Zwangvollstreckung ohne vorherigen Mahnbescheid?

27. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
neyfire
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 14x hilfreich)
Zwangvollstreckung ohne vorherigen Mahnbescheid?

Hallo

folgender Sachverhalt:

Person A hat 2002 einen Handyvertrag gekündigt. Alle Rechnungen sind beglichen worden.
Jetzt erhält Person A alle 2 Jahre ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bzgl diesen Handyvertrags. Nach Rücksprache mit der Verbraucherschutzzentrale ergab sich, dass Person A nicht darauf reagieren solle, da dass Inkassounternehmen bereits Aktenkundig sei. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid soll reagiert werden.

Person A hat nun anfang Dezember einen Zwangsvollstreckungbrief von einem Gerichtsvollzieher bekommen ohne einen vorherigen Mahnbescheid erhalten zu haben.

Nun meine Fragen:
1. Darf eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden, wenn es nicht einmal einen Mahnbescheid gab, gegen den Person A Einspruch erhoben hätte können.

2. Wie kann verhindert werden, dass der Gerichtsvollzieher Perseon A aufsucht bzw. kann man dem Gerichtsvollzieher die Tatsache vorlegen, dass die Zwangsvollstreckung nicht rechtens ist?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Grüße

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Was ist ein Zwangsvollstreckungbrief ?!?!

Ich würde mal den Gerichtsvollzieher anrufen. Wobei der nur mit einen "Titel" vollstrecken kommt. Also entweder hat er einen oder er ist kein "Gerichtsvollzieher".

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
neyfire
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 14x hilfreich)

Also mit Zwangsvollstreckungsbrief meine ich den Brief vom Gerichtsvollzieher. Auf dem Briefkopf steht Obergerichtsvollzieher.

Inhalt des Briefes:

"Sehr geehrte .....
in der zwangsvollsteckungssache .... vertreten durch ..... gegen Sie

habe ich den Auftrag des Gläubigers wegen einer Forderung in Höhe von ca. 930 EUR
die Zwangsvollstreckung gegen Sie durchzuführen..."

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Dann würde ich den schnell anrufen, nicht das noch der Schlosser die Tür aufmacht, und lass dir eine Kopie des Titels machen. Damit zu Anwalt und klagen.

Du scheinst einer der Leute zu sein deren Post verschwunden ist :-) Bist wohl "umgezogen"

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
neyfire
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 14x hilfreich)

Nein ich bin nicht umgezogen.
Und Post verschwindet bei mir auch nicht. Nicht solche Post wie ein Mahnbescheid.
Diesen habe ich definitiv nicht bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Dann würde ich mal den Gerichtsvollzieher anrufen, denn der macht nichts ohne Titel.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
neyfire
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 14x hilfreich)

Ok. Danke für die Info.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
der Gute
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Für die Durchsuchung der Wohnung benötigt es eines gesonderten Beschlusses,


Klar den gibt es ohne Probleme wenn sich der Schuldner weigert zu zahlen

quote:
fü eine Klage eines entsprechenden Grundes.


Das man weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid erhalten hat und die Forderung bezahlt hat ist Grund genug

Hauptsache Meckern

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dragonfire
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

gerade in Bezug um ein "bekanntes Inkassounternehemen "
welches einen ebenso bekanntes Mobilfunkanbieter "vertreten" tut es sind abertausende von gefakten "Forderungen" unterwegs.
Interessant ist auch das gegen dieses "Inkassounternehmen" einige Hundert strafverfahren laufen.
Aus datenschutzrechtlichen Dingen nenne ich die Klarnamen hier nicht!

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