Hallo,
wie hat eine Inbesitznahme durch den Zwangsverwalter stattzufinden? Muss er diese persönlich vor Ort durchführen (da der Zwangsverwalter eine natürliche Person ist), oder kann er diese durch einen Angestellten einer GbR durchführen lassen?
Wie ist die Vergütung des Zwangsverwalters zu ermitteln, wenn sie nicht durch Einnahmen aus dem Objekt gedeckt wird, insbesondere interessiert mich wie ein möglicher Stundensatz zu Stande kommt ?
Gruß Andreas
Zwangsverwaltung, Inbesitznahme
10. April 2019
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Frage vom 10. April 2019 | 13:21
Von
Status: Student (2566 Beiträge, 1412x hilfreich)
Zwangsverwaltung, Inbesitznahme
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#1
Antwort vom 10. April 2019 | 15:24
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Was steht denn in dem Beschluss?
Und jetzt?
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