Zwangsversteigerung wegen nicht bez. Hausgeldes

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nikkaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Zwangsversteigerung wegen nicht bez. Hausgeldes

Hallo,
ich benötige dringend Hilfe. Es geht um meine Mutter die leider durch ihre Krankheit auf die alle Briefe eine sehr lange Zeit nicht reagiert hat.Zahlungen blieben ihrerseits aus. Jetzt wurde Ihre Wohnung zwangsversteigert Zuschlag erhielt eine Wohnungsfinanzierung obwohl sie zu dem Zeitpunkt nicht geschäftsfähig und zusätzlich zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung in der Klinik sich befand. Da hat das Gericht nachgehakt, warum kein Lebenszeichen... Sie wurde dann durch Polizei in die Klinik eingewiesen und behandelt. Jetzt nach der Einnahme der Medikamente realisiert sie erst die Lage. Kann mir jemand helfen die Zwangsversteigerung für ungültig zu erklären, Gegen den Zuschlag ein Widerspruch einzulegen. Wie stehen meine Chancen?

Danke!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Wie stehen meine Chancen? Null. Warum sollten Sie Ihre Mutter gesetzlich vertreten dürfen? Und falls Ihre Mutter das selbst tun will: War denn die Versteigerung in den letzten 2 Wochen? Nur dann kann man Zuschlagsbeschwerde einlegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Selbst wenn man jetzt noch Zuschlagbeschwerde einreichen könnte, muss die Mutter doch bereits sehr, sehr lange sich nicht mehr um ihre Post gekümmert haben. Allein von der Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens bis zum 1. Zwangsversteigerungstermin dauert es mehrere Monate wenn nicht sogar über ein Jahr. (Vermutlich wird die Dauer über ein Jahr erfahrungsgemäß sogar eher der Regelfall sein.) Da müsste man dann schon über die gesamte Dauer evtl. die Geschäftsunfähigkeit hinbekommen. Das wird wohl kaum gelingen.

Außerdem wird man dadurch die Angelegenheit auch nur verzögern und mehr nicht. Es sei denn die Mutter hat so viel Geld auf der hohen Kante, dass sie alle Forderungen, wegen derer die Zwangsversteigerung eingeleitet wurde bzw. die an dem Verfahren teilnahmen, sofort begleichen kann.

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#3
 Von 
Nikkaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja über 3 Jahre ist es keinem Anderen aufgefallen, dass meine Mutter nicht sie selbst war-Schizophrenie. Erst die Bitte von der Rechtsplegerin nach der Person zusehen, wurde festgestellt dass Sie nicht ansprechbar ist und sie wurde deshalb eingewiesen. Es sind einige Sachen schiefgelaufen. Das Hausgeld kann sie aufbringen. Den Aufschub hat der Sozialdienst bewirkt ich brauche einen sehr guten Rechstbeistand der sich sowohl in dem einen als auch in der andren Thematik auskennt. Eine sehr kleine Chance besteht diese Zwangsversteigerung für nichtig zu erklären? Hat jemand mir hier einen guten Rat? Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Nikkaa):
Das Hausgeld kann sie aufbringen.

Das reicht nicht_
Zitat (von Eidechse):
dass sie alle Forderungen, wegen derer die Zwangsversteigerung eingeleitet wurde bzw. die an dem Verfahren teilnahmen, sofort begleichen kann.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nikkaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja sie kann alle Forderungen aufbringen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ok, dann wäre das Problem gelöst.
Bleiben noch 2 Probleme:

Die Unzurechnungsfähigkeit so lange in die Vergangenheit nachzuweisen (dürfte schwierig werden).

Anwälte in dem Gebiet sind nicht billig, ein Feld-Wald-Wiesen-Anwalt dürfte da nicht wirklich hilfreich sein. Ist die Frage ob sich das dann am Ende noch rechnet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nikkaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok Danke

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nikkaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir haben gewonnen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Wir haben gewonnen


Das heißt jetzt ganz genau?

Wir sind durchaus am Ausgang so eines Verfahrens interessiert um daraus für weitere zukünftige Fragesteller korrekte Antworten geben zu können.

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