Zwangsverwaltung, Inbesitznahme

10. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)
Zwangsverwaltung, Inbesitznahme

Hallo,
wie hat eine Inbesitznahme durch den Zwangsverwalter stattzufinden? Muss er diese persönlich vor Ort durchführen (da der Zwangsverwalter eine natürliche Person ist), oder kann er diese durch einen Angestellten einer GbR durchführen lassen?
Wie ist die Vergütung des Zwangsverwalters zu ermitteln, wenn sie nicht durch Einnahmen aus dem Objekt gedeckt wird, insbesondere interessiert mich wie ein möglicher Stundensatz zu Stande kommt ?
Gruß Andreas

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Was steht denn in dem Beschluss?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen