in Strafhaft, Gerichtskosten

26. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
enjoy123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
in Strafhaft, Gerichtskosten

Hallo zusammen, ich brauche dringend eure Hilfe,
ich wurde zu mehr als 3 Jahren Strafhaft wegen Btm verurteilt. Nun kam die Rechnung der Gerichtskasse. Da ich ja im Moment nicht zahlen kann, habe ich einen Antrag auf Stundung gestellt, bis ich meine Arbeit wieder aufnehmen kann. Der Antrag wurde abgelehnt und gleichzeitig eine Pfändung in Aussicht gestellt. Ich will ja zahlen, kann aber im Moment nicht. Was kann ich tun, um einer Pfändung aus dem Weg zu gehen? Ich bekomme meine alte Arbeitsstelle aller Wahrscheinlichkeit wieder, weiß allerdings nicht, ob es auch so ist, wenn ich mit einer Pfändung ankomme. Danke für Antwort
Gruß
Hannes

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie haben die Haft noch nicht angetreten? Dann informieren Sie doch einfach Ihren Arbeitgeber über die bevorstehende Pfändung. Wenn er Sie trotz dreijähriger Strafhaft (mehr als drei Jahre) wieder einstellen wird, dann wird ihn eine Pfändung auch nicht von den Socken hauen.

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#2
 Von 
enjoy123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin seit Dez.15 in Haft, mittlerweile im offenen Vollzug

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Dann können Sie doch zahlen - Teile der Arbeitsentlohnung sind pfändbar...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

So, jetzt müssen wir erst mal sortieren.

Sie sind im OV, Sie haben gewiss Arbeit und wie memmel schon schrieb

Zitat:
Dann können Sie doch zahlen - Teile der Arbeitsentlohnung sind pfändbar...


und das dürfte jetzt kein Problem darstellen.

Sollte Ihr alter Arbeitgeber Sie dann wieder einstellen, erzählen Sie einfach von der Forderung, parallel können SIe die Staatskasse auch anschreiben und einen Ratenzahlungsvorschlag unterbreiten. Wie gesagt, wenn der Sie einstellt trotz der Vorstrafe, dann haut den auch eine Pfändung nicht aus den Socken, und wer weiß, evtl. haben Sie bis zur Entlassung die Forderung ja schon getilgt.

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#5
 Von 
enjoy123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich arbeite in der Anstaltsküche. Bekomme ca. 90 Euro im Monat. Es wird noch Übergangsgeld angespart. Ist nicht pfändbar. Eine Pfändung käme erst nach Entlassung in Frage. Deshalb habe ich um Stundung bis dahin gebeten, mit negativem Ergebnis. Ob ich vielleicht Raten von ca. 20 Euro mtl. anbieten kann weiß ich nicht. Das würde ich von meinem Eigengeld dann bezahlen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von enjoy123):
ich arbeite in der Anstaltsküche. Bekomme ca. 90 Euro im Monat. Es wird noch Übergangsgeld angespart. Ist nicht pfändbar. Eine Pfändung käme erst nach Entlassung in Frage. Deshalb habe ich um Stundung bis dahin gebeten, mit negativem Ergebnis. Ob ich vielleicht Raten von ca. 20 Euro mtl. anbieten kann weiß ich nicht. Das würde ich von meinem Eigengeld dann bezahlen


Da Eigengeld pfändbar ist würde ich mal tippen, dass dies gepfändet werden soll. Die Staatskasse wird keine Pfändung ankündigen für ein Gehalt, welches eventuell mal irgendwann vielleicht erhalten werden wird. Die Pfändung die kommt, ist die für hier und heute, sprich Ihr Eigengeld wird gepfändet.

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