Zwangsvollstreckung privat

8. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb384068-87
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)
Zwangsvollstreckung privat

Hallo,

gegen mich läuft seit einigen Jahren eine Zwangsvollstreckung.
Nun habe ich letztes Jahr eine UG gegründet, worüber ich entsprechend selbstständig arbeite.

Die Zwangsvollstreckung läuft gegen mich als Privat Person.

Kann der Gerichtsvollzieher hier bspw. meine Arbeits Untensilien meiner Firma vollstrecken, oder ist das nicht möglich ?

Bspw. habe ich ein Macbook Pro, wo die Rechnung auf meine Firma ausgestellt ist.

Kann von dieser Zwangsvollsteckung irgendwas auf meine Firma fallen ?
Auch bspw. eine Konto Pfändung oder ähnl. ? ( Ich habe nur ein Geschäftskonto meiner Firma ) ich besitze derzeit keinerlei Privat Bankkonto.

Notfall oder generelle Fragen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

"Hat ein Gläubiger (privat) Forderungen gegen einen GmbH-Gesellschafter, kann er zwar nicht unmittelbar gegen die Gesellschaft vorgehen. Denn insoweit sind die Vermögenssphären der Gesellschaft einerseits (§ 13 GmbHG ) und der Gesellschafter andererseits klar von einander zu trennen. Jedoch kann der Geschäftsanteil ein wertvoller Vermögensgegenstand des (Privat-) Schuldners und daher ein interessantes Vollstreckungsobjekt sein, dessen Verwertung dem Gläubiger eine Durchsetzung seiner Forderung gegen den Gesellschafter erst ermöglicht."

Quelle:https://www.business-on.de/koeln-bonn/gmbh-geschaeftsanteile-bundesgerichtshof-pfaendung-einziehung-mehrheitsgesellschafter-_id32051.html

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#2
 Von 
fb384068-87
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Ich bin alleiniger Gesellschafter der UG, demnach gehören mir hier entsprechend 100% der Firma.

Kann der Gläubiger also hier über mich einen Anteil der Firma kommen ?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ja

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Davon abgesehen könnte natürlich auch die UG als Drittschuldnerin in Anspruch genommen werden und diese dürfte dann nur noch ggf. die pfändungsfreien Gehälter an den Mitarbeiter "fb384068-87" auszahlen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Guter Hinweis von mepeisen!

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