Zwangsvollstreckung Termin Vermögensauskunft

11. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Flasher1815
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 37x hilfreich)
Zwangsvollstreckung Termin Vermögensauskunft

Hallo,

Es geht um folgendes die liebe GEZ hat Antrag auf Vermögensauskufnt beantragt! Nach dem erste Brief des GV habe ich Ratenzahlung vereinbart auf 2 Raten jeweils 100€. Die Erste Rate habe ich auch sofort überwiesen, die zweite allerdings habe ich nicht rechtzeitig überwiesen. Nun kam der 2. Brief des GV mit der Ladung zur Vermögensauskunft. Selbstverständlich habe ich den Betrag nun sofort überwiesen. Nun zu meiner Frage muss ich nun noch eine Vermögensauskunft abgeben? Die GEZ hat noch offene Forderungen allerdings sind diese noch nicht Vollstreckbar. Die Offenen Beträge die Zwangsvollstreckt wurden sind aber nun beglichen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120313 Beiträge, 39872x hilfreich)

Dem GV die Zahlung mitteilen und auch nachweisen.
Dann dürfte sich der Termin erledigt haben.

Sicherheitshalber im Brief noch eine Bestätigung anfordern, das der Termin hinfällig ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Flasher1815
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 37x hilfreich)

Ok aber was heißt Warsch ? Kann er immer noch auf eine VA bestehen diese ist wohl durch die GEZ beantragt worden

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120313 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat:
Ok aber was heißt Warsch ?

Warsch ist der Familienname folgender Personen:
Hans Warsch, ein Schafhirt, der im 17. Jahrhundert in Oggersheim lebte
Wilhelm Warsch (1895–1969), Kommunalbeamter, Bürgermeister und Politiker (CDU)
Quelle: Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Warsch)




Zitat:
Kann er immer noch auf eine VA bestehen diese ist wohl durch die GEZ beantragt worden

Solange keine Gründe vorliegen diese nicht mehr einzufordern, kann er natürlich weiterhin auf diese bestehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Flasher1815
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 37x hilfreich)

Danke erstmal,
Der genannte Betrag des GV wurde bezahlt liegt somit noch ein Grund vor? Wie oben bereits geschrieben will die GEZ noch mehr Geld von mir allerdings wurden diese nicht Vollstreckt !

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nein, es liegt kein Grund mehr vor (zumindest für den Moment).
Ggf. sind noch Gebühren fällig, darüber wird dich der GV dann sicherlich informieren.

Ansonsten: Zahlen der offenen gebühren wäre eine Lösung, um weitere Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Kostet ja jedes mal Gebühren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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