Hallo,
ich habe vor eine Immobilie zu ersteigern "Amtsgericht" die Immobilie wurde per Gutachten auf 150000euro geschätzt. Es ist ein Nießbrauchrecht eingetragen welches den Wert um 27000euro mindert demnach ist der Ansatz bei 123000Euro. Das Niesbrauchrecht ist auf eine Person mit 87jahren geschrieben welche seit 5Jahren im Altengerechten Wohnen lebt. Im Grundbuch stehen zwei Personen wobei eine der Gläubiger ist und die andere nicht Ansprechbar/auffindbar für mich ist. Das Amtsgreicht gibt leider nur beschränkt Auskunft über das Nießbrauchrecht weil sie es nicht besser wissen. Kann man anhand der Wertminderung von 27000Euro ermitteln welche details das Nießbrauchrecht betreffen? Macht es sinn eine solche Immobilie zu erwerben? Wie bekomme ich sonst heraus in wie weit ich einschränkungen hätte was das Nießbrauchrecht angeht falls ich es erwerben sollte.
Vielen dank im voraus
-----------------
""
Zwangsversteigerung mit Nießbrauchrecht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ist dieses Nießbrauchrecht übertragbar auf erben oder Vormundschaften? was wäre wenn der 87jährige mensch z.B altersdemenz hat.
vielen dank
-----------------
""
Da gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen einer Zwangsversteigerung und einer Teilungsversteigerung.
Bei der ZV will eine Bank ihr Geld, und alles was im Rang nach ihr kommt, erlischt mit dem Zuschlag. Dabei aufpassen, manchmal betreibt jemand eine ZV von der zweiten Rangstelle, dann bleibt die erste bestehen.
Bei einer "Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft" (Ehescheidung, Erbschaft) bleibt der Niessbrauch bestehen. (auch Schulden übrigens)
Ein Niessbrauch ist das Recht, die Wohnung zu vermieten, und die Miete zu behalten.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten