mehrfache Pfändungsschutz

8. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
mehrfache Pfändungsschutz

Nach den Pfändungen läßt der Schuldner nachträglich seine 2 Konten gleichzeitig zu
pfändungsschutzkonten umwandeln.

Ist das erlaub:

die nachträgliche Umwandlung nach der Pfändung ?
oder innerhalb wieviel Tage ?

mehr als 1 Konto in pfändungsschutzkonto umwandeln
zu lassen ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>mehr als 1 Konto in pfändungsschutzkonto umwandeln
zu lassen ? <hr size=1 noshade>

Nein. Man darf ZEITGLEICH ausschließlich ein Pfändungsschutzkonto haben. Siehe §850k ZPO Ziffer 8 .
Lies dir Ziffer 9 durch. Ich würde dasjenige Konto, auf das das Gehalt des Schuldners eingeht, per Antrag in ein normales Girokonto zurückwandeln lassen. Interessant ist der Satz "Eine Anhörung des Schuldners unterbleibt".

Achja: Ggf. liegt hier Vollstreckungsvereitelung vor (eine Straftat) und zudem eine unerlaubte Handlung, womit eine RSB versagt werden könnte.

quote:<hr size=1 noshade>die nachträgliche Umwandlung nach der Pfändung ? <hr size=1 noshade>

Man hat bis zu 4 Wochen Zeit für die Umstellung. Gerechnet ab Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner (siehe 850k ZPO Ziffer 1 letzter Satz).


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 08.07.2014 18:12

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Sicherheit gibts nur beim Anwalt

stimmt leider leider nicht.


Im Grunde genommen braucht der Schuldner die gepfändeten Konten einfach stehen zu lassen, neue Girokonten (ggf. bei derselben Bank) zu eröffnen, oder in eine andere Stadt zu verschwinden. Oder ?

Bei Umzug in ein anderes Ort, geht die Pfändung automatisch direkt zu derselben Bankfiliale vor Ort ? Dass der Schuldner bei den Filialen dieser Bank (z.B. Sparkasse) in ganz Deutschland kein Konto mehr unterhalten kann ?



1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du hast nicht wirklich gelesen, was ich referenziert habe oder? Im Moment hat der Schuldner zeitgleich zwei P-Konten um sich so der Pfändung zu entziehen (soweit deine Schilderung). Dasjenige, dem das meiste Geld zu erwarten ist, kann nun von dir als Gläubiger per Antrag zwangsumgewandelt werden in ein normales Girokonto. Der Schuldner wird hierbei NICHT angehört. Es genügt für den Antrag beim Vollstreckungsgericht, wenn du von beiden Kreditinstituten die Drittschuldnererklärung bekommst, dass er dort ein P-Konto hat.

Die Drittschuldner werden informiert, vermutlich mit der Konsequenz, dass sein verbliebenes P-Konto fristlos gekündigt wird und dann steht er ganz ohne da. Und die Pfändung gibt es obendrein.

So einfach ein neues Konto zu bekommen, wenn er solche Sachen versaut, ist schwer. In der Schufa stehen außerordentliche Kündigungen von Konten u.U. drin... Und neue Banken werden sich dann nicht die Finger verbrennen wollen...

quote:
Bei Umzug in ein anderes Ort, geht die Pfändung automatisch direkt zu derselben Bankfiliale vor Ort ?

Wie sollte er umziehen, wenn man ihm alles wegpfändet ohne Rücksicht auf die Freigrenze?

Natürlich kann er theoretisch umziehen, natürlich kann er theoretisch die Bank wechseln. Aber der Schuldner hat einen Fehler gemacht mit seinen zwei P-Konten und das wieder in Ordnung zu bringen wird schwer.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 09.07.2014 12:30

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schnieselwiesl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Mepeisen hat vollkommen Recht. Du darfst nur ein P-Konto führen und hast 4 Wochen Zeit ein normales Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Infos dazu gibts im Netz: http://www.kontofinder.de/ratgeber/das-p-konto

-- Editiert schnieselwiesl am 09.07.2014 13:29

-- Editiert schnieselwiesl am 09.07.2014 13:29

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wenn die Banken gewissenhaft arbeiten, bei P-Konto Antrag des Schuldners sich immer vorher bei Schufa vergewissen, dann wäre 2 P-Konto nicht möglich, der Schuldner hätte kein leichtes Spiel.
In der Praxis sieht aber ganz anders aus.

Schuldner unterhält mehrere Girokonten, so hat er genug und kann die von Pfändung betroffenen Konten einfach (ohne Umsatz) stehen lassen.




1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
In der Praxis sieht aber ganz anders aus.

Der Schuldner bestätigt in der Praxis seiner Bank, dass er kein anderes P-Konto unterhält. Das heißt, aus diesem Blickwinkel, dass der Schuldner hier Straftaten begeht, wenn er so etwas macht. Es gibt hier nicht ohne Grund spezielle Straftatbestände bei so etwas. Ich habe dir oben schon geschrieben, was evtl. in Frage kommt: Vollstreckungsvereitelung.

quote:
Schuldner unterhält mehrere Girokonten, so hat er genug und kann die von Pfändung betroffenen Konten einfach (ohne Umsatz) stehen lassen.

Der Punkt ist doch im Moment fühlt er sich mit Pfändungsfreibetrag sicher und hat eventuell Guthaben oder Einkünfte, die auf das Konto gehen. Sobald du aber per Antrag das ganze umwandeln lässt, ist der Pfändungsschutz dahin (ohne Vorwarnung!), du kassierst als Gläubiger das gesamte Geld und er steht dumm da.

Natürlich könnte er dann alle neuen Einkünfte auf ein anderes Konto umleiten, aber er wird auch nicht unendlich viele Konten haben. Davon abgesehen musste er ja bei der letzten Vermögensauskunft alle Konten angeben und somit hattest du die Möglichkeit, auf allen eine Pfändung zu erwirken.

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#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Vielen Dank für die nützlichen Tips.

quote:
er wird auch nicht unendlich viele Konten haben.
bei der letzten Vermögensauskunft alle Konten angeben und somit hattest du die Möglichkeit, auf allen eine Pfändung zu erwirken.


Selbst bei Vermögensauskunft kann der Schuldner Nicht- oder die falschen Angaben machen. Um sich Pfändungen zu entziehen.

Nachdem Gläubiger Antrag auf Rückumwandlung von den zuvielen P-Konten gestellt hat, sollen alle Drittschuldner mitgeteilt werden.
Hat das Gericht ein Sammelregister über einen Schuldner bzw. dessen Drittschuldner ?

Wann und von wem werden die Gläubiger benachrichtigt ?

Sinnvoll wäre wenn das Gericht Pfändungen von alle Pfandgläubiger gesammelt durchführen (wie bei Insolvenzverfahren), dann kann Schuldner nicht Katze und Maus spielen, indem er seine Bankdaten verheimlichen. Die Gläubiger müssten nicht diese Daten selbst nachforschen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Selbst bei Vermögensauskunft kann der Schuldner Nicht- oder die falschen Angaben machen. Um sich Pfändungen zu entziehen.

Und je nachdem, welcher Art die Falschangaben sind, wird er das nicht so oft machen. Erneut die beiden Stichwörter: Straftat und unerlaubte Handlung.

quote:
Nachdem Gläubiger Antrag auf Rückumwandlung von den zuvielen P-Konten gestellt hat, sollen alle Drittschuldner mitgeteilt werden.

Dann teilt man diejenigen Drittschuldner mit, von denen man weiß bzw. bei denen man pfänden lässt und legt ggf. die Drittschuldnerauskunft mit dem Hinweis auf die zu vielen P-Konten bei.

quote:
Hat das Gericht ein Sammelregister über einen Schuldner bzw. dessen Drittschuldner ?

Nö? Wieso? Es gibt bestenfalls indirekt über die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse eine Übersicht. Aber der Gläubiger sollte schon auch selbst den Überblick behalten.

quote:
indem er seine Bankdaten verheimlichen.

Im Regelfall führt zum Beispiel die Schufa eine Übersicht über die Konten einer Person.

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