Zwangsversteigerung

20. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kuka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Zwangsversteigerung

Hallo Forenteilnehmer, habe folgende Frage,

mein Haus wird demnächst versteigert und ich hab versucht mit Bank irgendwie klare Linie zu meistern aber Die, Schein so, keine Interesse daran haben und machen mit Versteigerung weiter.
kurze Lagebericht:

ich habe nur Bank als Gläubiger,
Schufa ist im Moment beim scoring 90% ,
ich habe jetzt wieder Arbeit und kann eidlich Umschuldung machen aber das Bank will unheimliche Summe obwohl im Grundbuch nur 150000 € eingetragen die wollen aufeinmal 400000 €

beim Versteigerung werden die höchstens 150000 kriegen und ich hab gesagt das ich bereit 160000 zu bezahlen wenn wir reine Tisch machen aber wie gesagt keine interesse.....

Darum die Frage: kann ich noch irgenwas machen oder ???????

-- Editiert am 20.04.2009 22:16

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Wenn das Verfahren bereits anhängig ist besteht die Möglichkeit einer einstweiligen Einstellung des Verfahrens auf die Dauer von 6 Monaten, wenn die Aussicht besteht, daß die Zwangsversteigerung auf Grund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners und der Art der Schuld vermieden werden kann.Es ist dann Sache des Schuldners glaubhaft darzulegen, wie und ob er dazu in der Lage ist; vgl. § 30a ZVG

.



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#3
 Von 
Kuka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

und zunächst einen herzlichen Dank an Einzige!-kleine-koenigin und Dieter25.

der Bank hat der Zwangsversteigerungsantrag gestellt.

Alle unsere Darlehen wurden im 2004 gekündigt ( ich war arbeitslos geworden aber der Bank hat fleißig weiter raten abgebucht bis wir auf die Konto über 6000 € minus hätten.So, dann haben die Herren uns vorgeschlagen Konto auf Null zu bringen, dass taten wir auch, in diese zeit wurden aber keine raten bezahlt.)
dann kommt der Knall bzw. Brief von Bank wo die alle Darlehen gekündigt waren.....

Dann wurde ich Selbständig.Hab mit Bank Mündlich!!! (mein Fehler) vereinbart ein Jahr lang Tageszinsen zu bezahlen und wenn das klappst ohne probleme dann....kriegen wir unsere Verträge wieder zurück ( wie naiv )

das mit zinsen hab ich zwei Jahre gemacht, dann Herren gefragt wie schauts und als Antwort - Nein! ist nicht möglich sie sind Risikofaktor und können bei uns kein Darlehen kriegen....aber tageszinsen bezahlen - kein risiko.....

seit 2008 betreibt der Bank Zwangsversteigerung dieses Jahr kommt die zweite mal.... und wie oben geschrieben die haben ( hab so Gefühl ) keine Interesse.

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#4
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Kuka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@ einzige!-kleine-koenigin


Wie hoch war die ursprüngliche Kreditrate?- 1120,00 €

Welche Raten könnten heute gezahlt werden? 1200,00€

Wie hoch ist der Verkehrswert des Hauses? 233.000 €

Wie hoch die Restschuld?nach letzten Brief 382.000 € :) )))

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#6
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Es ist selbstverständlich einen Versuch wert, mit dem Gläubiger in Verbindung zu treten, um eine Einigung zu erreichen. Die Aussicht auf einen Erfolg hängt aber schließlich davon ab, ob er auf Grund der bisherigen Erfahrungen dazu bereit sein würde. Wenn dies der Fall wäre, würde er eine einstweilige Einstellung des Verfahrens nach § 30 ZVG bewilligen als Voraussetzung dafür, daß das Verfahren nicht weiter betrieben wird.
Im übrigen kann das Gericht im Rahmen der einstweiligen Einstellung auf Antrag des Schuldners gem. § 30a ZVG Anordnungen treffen, wenn es von dem ernsthaften Willen des Schuldners überzeugt ist, die Forderung zu begleichen. Die von dem Schuldner in Erwägung gezogene Umschuldung -oder auch ein freihändiger Verkauf- wären für die Verhinderung einer Versteigerung günstige Voraussetzungen. Ein freihändiger Verkäuf, der aber hier von Kuka sicher nicht gewünscht wird, würde nach aller Erfahrung einen höheren Erlös bringen, als dies bei einer Versteigerung der Fall wäre.

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#8
 Von 
ZV
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 88x hilfreich)

Eine Verfahrenseinstellung nach § 30 ZVGkann nur von der Gläubigerin bewilligt werden. Dies setzt voraus, dass man die Gläubigerin überzeugt hat, dass am die Schulden innerhalb einer vernünftigen zeit wegfertigen kann.
Bleiben die Gespräche mit der Bank ergebnislos und die Bank betreibt die Zwansgversteigerung weiter würde nur die von Dieter 25 angesprochene Einstellung nach § 30a ZVG bleiben, die vom Schuldner zu beantragen ist.
Eine solche Einstellung, die ja gegen den Willen des Gläubigers erfolgen würde, kann das Amtsgericht nur anordnen, wenn der Schuldner glaubhaft macht, dass durch die einstw. Einstellung die Versteigerung vermieden werden kann. Bei einer Restschuld von EUR 382.000,-- und einem Ratenzahlungsangebot von EUR 1,200,-- mtl. läst sich bei einem gekündigten Darlehen die Zwansgversteigerung nicht vermeiden, weil die Einstellungsfrist nur sechs Monate beträgt und selbst bei einer wiederholten Einstellung der Kredit nie in einem für die Gläubigerin zumutbaren Zeitraum zurückgeführt werden kann.
Hier bleibt also nur das Verhandlungsgeschick, um die Bank ruhig zu stellen. Die andere Alternative wäre eine Umschuldung der Forderungen bei der bisherigen Bank. Aber selbst ein neuer langfristiger Hypothekenkredit würde bei 1 %iger Tilgung und kurzfrister Zinsfestschreibung einen Kapitaldienst ( Annuität) von mher als EUR 1.500,-- erfordern. Ich habe den Eindruck, dass bei der geschilderten finanziellen Situation die Immobilie nicht zu halten ist und dann wäre ein freihändiger Verkauf in Abstimmung mit der Bank der sinnvollere Weg.

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#9
 Von 
ImmoMakler
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine kurze Rückfrage:

Kann der Antrag nach §30a ZVG (einstweilige Einstellung für 6 Monate) jederzeit vor dem angesetzten Termin noch gestellt werden oder muss dies direkt innerhalb der ersten Frist bei Eröffnung des Verfahrens passieren und ist es danach zu spät?

Die Tatsache, dass hinreichend Geld "in Aussicht" ist um die Schuld innerhalb der nächsten 6 Monate zu begleichen kann ja immerhin auch erst nach Verfahrenseröffnung eingetreten sein.

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