Zwangsvollstreckung!!! Erzwingungshaft möglich?

31. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Wilke22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung!!! Erzwingungshaft möglich?

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Liebe Leute:
Und zwar habe ich mehrere Kosten die mir zu lasten fallen! als erstes wären da Gerichtskosten in Höhe von 600 € und eine Schmerzensgeldforderung in höhe von 1500€
Fakt: Ich hatte im August 2009 eine Ausbildung angefangen, und habe sofort mit der Ratenzahlung für die Schmerzengeldforderung angefangen ( 50 € ) im Monat.
Kurz vor Weihnachten habe ich meine Ausbildungsstellen verloren, aufgrund der sache mit dem Schmerzensgeld und der Tat! es ging um Körperverletzung! worauf hin mich mein Arbeitgeber gekündigt hat!!!
Nun kam ein Brief vom Gegnerischen Anwalt das ich die Ratenzahlung für den Monat Januar noch zu zahlen habe. Ich habe dem Anwalt aber noch nicht davon in Kenntnis gesetzt, das ich Arbeitslos bin! "Was ich morgen früh tun werde"
Ich bin gerade einfach total mittelos, ich habe keinen Job. keinen cent auf der bank, und noch kein Recht auf arbeitslosengeld da ich die mindestzeit von 12 Monaten Arbeiten nicht erreicht habe!
Nun drohen mir zwangsvollstreckungsmaßnahmen!
ich muss erhlich gestehen das ich wirklich Angst habe, da mein Vatter (Prokurist) zu mir meinte, das es dann zu einer Erzwingunshaft kommen würde!!! Garantiert!
könnt ihr mir irgendwas dazu sagen???
was nun auf mich zukommen wird?
und ob eine Erzwingungshaft möglich ist?


Lg und mit dank verbleibend
WIlke




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

>Nun drohen mir zwangsvollstreckungsmaßnahmen!

Wenn die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher die von Ihnen genannte Zwangsvollstreckungsmaßnahme sein wird, die dann voraussichtlich ergebnislos verlaufen wird, dann käme eine Erzwingungshaft nur in den folgenden Fällen in Betracht:
Sie leisten einer Ladung zu einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung keine Folge, machen nur ungenügende Angaben oder verweigern die Abgabe.
Voraussetzung zur
Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist gemäß § 807 ZPO die erfolglose Zwangsvollstreckung und die Grundlosigkeit der Verweigerung (§ 901 ZPO , § 185b Abs. 3 GVGA).

Es ist denkbar, daß der Papa die Erzwingungshaft in diesem Fall gemeint hat.

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wenn die Gerichtskosten die "Strafe" sind, dann gibt sicher Haft.

Das du Weihnachten wegen einer Tat vor Begin der Ausbildung verlierst gehört aber auch ins Reich der Märchen. Falls nicht würde ich mich gegen die Entlassung wehren.

Ansonsten such dir nen Job um die 50 Euro zu beschaffen, du wirst ja von irgendwas leben wollen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#3
 Von 
Wilke22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne in dem falle der Gerichtskosten handelt es sich um eine Teilung, die eine Seite bezahlt 300 euro und die andere seite 300 euro, und die Gerichtskosten die ich zu zahlen habe gehen direkt an eine Anwaltskanzlei!!!
Also trifft nur haft zu wenn ich keine eidesstaatliche versicherung abgebe, sowie falsch angaben dies bezüglich machen?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
eidesstaatliche versicherung
ist nicht wirklich witzig und hat Nachteile bei Geschäften aller Art für Jahre.
50 Euro Raten sind mit etwas Mühe machbar.

Vor allen spart man sich weitere Vollstreckungskosten.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

-- Editiert am 01.02.2010 21:21

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