neue Vermietung wärend einer Teilungsversteigerung

30. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
sitta123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
neue Vermietung wärend einer Teilungsversteigerung


neue Vermietung wärend einer Teilungsversteigerung

Man nehme mal an, dass zwei Erben sich über eine Immobilie mit 4 Wohnungen nicht einig werden und "Erbe1" die Teilungsversteigerung einreicht. "Erbe2" bewohnt eine Whg. und der Rest steht leer. Nach einiger Zeit bekommt "Erbe2" von einem Gutachter ein Fragebogen zum Zustand der Immobilie, eventellen Mietverhältnissen usw. und meldet ein Besichtigungstermin an. "Erbe2" legt nun ein Mietvertag von seiner Lebenspartnerin vor, von dem "Erbe1" nichts wusste. Auf Nachfrage der Mieteinnahmen bekam „Erbe1" die Antwort, das die Jahresabrechnung der Mieteinnahmen, Grundstückssteuer usw. noch kommen. Es hat den Anschein, das der Mietvertrag während der Teilungsversteigerung gemacht wurde, um sein bzw. das Wohnrecht der Lebenspartnerin zu sichern. Meine Frage: Ist so ein „Untermietvertag" gültig, wenn nur „Erbe2" unterschrieben hat, oder ist so was ungültig. (Es beeinflusst ja auch den Wert des Versteigerungsobjekt)
Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage: Ist so ein „Untermietvertag" gültig, wenn nur „Erbe2" unterschrieben hat, oder ist so was ungültig.

Nö. Meiner Meinung nach nicht. Denn nur ein Mietvertrag mit der gesamten Erbengemeinschaft ist zulässig, solange keine andere Regelung vorliegt und keine Bevollmächtigung u.ä.

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