miete bei zwangsverwaltung

14. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
raial1059
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
miete bei zwangsverwaltung

kann der zwangsverwalter von der ehefrau des schuldners der alleiniger eigentümer ist ,miete für das gemeinsam bewohnte haus verlangen ?

kann der zwangsverwalter von der ehefrau die miete für eine einliegerwohnung verlangen die der ehemann der frau vermietet hat und die diese wiederum untervermietet hat, auch wenn die ehefrau dem ehemann ein mieterdarlehen gegeben hat das im gegenzug ein unbefristetes abwohnen für diese einliegerwohnung garantiert.
kann der zwangsverwalter wenn die frau die miete nicht an ihn zahlt direkt vom untermieter kassieren.

kann die ehefrau den untermietvertrag evtl. kündigen oder hat hier dann der zv das sagen ?



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Der Zwangsverwalter ist unter der Voraussetzung, daß ein vertragliches Mietverhältnis besteht berechtigt, die Mieten einzuziehen , um eine ordnungsgemäße und werterhaltende Bewirtschaftung des Grundstücks aus diesen Einnahmen zu sichern.



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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Wessen Zwangsverwalter ist es denn? Der der Ehefrau oder der des Ehemanns?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
raial1059
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

der zv ist vom ehemann.
darüber hinaus gibt es noch eine andere abgeschlossene wohnung im haus.diese wird von den eheleuten auch noch gemeinsam benutzt. ein zimmer in dieser wohnung wird allerdings untervermietet. ist der zv berechtigt auch diese miete einzuziehen ?


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