entwertetes urteil

10. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)
entwertetes urteil

habe ein entwertetes urteil eines AGs hier , aus welchem ich die schuld schon beglichen habe.
muss ich das jetzt noch aufbewahren oder kann ich das wegwerfen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Damit kannst du machen was du willst.

Regelmäßig wäre es aber empfehlenswert es mindestens die nächsten 30 Jahre sicher aufzubewahren.





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