Guten Tag,
ich habe vor weniger als 1 Jahr ein Haus gekauft. Das früher alles einem Bauern gehört hatte. Das Nachbargrundstück mit unterirdischem Bunker ist im Gutachten für die Zwangsversteigerung etwas lässig erstellt zum meinem Nachteil. Wie z.B. sind 3 meter Abstand zum meinem Grundstück nicht erwähnt worden. Das der Bebauungsplan durch meine Garage nicht ausführbar wurde nicht erwähnt. Weil es früher alles einem Bauer gehört hat, hat es keinen interessiert. Hinzukommt das der Altkleidercontainer nicht erwähnt wurde was auf dem Grundstück steht , sowie 35 Euro je Kubikmeter für die Beseitigung für den Bunker berechnet worden. Was nicht zugänglich ( vielleicht Schadstoffe enthält ) ist. Sollte ich dem Rechtspfleger die Hinweise geben und Infos vor dem Zwangsversteigerung vorlesen lassen oder könnt ihr mein besseren TIP geben. Danke
Zwangsversteigerung vom Nachbargrundstück
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitatetwas lässig erstellt zum meinem Nachteil. :
Wieso? Ist doch nicht Dein Problem wenn der Käufer da Probleme bekommt?
ZitatWie z.B. sind 3 meter Abstand zum meinem Grundstück nicht erwähnt worden. :
Woraus sollen die sich ergeben? Und für was?
ZitatDas der Bebauungsplan durch meine Garage nicht ausführbar wurde nicht erwähnt. :
Da habe ich meine Zweifel dran.
Genau deshalb gibt es ja einen Bebauungsplan: das Sachen trotz Hindernissen wie z.B. Garagen ausgeführt werden können.
Und wenn der tatsächlich nicht ausführbar wäre - warum sollte das zu Deinem Nachteil sein?
ZitatSollte ich dem Rechtspfleger die Hinweise geben :
Kann man machen, wenn man dann ruhiger schläft.
ZitatInfos vor dem Zwangsversteigerung vorlesen lassen :
Ich glaube kaum das man dazu die Möglichkeit bekommen wird.
Jedes Grundstück bei uns in Neuss sollte 3 meter, vielleicht sogar mehr zum Nachbar einhalten. Ausser es ist als Baulasten eingetragen. Wenn der Käufer mir an der Grenze was baut wird mein Wert gemindert. Und der Käufer wird entweder frustiert oder aggressiv. Was ich als Nachbar nicht lustig finden würde. In der Bauakteneinsicht hatte ich mal gelesen durch den Bau der Garagen nachträglich würde irgendwas verletzt bla bla somit ist der Markiert platz in der skizze bicht mehr so Bebaubar. Wie du merkst bin ich keine experte. Aber wenn ich die informationen nicht im Termin teile könnte ich probleme bekommen. Ja ich hab schon öfters gesehen das Beteiligte was vorlesen lassen.
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ZitatJedes Grundstück bei uns in Neuss sollte 3 meter, vielleicht sogar mehr zum Nachbar einhalten. Ausser es ist als Baulasten eingetragen. Wenn der Käufer mir an der Grenze was baut wird mein Wert gemindert. Und der Käufer wird entweder frustiert oder aggressiv. Was ich als Nachbar nicht lustig finden würde. In der Bauakteneinsicht hatte ich mal gelesen durch den Bau der Garagen nachträglich würde irgendwas verletzt bla bla somit ist der Markiert platz in der skizze bicht mehr so Bebaubar. Wie du merkst bin ich keine experte. Aber wenn ich die informationen nicht im Termin teile könnte ich probleme bekommen. Ja ich hab schon öfters gesehen das Beteiligte was vorlesen lassen. :
Bei der "Vorlesefrage" geht es doch darum, dass aus dem Gutachten dieser Passus vorgelesen werden soll? Habe ich das richtig verstanden?
Sowas wird in der Regel nicht vorgelesen. Was in einem Versteigerungtermin vorgelesen wird, sind die Versteigerungsbedingungungen, also welche Rechte sind eingetragen. Welche Rechte muss der Bieter übernehmen. Ist das GrdStk lastenfrei. Wie hoch ist das geringste Gebot etc.
Ich frag mich, wie ein Grundstück drei Meter zum Nachbarn einhalten soll. Auch wie es das Verrücken auf drei Meter einhalten soll. Vor allen Dingen zur anderen Richtung hin, müssen dann auch Häuser oder wie verrückt werden? Dann kommen wir kommen wir bei mehreren Grundstücken in der Reihe doch irgendwann dazu, dass es das letzte Grundstück gar nicht mehr gibt, wegen der Verrückerei.
Aber seis drum.
Das Gutachten im Rahmen einer ZV ist nicht dafür da, Verkaufsoptionen oder aber Nachbarschaftsoptionen zu berücksichtigen. Es wird der Wert festgestellt, und das wars. Alles andere ist anderweitig zu klären. Z.B. über eine Baugenehmigung u.s.w.
wirdwerden
ZitatBei der "Vorlesefrage" geht es doch darum, dass aus dem Gutachten dieser Passus vorgelesen werden soll? :
Nein, die ganzen genannten Sachen stehen im Gutachten eben nicht drin.
Das sind irgendwelche Befürchtungen / Vermutungen des TS und die sollen dann vorgelesen werden. Und das wäre eher ungewöhnlich das man dafür die Erlaubnis bekommt.
ZitatJedes Grundstück bei uns in Neuss sollte 3 meter, vielleicht sogar mehr zum Nachbar einhalten. :
Ich vermute man weniger die Grundstücke, sondern die darauf gebauten Immobilien.
Nun ist "sollte" ja alles andere als verbindlich also kein Pflicht.
Wenn es eine Pflicht wäre, dann ist das irgendwo festgehalten, in der Regel im Bebauungsplan. Dann muss das aber weder im Gutachten stehen noch vorgelesen werden.
Vielen Danke. Ja ich meine dass, mir nicht direkt an der Grenze was Gebaut wird sondern 3 meter Abstand braucht und vielleicht zum Strassenseite auch nicht an der Grenze bauen darf. Weiss ich nicht aber der Bebaungsplan ist doch ein ganzes wichtiges Kriterium für die Bewertung eines Grundstücks wenn ich wie angegeben 15 m nur 9 m breit bauen darf. Und muss er wirklich nicht erwähnen was mit dem Container los ist. Und wie kommt er 35 euro Kubik für die Beseitigung des Bunkers. das sollten mindestens das 3 fache sein. Oder kennt ihr jemaden 5 kubik schuttcontainer unter 100 euro irgendwo hinstellt?
ZitatWeiss ich nicht aber der Bebaungsplan ist doch ein ganzes wichtiges Kriterium für die Bewertung eines Grundstücks :
Nicht immer. Es kann auch schlicht die Lage sein.
Aber das wird der Gutachter schon berücksichtigt haben.
ZitatUnd muss er wirklich nicht erwähnen was mit dem Container los ist. :
Nö.
ZitatUnd wie kommt er 35 euro Kubik für die Beseitigung des Bunkers. :
Großstadt in hiesiger Gegend: reiner Bauschutt, 5 cbm Absetz-Container mit Klappe: 20,76 EUR / Tonne, inkl. Steuer, An- und Abfuhr
Dorf in hiesiger Gegend: reiner Bauschutt, 5 cbm Absetz-Container mit Klappe: 17,85 EUR / Tonne, inkl. Steuer, An- und Abfuhr
Er wird wohl den Durchschnitt der Region genommen haben.
Der Bebauungsplan ist doch völlig wurscht. Der kann jederzeit geändert werden. Fließt auch nichts ins Gutachten direkt ein. Und so viel Fürsorge des Fragestellers für einen möglichen Nachbarn, na ja. Gutachten erstellen im Rahmen einer Zwangsversteigerung, da sind ganz feste Regeln da, die sind einzuhalten. Mehr darf der Gutachter auch nicht machen. Also Warunungen vor dem Bebauungsplan, vor was weiss ich, das ist nicht sein Job. Und, Ersteigerer wissen das alles. Es gibt eben auch ein gewisses Risiko, deshalb ja auch preiswerter.
wirdwerden
das ist eine Wiederversteigerung wo der Preis um 15 & erhöht wurde und der Text "Die Garagen auf dem Flurstück (meins) behindern die im B-Plan ausgewiesene Bebauung des Flurstücks ( was versteigert wird)" erntfernt wurde im neuem Gutachten. Und ich hatte mein vergnüngen vor kuzem abriss mitzubekommen.
Ich würde träumen das mir jemand ein Unterirdischen bunker für 10tausend entsorgt eher ist das dreifache meine kalkulation. Natürlich ist es eine Frage weil unbekannt.
Und jetzt?
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