Zwangsvollstreckung / EV

6. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
hje
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung / EV

Hallo.

ich hatte eine gerichtliche Mahnung erhalten, da ich eine Mahnung nicht mehr begleichen konnte, folgte der gelbe Brief mit der Zwangsvollstreckung. Da der Betrag ins unermessliche stieg, und ich von meinem rechtlichen ersparten bereits andere Schulden bezahlt hatte, um Vollstreckungen abzuwenden, sah ich keine andere Möglichkeit, diesmal die Vollstreckung auf mich zu kommen zu lassen.

Ich lebe leider seit Jahresanfang von ALG2, was es schwer macht Schulden abzuzahlen, da ich gesundheitlich bedingt momentan nicht arbeiten kann.

Bei der Schuldenberatung befinde ich mich seit über einem halben Jahr auf der Warteliste, man gab mir Tipps wie ich mich bis dahin verhalten soll. Habe aber dennoch einige Schulden abbezahlt, aus freier Initiative.

Meine letzte ALG2 Zahlung erfolgte am 28.7.

Vorgestern hatte ich einen Brief vom OGV im Briefkasten, dass ich heute am 6.8. die EV unterzeichnen soll, und mein Vermögen etc. offen legen soll.

Der Brief wurde angeblich persönlich am 29.7. von ihm eingeworfen, wurde aber per Post über Umweg eines Briefzentrums an mich versandt und kam vorgestern erst, den 4.8 erst an.

Ich habe heute die EV unterzeichnet, und alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht.

1.) Frage:

Kommt der GV nicht zu aller erst in die Wohnung, und erfolgt bei erfolgloser Vollstreckung nicht erst die EV?


Ich hatte viele Fragen, er hat mir keine beantwortet, und mich nach 10 Minuten schon indirekt rausgeworfen. Ich war freundlich und ruhig zu ihm.

Dann meinte er, das nächste Woche mein Konto dicht sein wird. Ich fragte nach weiteren Maßnahmen und Vorgehen, er erwiderte nur "Das werden sie sehen, was auf sie zukommt."

2.) Frage:

Ich habe jetzt von der 7-Tage Regel gelesen, und dem P-Konto. Sicherlich hätte ich mich früher informieren müssen, es ist aber einiges auch eine ungeheure Informationsflut. Da ich mein Kontostand angeben musste, und der meinte dass es jetzt schnell gehen würde, auch wegen der Kontopfändung nächste Woche, gehe ich recht in der Annahme, dass die 7-Tage-Frist verstrichen ist, wegen pfändbaren Sozialleistungen? Denn die ALG2 Zahlung war ja am 28.7., warum hat er mich nicht darauf hingewiesen, dass ich Pfändungsschutz beantragen muss? Macht das jetzt noch Sinn?

3.) Frage

Darf ich über das Geld auf meinem Konto noch verfügen, oder zieht das Konsequenzen nach sich? Heißt das, ich muss jetzt hungern, weil ich befürchten muss, dass ich mich damit strafbar mache?


Ich hatte wegen der kurzen Zeit zwischen Brief und Termin und da jetzt Wochenende ist, keine Zeit mehr, das Konto in ein P-Konto umzuwandeln, ist das überhaupt schon möglich, habe auf der Internetseite meiner Bank dazu keine Hinweise gefunden, oder nur ein Gesetz auf dem Papier?

4.) Frage

Ich habe nächste Woche nichts mehr zu essen zu trinken, was mache ich nun, wenn das Konto gesperrt wird und der Betrag wie er sagt, gepfändet werden wird?


5.) Frage

Kann ich also damit rechnen, dass es noch zur Pfändung kommt?


6.) Frage

Kann eine hinterlegte Mietkaution gepfändet werden, denn er fragte danach.

7.) Frage

Wieso fragt er mich mit unfreundlichem Ton warum ich an eigentlich in die Stadt wo ich wohne gezogen bin?



Mir ist bewusste, dass es viele Fragen sind, ich kann mir momentan leider keine Rechtsberatung leisten, zumindest nicht im Internet, und über das Wochenende auch nicht mit einem Anwalt, ich weiß gerade auch nicht mehr wie es weiter gehen soll.

Edit: Er behauptete, auf meinem Briefkasten und auf meiner Klingel wären keine Namensschilder gewesen und war sich da ziemlich sicher, was überhaupt nicht stimme, denn die hat mein Vermieter eigenhändig vor kurzem erst erneuert!

-- Editiert am 06.08.2010 16:24

-- Editiert am 06.08.2010 16:25

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Aus Zeitmangel zur Wochend-Lektüre die folgenden Hinweise und Links:

Der Schuldner ist nach Erteilung des Auftrags nach § 900 Abs. 1 verpflichtet, ein Verzeichnis seines Vermögens vorzulegen und für seine Forderungen den Grund und die Beweismittel zu bezeichnen, wenn u.a.
-die Pfändung zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat,
-der Gläubiger glaubhaft macht, dass er durch die Pfändung seine Befriedigung nicht vollständig erlangen könne,

http://www.zivilprozessordnung-zpo.de/900.html

Handelt es sich tatsächlich um die Pfändung von Sozialleistungen, so lesen sie hier über die Freigabe dieser Leistungen
http://www.meine-schulden.de/schritte_der_glaeubiger/zwangsvollstreckung/extra/kontopfaendung
Hier finden sie auch Informationen über die Pfändung von Arbeitseinkommen und Freigabe des nicht pfändbaren Betrages. In diesem Fall bleibt das Bankkonto zunächst 2 Wochen gesperrt.

Zum P Konto
http://www.bmj.bund.de/enid/Verbraucherschutz/Reform_der_Kontopfaendung_1cg.html

Mietkautionen sind pfändbar

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#2
 Von 
hje
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

quote:
1. die Pfändung zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat,


Die Pfändung fand nie statt, hätte meiner Meinung nach zur Befriedigung geführt.

quote:
2. der Gläubiger glaubhaft macht, dass er durch die Pfändung seine Befriedigung nicht vollständig erlangen könne,


Wie kann der Gläubiger das glaubhaft machen, ohne Kenntnis von pfändbaren Wertgegenständen?

quote:
3. der Schuldner die Durchsuchung (§ 758) verweigert hat oder


Trifft nicht zu.

quote:
4. der Gerichtsvollzieher den Schuldner wiederholt in seiner Wohnung nicht angetroffen hat, nachdem er einmal die Vollstreckung mindestens zwei Wochen vorher angekündigt hatte; dies gilt nicht, wenn der Schuldner seine Abwesenheit genügend entschuldigt und den Grund glaubhaft macht.


Trifft nicht zu. Es fand keine Ankündigung statt, ich war immer zu Hause, und die Namenschilder waren auch alle vorhanden. Davon abgesehen wurde der Brief nicht eingeworfen, sondern verschickt, und vom Briefzentrum abgestempelt, weswegen er gar nicht hier gewesen sein kann.



Bezüglich der Pfändung der Sozialbeiträge, sieht es also nicht gut aus. Werde mich nächste Woche sofort um das P-Konto kümmern und noch mal zum Amtsgericht laufen, wegen Pfändungsschutz, denn die 7-Tage-Frist sind ja eindeutig überschritten.



Das heißt, ich muss damit rechnen, dass keine Pfändung mehr statt findet, ich Probleme mit meinem Vermieter bekomme, und aus der Wohnung fliege, weil die Mietkaution evtl. gepfändet wird, wenn ich ich die Sozialbeiträge schützen lassen kann.

Bleibt die Frage- Darf ich jetzt noch vom Konto abheben, ohne das ich Probleme kriege?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Pfändung fand nie statt, hätte meiner Meinung nach zur Befriedigung geführt. <hr size=1 noshade>

Wenn sie diese und die übrigen von ihnen behaupteten Tatsachen glaubhaft machen könnten, würde dies eine Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung nach § 766 ZPO rechtfertigen,
Zu bedenken dabei wäre aber, daß sie dann eine Eidesstattliche Versicherung nicht verhindern können, wenn im Erfolgsfalle nach einer Pfändung eine der Voraussetzungen des § 900 I ZPO bestehen bliebe.
quote:<hr size=1 noshade>Bleibt die Frage- Darf ich jetzt noch vom Konto abheben, ohne das ich Probleme kriege? <hr size=1 noshade>

Selbstverständlich können die Beträge, die der Pfändung nicht unterliegen, vom Konto abgehoben werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Bei der Schuldnerberatung sagen, dass die Sache jetzt wegen der Kontopfändung zum Notfall eskaliert ist und es schnell einen Termin braucht wegen Kontopfändungsschutz und P-Konto. (Sorry, Genaueres weiß ich dazu auch nicht.)
Die Arge-Leistungen für Miete und Heizung beim Hartz IV, die es jeden Monat gibt, gehören ebenfalls zu den Sozialleistungen.
Rechtsberatung geht schon, aber auf Beratungshilfebasis. Also beim Amtsgericht Beratungshilfeschein besorgen (Hartz IV-Bescheid mitnehmen und falls die sonst noch was brauchen, das dann auch), dann Anwalt / Anwältin anrufen, fragen, ob auf Beratungshilfebasis was machbar ist. Oder fragen, ob auf Beratungshilfebasis klar geht und der Anwalt bzw. die Anwältin den Beratungshilfeschein beantragt.
Ruhig auch bei der Tafel was ausmachen.
Und nicht vergessen, Prävention von Obdachlosigkeit und Hungern ist eine wichtige Aufgabe des Sozialstaats!!!
Sorry, mehr weiß ich auch nicht.

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