Hallo,
ich hab folgende Frage.
Wenn ich ein Haus kaufen möchte und im Grundbuch ist eine Zwangssicherungshypothek zugunsten einer Stadt eingetragen.
Dieser liegen nicht erfüllte Zahlungspflichten des Verkäufers aus dem Erwerbsvertrag zugrunde.
Was ist dabei zu beachten?
Könnte die Stadt von Rechte aus ihrem damaliegen Kaufvertrag geltend machen?
MfG
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Zwangssicherungshypothek einer Stadt - Was ist dabei zu beachten?
29. Mai 2012
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Frage vom 29. Mai 2012 | 00:27
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 6x hilfreich)
Zwangssicherungshypothek einer Stadt - Was ist dabei zu beachten?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 29. Mai 2012 | 12:15
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Die Zwangssicherungshypothek sollte in jedem Fall erledigt werden. Ich kenne das eigentlich so, dass der Notar die Löschungsbewilligung einholt, die der Gläubiger ggf. gegen Zahlung der offenen Forderung erteilt.
#2
Antwort vom 31. Mai 2012 | 17:52
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
das kommt ganz allein darauf an, was im Notarvertrag vereinbart wird. Zu einer Umschreibung im Grundbuch kommt es jedenfalls erst, wenn alle Beteiligten sich einig sind!
Eine Möglichkeit wäre, das die Forderung vom Kaufpreis beglichen wird.
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