Zwangsversteigerung - Mieterhöhung

13. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tobi3003
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsversteigerung - Mieterhöhung

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Laut § 558 BGB darf ich die Miete an den ortsüblichen Mietspiegel als Vermieter anpassen. Gleichzeitig darf die Miete jedoch nicht mehr als 20% in den letzten drei Jahren erhöht werden.

Was mache ich wenn ich ein Mehrfamilienhaus aus der Zwangsversteigerung kaufe und zum Beispiel eine Partei einen bestehenden Mietvertrag von 0 € Miete hat und die andere Partei 3 €/m² (ortsübliche Miete: 6 €), weil der vorherige Eigentümer im Verwandtschaftskreis mit den beiden Parteien war?

Heißt das jetzt, dass ich bei der ersten Partei gar keine Mieterhöhung machen kann, da 20 % von 0 € gleich 0 € sind und bei der zweiten Partei maximal auf 3,60 €/m² anheben kann? Oder darf ich hier trotzdem in beiden Fällen die Miete bis zur ortsüblichen Miete anheben?


Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke
Tobi

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