Zwangsvollstreckungsabwehrklage

26. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
#397muster
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckungsabwehrklage

Welche Aussichten habe ich mit einer Zwangsvollstreckungsabwehrklage zum nachstehenden Sachverhalt:

Sie hat eine Zwangsvollstreckung i.H.v 7508,00 € gegen mich angestrengt.

Als Schuld meinerseits stehen verblichkeiten von

10.008,00 € aus einer notariell beurkundete Trennungvereinbarung aus Zugewinn. (2012) zahlbar in Raten zu 139,00 € ab Eingang des Scheidungsantrags (03/2018).

4.500,00 € Darlehn mit Schuldanerkentnnis meinerseits. Geldzufluß 2016

Dem gegenüber stehen Zahlungen meinerseits i.H.v

2.500,00 per Banküberweisung mit dem Verwendungszweck "Ausgleichszahlung" in der Zeit vom 2012 - 2015. )Eine andere Schuld als die Trennungvereinbarung besteht nicht)

7.000,00 € per Banküberweisung mit dem Verwendungszweck "Trennungvereinbarung" am 16.06.2017.

Gegenüber einen Vereinbarung aus 2016, dass die Zahlung der 7.000,00 € für die Darlehn Rückzahlung 4.500 € und 2.500€ für die Trennungsvereinbarung gezahlt werden sollten, sehe ich § 366 BGB Anwendbar, da der Verwendungszweck eindeutig und unmissverständlich der mit dem Verwendungszweck Trennungvereinbarung zuzuordnen ist und sie die Zahlung entsprechend § 363 BGB ohne Widerspruch angenommen hat.

Somit wäre nach meiner Rechtsauffassung die Zwangsvollstreckung gegen mich rechtlich nicht gerechtfertigt.

10.008,00 €  Trennungvereinbarung (2012)
- 2.500,00 €   Ausgleichszahlung (bis 2015)
- 7.000,00 €   Trennungvereinbarung (2017)
     508,00 € verbleibende Restschuld zahlbar bis April 2024

Die Rückzahlung des Darlehns stände somit ohne Titel noch in Status "offen"

Freue mich auf eine fachliche Einschätzung

-- Editiert von #397muster am 26.12.2021 15:44

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