neue Vermietung wärend einer Teilungsversteigerung
Man nehme mal an, dass zwei Erben sich über eine Immobilie mit 4 Wohnungen nicht einig werden und "Erbe1" die Teilungsversteigerung einreicht. "Erbe2" bewohnt eine Whg. und der Rest steht leer. Nach einiger Zeit bekommt "Erbe2" von einem Gutachter ein Fragebogen zum Zustand der Immobilie, eventellen Mietverhältnissen usw. und meldet ein Besichtigungstermin an. "Erbe2" legt nun ein Mietvertag von seiner Lebenspartnerin vor, von dem "Erbe1" nichts wusste. Auf Nachfrage der Mieteinnahmen bekam „Erbe1" die Antwort, das die Jahresabrechnung der Mieteinnahmen, Grundstückssteuer usw. noch kommen. Es hat den Anschein, das der Mietvertrag während der Teilungsversteigerung gemacht wurde, um sein bzw. das Wohnrecht der Lebenspartnerin zu sichern. Meine Frage: Ist so ein „Untermietvertag" gültig, wenn nur „Erbe2" unterschrieben hat, oder ist so was ungültig. (Es beeinflusst ja auch den Wert des Versteigerungsobjekt)
Danke
neue Vermietung wärend einer Teilungsversteigerung
30. April 2019
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Frage vom 30. April 2019 | 16:14
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
neue Vermietung wärend einer Teilungsversteigerung
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#1
Antwort vom 30. April 2019 | 16:59
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Meine Frage: Ist so ein „Untermietvertag" gültig, wenn nur „Erbe2" unterschrieben hat, oder ist so was ungültig.
Nö. Meiner Meinung nach nicht. Denn nur ein Mietvertrag mit der gesamten Erbengemeinschaft ist zulässig, solange keine andere Regelung vorliegt und keine Bevollmächtigung u.ä.
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