gez Mahnung und Zwangsvollstreckung

13. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
go455683-14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gez Mahnung und Zwangsvollstreckung

Hallo..
ich habe vor gut zwei Wochen einen Brief von der gez bekommen. Darin steht als Betreff 'Mahnung' . Der Brief ist mit dem 02.12.16 datiert und gibt mir bis zum 16.12.16 Zeit den Betrag zu zahlen.
Heute (13.12.16) habe ich einen zweiten Brief bekommen. Im Betreff steht 'Ankündigung der Zwangsvollstreckung' und gibt mir 5 Tage Zeit den offenen Betrag zu zahlen. Auch dieser Brief ist mit dem 02.12.16 datiert.
Nun bin ich verwirrt, welchen Brief soll ich denn jetzt ernst nehmen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von go455683-14):
Nun bin ich verwirrt, welchen Brief soll ich denn jetzt ernst nehmen?

Gar keinen, da will Dich einer veralbern.
Die GEZ gibt es seit ein paar Jahren nicht mehr.



Aufpassen muss man nur wenn Briefe vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" kommen, oder von einer der Landesrundfunkanstalten oder von einer Behörde die im Auftrag der vorgenannten tätig wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Aufpassen muss man nur wenn Briefe vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" kommen, oder von einer der Landesrundfunkanstalten oder von einer Behörde die im Auftrag der vorgenannten tätig wird.


Wenn das zutrifft, dann sollte man natürlich beide Briefe ernst nehmen. Ich würde dir in diesem Fall empfehlen den Betrag noch heute zu überweisen um die Zwangsvollstreckung abzuwenden. Das ist der deutlich gemütlichere und günstigere Weg. Für die Zukunft am besten ein Lastschriftmandat oder einen Dauerauftrag einrichten

1x Hilfreiche Antwort

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