bei euch eine öffentliche Last und somit vom Grundstückeigentümer zu zahlen? In diesem Fall: Hahn indirekt zudrehen und die Abschläge nicht bezahlen. Nerven behalten und abwarten, bis der Wasserversorger den Hahn zudreht. Kostet dann später ein paar EUR Mahnkosten und Entsperrkosten. Das macht den Kohl dann aber auch nicht fett.

Schön, daß festgestellt wurde, der Hausbesetzter habe kein Besitzrecht. Dann könnte man ja schon mit geplanten Renovierungen anfangen.

Bewährt hat sich das Aufnehmen der Hofpflasterung wegen geplanter Erneuerung der Abwasserleitung. Wenn die Fenster ohnehin (bei altem Haus) Schrott sind, könnte man hier auch schon anfangen, die auszubauen.

2x Hilfreiche Antwort

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