Zwangsvollstreckung beim GV bezahlt, Nachforderung

14. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
123face
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)
Zwangsvollstreckung beim GV bezahlt, Nachforderung

Hallo,

ein Vollstreckungstitel aus dem Jahr 2010 wurde Anfang Dezember 2013 beim Gerichtvollzieher in voller Höhe ausgeglichen. Jetzt stellt der Gläubiger weitere Nachforderungen, unter anderem 13! Anfragen EMA über Dienstleister zu je 15,50 €. Die Hauptforderung war knapp unter 300 €, die Zahlsumme etwas über 450 €. Der Titel wurde nach der Zahlung vom GV ausgehändigt.

Die Nachforderung des Inkassounternehmen beläuft sich auf fast die gleiche Summe, die schon bezahlt wurde. Somit wäre die Hauptforderung auf fast 900 € verdreifacht! Ist dies rechtens oder wie kann sich der Schuldner hier wehren, falls dubios und nicht rechtens?

Das Inkassounternehmen nimmt zwar die Kontopfändung zurück, droht aber bei Nichtausgleich der weiteren Nebenforderungen mit Zwangsvollstreckung.

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8 Antworten
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#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

Dann sollen die doch mal ohne Titel pfänden :P

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
droht aber bei Nichtausgleich der weiteren Nebenforderungen mit Zwangsvollstreckung.


Wenn die wirklich so dumm sind, mit weiteren Zwangsvollstreckungen zu drohen...
Ich würde folgendes machen: Strafanzeige wegen Nötigung. Wie Pi sagt: Ohne Titel können die nicht pfänden. Ganz einfach.
Der Gerichtsvollzieher wird seinen Grund gehabt haben, nur 450€ zu kassieren. Entweder hatte er eine andere Forderungsaufstellung vorliegen oder die Anfragen sind frei erfunden und wurden wegen Unfugs vom GV zu Recht gestrichen. Die 13 Anfragen sind logisch nicht zu erklären, ggf. ist das sogar versuchter Betrug. Bei der Strafanzeige würde ich die Vermutung äußern, dass die absichtlich 13 mal auf einen Knopf gedrückt haben um sich zu bereichern, womöglich haben die Schwesterunternehmen im gleichen Konzern, so dass es in die gleiche Tasche wandert. Oder die haben die einfach eingetragen ohne dass es die Anfragen jemals gab.

Was für Posten fordert das Inkasso weiterhin? Welches Inkasso ist das?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 15.12.2013 10:44

-- Editiert mepeisen am 15.12.2013 10:46

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Hast du den Titel zurück bekommen.

Der GV vollstreckt nur was im Auftrag steht, das muss nicht die komplette Forderung sein. Üblicherweise wird die Zahlung erst auf die Kosten verrechnet. Daher ist die Hauptforderung noch nicht beglichen.

Im Titel stehen natürlich keine "Kosten" drin, die nach dem ausstellen des Titels entstanden sind

Anfragen EMA sind ja nur nötig wenn der Gegener umzieht, oder nicht erreichbar war. Wie oft man umgezogen ist oder das Namenschild am Briefkasten entfernt hat, muss man selber wissen.
Man kann auch einen Nachweis für diese Kosten verlangen.

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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Hast du den Titel zurück bekommen.

Er schreibt ja, dass er direkt nach Zahlung vom GV den Titel zurückbekommen hat.

quote:
Üblicherweise wird die Zahlung erst auf die Kosten verrechnet. Daher ist die Hauptforderung noch nicht beglichen.

Dieses "üblicherweise" würde gelten, wenn man ohne weitere Zweckbestimmung an das Inkassobüro zahlt. Hier wurde aber an den GV bezahlt und damit der Titel bedient, keine untitulierten Fantasiekosten. Zudem: Untitulierten Quatsch kann man problemlos zurückweisen, der ist nicht durchsetzbar und man kann dann auch nicht mittels Hütchenspielertricks falsch verrechnen.

Das Thema ist mit Aushändigen des Titels durch. und eine weitere Vollstreckung damit unmöglich. Die Drohung mit weiteren Vollstreckungen ist nichts als Blödsinn. Wenn sie diese 13 EMA-Anfragen bezahlt bekommen wollen und ggf. den weiteren Unfug, werden sie ihn einklagen müssen. Der Schuldner muss nur die Kosten aus Zwangsmaßnahmen und den Titel selbst bezahlen, sowie zwingend notwendige Maßnahmen.

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-- Editiert mepeisen am 15.12.2013 12:23

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

quote:
Der Schuldner muss nur die Kosten aus Zwangsmaßnahmen und den Titel selbst bezahlen, sowie zwingend notwendige Maßnahmen.


Dann werden die wohl einen neuen Mahnbescheid beantragen und auch diese Forderungen irgendwann Pfänden. Also ist das Drohen mit neuen Pfändungen nur etwas verfrüht.

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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Dann werden die wohl einen neuen Mahnbescheid beantragen und auch diese Forderungen irgendwann Pfänden. Also ist das Drohen mit neuen Pfändungen nur etwas verfrüht.

Klingt für mich leicht abwägig. Im Regelfall wissen die Inkassos schon, was Unfug ist und was nicht. Die testen vielleicht das Schmerzempfinden des Schuldners aus. Davon ab: Sobald der Schuldner den dann erneutem Mahnbescheid widerspricht, können sie trotzdem nichts pfänden.

Mit Drohungen von Schufa-Einträgen, Pfändungen usw., ohne die rechtliche Grundlage dafür geschaffen zu haben oder sie verloren zu haben, begibt man sich als Gläubiger auf extrem dünnes Eis. Das musste auch Vodafone erst erfahren bei ihren unqualifizierten Schufa-Drohungen an säumige Schuldner. Und dort hat nur der Hinweis gefehlt, dass der Schuldner die Möglichkeit hat, zu widersprechen und dass dann keine Eintragung erfolgen würde.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
123face
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Muss dazu sagen, es waren insgesamt mehr Gäubiger. Durch Unterstützung wurde im Juli begonnen, einen Vergleich zu erzielen. Alle Gläubiger haben in etwa die ursprüngliche Forderung erhalten. Auch dieser Gläubiger wurde angeschrieben. Er war jedoch der einzigste, der utopische Nebenkosten aufgeschlüsselt hat. Er war der einzigste, der keinen Vorschlag unterbreitet hat. Durch die lange Überbrückungszeit bis zur Liquidität und Vergleichserzielung war es der einzigste Gläubiger, der nicht abwarten konnte sondern (zum Glück erst 2 Tage nach Beschaffung der Finanzen) erneut den GV beauftragte. Alle anderen Gläubiger wurden verglichen, alle anderen Gläubiger haben keine weiteren Nebenkosten gefordert und den Titel nach Zahlungsausgleich der Vergleichssumme zur Entlastung zurück gesendet. Dieser Gläubiger ist der einzigste, der nach 3 Jahren die dreifache Titelsumme beziffert und einschl. GV-Gebühren 50 % mehr als die Titelsumme erhalten hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Da hat sich wohl einer verarscht gefühlt und dreht den Spiess jetzt um.

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