´Zwangsvollstreckung bei gepfändetem Vermögen

12. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
HeinzG6
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
´Zwangsvollstreckung bei gepfändetem Vermögen

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Im Rahmen eines Onlinekaufes bin ich betrogen worden. Die Staatsanwaltschaft konnte jedoch einen Schuldigen ausmachen. Auf dieser Basis konnte ich einen Vollstreckungsbescheid erwirken.

Das Amtsgericht hat in der Zwischenzeit das Vermögen des beschuldigten Gepfändet und meine Zwangsvollstreckung gegenüber dieses Vermögens zugelassen.
Nun habe ich die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung zu betreiben.

Die Frage ist nur, wie setze ich das praktisch um?

Telefonate mit Staatsanwaltschaft und den beteiligten Amtsgerichten haben mich leider nicht weitergebracht, aber vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus.

Ich danke bereits im voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das heißt, dass im Rahmen des Strafverfahrens das Vermögen beschlagnahmt wurde? Das Vermögen wurde bei Gericht hinterlegt?

Das sind erst mal die zwei Fragen, die du beantworten solltest. Davon abhängig kann man was dazu sagen. Oder aber du beauftragst einen Anwalt, die Kosten müsste dafür dann der Schuldner tragen. Eventuell einen mit Erfahrung im Vollstreckungsrecht.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeinzG6
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, so siehts aus. Das Vermögen wurde zur Sicherung der Ansprüche der Geschädigten gepfändet und bei Gericht hinterlegt.

Der Anwalt wird die Kosten erstmal bei mir einfordern, oder?

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#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

So wie sich das Anhört geht es hier um die sogenannte Rückgewinnungshilfe?
Da müsste man jetzt halt wie gesagt vollstrecken... wie das geht ist abhängig davon, in welche Vermögenswerte man vollstrecken will.
Ein Anwalt kann da nie schaden, vor allem da scheinbar -zumindest gewisse- Vermögenswerte vorhanden sind (die die Staatsanwaltschaft für die Geschädigten gesichert hat).


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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Handelt es sich um Geldvermögen? Wenn das Geld bei Gericht hinterlegt ist, dürfte ein formloser Antrag auf Herausgabe mit dem Aktenzeichen der Hinterlegung und dem Vollstreckungsbescheid doch ausreichen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeinzG6
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,

ja so hab ich mir das auch gedacht und gehofft, dies durch einen Anruf bestätigt zu bekommen.
Dazu war jedoch keiner in der Lage. Daher hab ich es dann jetzt einfach mal auf dem schriftlichen Wege versucht.

Danke für eure Antworten.

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