neue Arbeitsstelle > baldige Kontopfändung?

7. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
uranus234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
neue Arbeitsstelle > baldige Kontopfändung?

Hallo Zusammen,

wie verhält es sich mit Lohnpfändungen,wenn man eine neue Arbeitsstelle (vorerst befristet)annimmt (seit 1 Woche) und davor ALG 2 empfangen hat und bereits wegen 2 Titeln die EV abgegeben hat? Derzeit läuft alles über den Schuldnerberater jedoch muss dieser nun ja auch in den nächsten Tagen über die Jobaufnahme informiert werden und somit auch darüber das regelmäßig Lohn auf´s Konto kommt. P-Konto ist bereits eingerichtet,jedoch interessiert es mich,ob nun -wenn ich meinen Schuldnerberater über mein Einkommen informiere-dann auch schon sofort ohne Mitteilung gepfändet werden darf,oder nicht. Danke im Voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Für eine Lohn- und/oder Kontopfändung wird ein PfÜB benötigt.

Auf dem P-Konto ist ein monatl. Grundfreibetrag i.H.v. 1.045,04 € geschützt (bei Unterhaltsverpfl. auch noch mehr).

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#2
 Von 
uranus234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort. Über den Freibetrag bin ich auch informiert,trotzdem Danke. Ich wollte lediglich wissen, ob es so sein wird,nachdem ich meinem Schuldnerberater die Info über die Arbeitsaufnahme gegeben habe,dass die Gläubiger umgehend die regelmäßige Pfändung veranlassen oder ich darüber Info erhalte.Kann ich, obwohl alles nun über den SB läuft, nun auch noch eine Ratenvereinbarung vereinbaren oder geht dies nicht? Danke

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Ich wollte lediglich wissen, ob es so sein wird,nachdem ich meinem Schuldnerberater die Info über die Arbeitsaufnahme gegeben habe,dass die Gläubiger umgehend die regelmäßige Pfändung veranlassen oder ich darüber Info erhalte.


Sie werden über einen PfÜB auf alle Fälle informiert.


quote:
Kann ich, obwohl alles nun über den SB läuft, nun auch noch eine Ratenvereinbarung vereinbaren oder geht dies nicht?


Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist jederzeit möglich. Sie sollten den/die Gl. aber möglichst umgehend kontaktieren, damit diese/r keine (weiteren) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleitet. Sie sollten dies aber möglichst mit Ihrem SB abstimmen.

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#4
 Von 
uranus234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok, vielen Dank für die schnelle Antwort dazu. Sobald ich den Vertrag unterzeichnet habe,setz ich mich auch mit meinem SB in Verbindung. Schönes Wochenende!

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie lange ist die EV her? Wenn das noch nicht lange zurückliegt, kann die SB vermutlich mit den Gläubigern erst einmal sehr niedrige Ratenzahlungen vereinbaren. Dann kann man schauen, wie man mit der neuen Arbeit zurecht kommt und dann ggf. leicht erhöhen. Näheres stimmt man aber, wie hamburger schreibt, mit der SB ab.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der SB wird auch nicht einfach die Gläubiger über die Arbeitsaufnahme informieren. Er ist ja nicht für die Gläubiger sondern für Sie tätig. Von daher werden die Gläubgier gar nicht so schnell Wind von der neuen Arbeitsstelle bekommen.

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