Hallo..
ich habe vor gut zwei Wochen einen Brief von der gez bekommen. Darin steht als Betreff 'Mahnung' . Der Brief ist mit dem 02.12.16 datiert und gibt mir bis zum 16.12.16 Zeit den Betrag zu zahlen.
Heute (13.12.16) habe ich einen zweiten Brief bekommen. Im Betreff steht 'Ankündigung der Zwangsvollstreckung' und gibt mir 5 Tage Zeit den offenen Betrag zu zahlen. Auch dieser Brief ist mit dem 02.12.16 datiert.
Nun bin ich verwirrt, welchen Brief soll ich denn jetzt ernst nehmen?
gez Mahnung und Zwangsvollstreckung
13. Dezember 2016
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Frage vom 13. Dezember 2016 | 21:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
gez Mahnung und Zwangsvollstreckung
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2016 | 21:28
Von
Status: Unbeschreiblich (119575 Beiträge, 39744x hilfreich)
ZitatNun bin ich verwirrt, welchen Brief soll ich denn jetzt ernst nehmen? :
Gar keinen, da will Dich einer veralbern.
Die GEZ gibt es seit ein paar Jahren nicht mehr.
Aufpassen muss man nur wenn Briefe vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" kommen, oder von einer der Landesrundfunkanstalten oder von einer Behörde die im Auftrag der vorgenannten tätig wird.
#2
Antwort vom 14. Dezember 2016 | 09:01
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:Aufpassen muss man nur wenn Briefe vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" kommen, oder von einer der Landesrundfunkanstalten oder von einer Behörde die im Auftrag der vorgenannten tätig wird.
Wenn das zutrifft, dann sollte man natürlich beide Briefe ernst nehmen. Ich würde dir in diesem Fall empfehlen den Betrag noch heute zu überweisen um die Zwangsvollstreckung abzuwenden. Das ist der deutlich gemütlichere und günstigere Weg. Für die Zukunft am besten ein Lastschriftmandat oder einen Dauerauftrag einrichten
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