Zwangsversteigerung Haus

27. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)
Zwangsversteigerung Haus

Hallo!

Ich hätte da mal ein paar Fragen und wäre für Antworten sehr dankbar.

Nächsten Monat ist der erste Zwangsversteigerungstermin, warum vom ersten die Rede ist, hat man mir schon erklärt.

Darf man bei so einem Termin als "stiller Zuhörer" anwesend sein, oder braucht man dazu eine Genehmigung oder so?

Und wenn es keinen Zuschlag gibt, wie verläuft dann der zweite Termin bzw. wie sind da die Auflagen?

Und wenn es einen Zuschlag gibt, wie lange hat man dann Zeit, daß Haus zu räumen?

Gruß, Huya



-----------------
"Für die Dinge die wir umsonst bekommen,zahlen wir manchmal den höchsten Preis."

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Darf man bei so einem Termin als "stiller Zuhörer" anwesend sein, oder braucht man dazu eine Genehmigung oder so? <hr size=1 noshade>


Die Versteigerung ist öffentlich!


quote:<hr size=1 noshade>Und wenn es keinen Zuschlag gibt, wie verläuft dann der zweite Termin bzw. wie sind da die Auflagen? <hr size=1 noshade>


Hier muss man differenzieren.

1) Im 1. Termin wird kein Gebot abgegeben = das Verfahren wird gem. § 97 ZVG eingestellt.

2) Es wird ein Gebot abgegeben - dieses erreicht aber nicht die Hälfte (5/10) = das Gericht versagt den Zuschlag.

3) Bleibt ein Gebot unter 7/10, dann kann ein beteiligter Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen. Gleichzeitig mit der Versagung des Zuschlags wird ein neuer Versteigerungstermin angesetzt. In diesem 2. Termin gibt es dann keine Grenzen mehr (weder 7/10 noch 5/10).


quote:<hr size=1 noshade>Und wenn es einen Zuschlag gibt, wie lange hat man dann Zeit, daß Haus zu räumen? <hr size=1 noshade>


Dies hängt vom jeweiligen GV ab (Schnelligkeit) - i.d.R. aber innerhalb weniger Wochen (gehen Sie mal von 6 - 10 Wochen aus).

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:

Und wenn es einen Zuschlag gibt, wie lange hat man dann Zeit, daß Haus zu räumen?


Das kann wirklich sehr schnell gehen. Die von Hamburger-10
angegebene Zeit ist durchaus realistisch. Dafür sprechen die folgenden Fakten:
Die Räumung ist unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags auf Grund des mit der Vollstreckungsklausel versehenen Zuschlagsbeschlusses zulässig .
Zwischen dem Tag der Zustellung der
Räumungsmitteilung des GV an den Schuldner und dem Tag des Vollstreckungstermins müssen mindestens drei Wochen liegen.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo hamburger-1910!

Vielen Dank für die ausführliche und gut verständliche Antwort.

Das nennt man dann wohl, daß "die Zeit rennt"!

Gruß, Huya


-----------------
"Für die Dinge die wir umsonst bekommen,zahlen wir manchmal den höchsten Preis."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo Dieter25!

Auch hier vielen Danke für den Beitrag.

Obwohl es düstere Aussichten sind.

Gruß, Huya





-----------------
"Für die Dinge die wir umsonst bekommen,zahlen wir manchmal den höchsten Preis."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Huya,

ich gehe davon aus, dass Sie von der Zwangsversteigerung betroffen sind.

Tipp:
Versuchen Sie schnellstmöglich eine neue Bleibe zu finden, da die Adressen der Notunterkünfte bei VM bekannt sind.

Viel Glück!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo hamburger-1910!

Ich bin nicht von der ZV betroffen, aber mein Bruder und sein jüngster Sohn (ich mag mir nicht ausmalen, was das für zusätzliche Belastung ist).

Aber mein Bruder befindet sich z. Z. irgendwie in einem geistigen Nirwana - wenn ich nicht davon rede, dann geschieht das auch nicht.

Den letzten Satz verstehe ich nicht so ganz, bedeutet er, daß so ziemlich alle Vermieter die Adressen der Notunterkünfte kennen, und dann nicht gerne an dort vorübergehend lebende Personen vermieten?

Thx, Huya






-----------------
"Für die Dinge die wir umsonst bekommen,zahlen wir manchmal den höchsten Preis."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Den letzten Satz verstehe ich nicht so ganz, bedeutet er, daß so ziemlich alle Vermieter die Adressen der Notunterkünfte kennen, und dann nicht gerne an dort vorübergehend lebende Personen vermieten?


So ist es!


Deshalb ist es besser, wenn man unter der jetzigen Adresse auf Wohnungssuche geht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo hamburger-1910!

Ok - dann ja doch verstanden.

Vielen Dank nochmals!

Gruß, Huya


-----------------
"Für die Dinge, die wir umsonst bekommen,zahlen wir manchmal den höchsten Preis."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo!

Ich weiß gar nicht genau, was ich schreiben will - aber ich muß es einfach los werden ...

Der Termin war ja Heute - und wir haben das Haus ersteigert (also nicht ich, die ganze Familie).

Mein Bruder und sein Sohn können dort wohnen bleiben und ich hatte lange nicht so viel Herzrasen wie Heute.

Ich möchte nochmals allen Danken, die sich so sehr mit ihrem Wissen eingebracht haben - Danke!

Ich habe noch nie ein Haus besessen, aber seit Heute weiß ich, was es einem Menschen bedeuten kann.

Es gab mal Jemanden, der sagte, wenn er sein Haus verlieren würde, würde er sich umbringen.

In 14 Tagen wird "verkündet" - ich glaube, ob der Zuschlag gegeben wird - habe das nicht so ganz verstanden, bzw. war wohl nicht mehr ganz aufnahmefähig.

Ich weiß, daß das keine Rechtsfrage oder so ist, aber ich mußte das los werden.

Thx, Huya











-----------------
"Für die Dinge, die wir umsonst bekommen,zahlen wir manchmal den höchsten Preis."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:
Ich weiß, daß das keine Rechtsfrage oder so ist, aber ich mußte das los werden.

Ich persönlich - und auch andere hier - sehe solche Rückmeldungen gerne ...


Dann hoffe ich mal, das in 14 Tagen 'die Korken knallen' ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo!

Danke - ich werde auf jeden Fall dann Bescheid geben.

Gruß, Huya


-----------------
"Für die Dinge, die wir umsonst bekommen,zahlen wir manchmal den höchsten Preis."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo Harry van Sell!

Unsere Familie hat den Zuschlag für das Haus bekommen!

Es gehört nun uns und bleibt in der Familie und mein Bruder kann dort mit seinem Sohn weiter wohnen bleiben.

Wir sind alle sehr glücklich, aber mein Bruder wohl am meisten!

Alter Schwede - was für eine Zeit - was für eine Arbeit, welch Aufwand, was für Ängste, was für ein Gerechne und, und, und ... was auch immer - aber geschafft!

Gruß Huya






-----------------
"Für die Dinge, die wir umsonst bekommen,zahlen wir manchmal den höchsten Preis."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

GLÜCKWUNSCH !

Sich durchzubeißen kann sich also lohnen ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo Harry van Sell!

DANKE!

Was für ein Gefühl - unbeschreiblich.

Thx, Huya




-----------------
"Für die Dinge, die wir umsonst bekommen,zahlen wir manchmal den höchsten Preis."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo @ all!

Keine Ahnung, ob sich noch jemand an diesen alten Thread erinnert, aber ich wollte mal kurz etwas ergänzen:

Mein ältester Bruder hat ja damals sein Haus verloren, aber mein zweitältester Bruder hatte es damals in der Zwangsversteigerung kaufen können.

Mittlerweile wurde das Haus wieder in ein 2-Familien Haus umgebaut und mein ältester Bruder lebt unten mit seinem Sohn.

Meine Mutter hat derweilen ihr Haus verkauft und ist nun oben in die Mietwohnung gezogen.

Das Ganze nennt man dann wohl Familienzusammenführung . . .

Was ich eigentlich sagen (schreiben) möchte ist - egal wie schlimm es aussieht im Leben - manchmal ist es ein Neuanfang für Alle!

Danke nochmals an Alle, die damals mit Rat und Tat uns geholfen haben - thx.

Gruß, Huya




-----------------
"Für die Dinge, die wir umsonst bekommen, zahlen wir manchmal den höchsten Preis."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Das Wichtigste in so einem Punkt ist aber auch wohl, dass die Familie zusammenhält und eine gute Lösung gefunden hat. Das ist nicht immer der Fall, wenn es ums Geld geht. Insofern kann ich euch für die Familie nur beglückwünschen ;-)

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.747 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen