Zwangsvollstreckung, sozialhilfe

21. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
go495878-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung, sozialhilfe

Guten tag alle zusammen. Folgender sachverhalt: am dezember vergangenen jahres wurde mein girokonto ( kein pfaendungsschutz) gepfaendet. Seit dem sind keinerlei einkommen auf dieses konto eingegangen. Durch einen finziellen engpass war ich nun gezwungen ein antrag auf alg 2 zu stellen. Dieser wurde nun bewilligt, gestern sind die leistungen eingegangen. Heute wollte ich geld abheben, mittlerweile hatt ich schon total vergessen das mein konto gepfaendet wurde, siehe da, alle funktionen wurden gesperrt ich kann nichts auf dem konto machen ausser den kontostand abfragen und dieser lag bei 0 euro. Was kann ich jetzt noch machen? Dieses geld ist absolut wichtig das ich ueberlebe, ich habe sonst nichts. Danke an allen hilfreichen antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go495878-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank an die zahlreichen antworten ihr habt mir sehr viel geholfen....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das Samstags nicht sofort rund um die Uhr jemand ins Forum schaut, ist doch klar. Ich finde es etwas anmaßend, schon nach nicht mal 4 Stunden herum zu meckern.

Davon abgesehen wirst du vermutlich exakt nichts tun können. Die Bank hat richtig gehandelt, der Fehler lag bei dir.

Gehe zur Bank und wandele das Konto in ein P-Konto um. Mit etwas Glück hat die Bank das Geld noch nicht ausgekehrt und könnte angesichts der Regelungen mit den 4 Wochen rückwirkender Wirkung das Geld an dich auszahlen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119573 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von go495878-97):
Vielen dank an die zahlreichen antworten ihr habt mir sehr viel geholfen....

Hier antworten die Leute unentgeltlich in ihrer Freitzeit. Geduld wäre angebrachter als Pampigkeit ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass a) die Bank das Geld nur gesperrt und noch nicht weitergeleitet hat, deswegen sofort am Montagmorgen ... man hat ja Zeit, da man ohne Arbeit ist ... zur Bank und Konto auf P-Konto umstellen, das geht flott, im übrigen sollte man wirlich an seinen Umgangsformen arbeiten. Ich kann die Not verstehen, aber das ist kein Grund hier rumzumoppern, zumal auch Ihnen klar sein dürfte, dass hier am WE nix eingeleitet werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

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