pfändungsschutz einmalige Zahlung Unfallversicherung

18. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
salomecoon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
pfändungsschutz einmalige Zahlung Unfallversicherung

Hallo, zu mir erstmal, ich bekomme erwerbsunfähigkeitsrente und habe einen 450 Euro job. Von 3 Kindern sind noch 2 unterhaltsberechtigt.
Im Rahmen mit meinem 450 Euro Job hatte ich einen Arbeitsunfall. Folgen sind Dauerschmerzen, Bewegungs und Belastungseinschränkungen meiner linken Hand. Nach verschiedenen Behandlungen und einer OP gab es nun ein Gutachten auf das die Gruppenunfallversicherung meines Dienstgebers eine Unfallentschädigung in Höhe von 4090,40 Euro zahlt. Macht es zwar nicht physisch besser aber ein Trost.
Mein Bankberater empfohl mir, eine Pfändungsfreigabe zu beantragen, weil es ja eine Zahlung wegen Verletzung des Körpers und/oder Gesundheit ist.
Ich habe ein P-Konto und Pfändungen auf dem Konto aus meiner alleinerziehenden Zeit aus verschiedenen Gründen.
Heute kam Post vom Rechtspfleger. Er kann dem NOCH nicht entsprechen,
Begründung : Nach Überprüfung ihres Antrages liegt wohl kein sog. Rechtschutzbedürfnis vor, da die Kapitalleistung ihrer Versicherung keinem Pfändungsschutz unterliegt.
Sollte Ihnen anderes bekannt sein, müssten Sie die Unpfändbarkeit noch begründen/nachzuweisen.

Außerdem wird mir eine Internetrecherche empfohlen, was ich heute schon den ganzen Tag mache.
Ich fand was von Unpfändbarkeit bei Rente wegen Verletzung des Körpers oder Gesundheit.
Nun ist die Verletzung zum Glück nicht so dass eine Rente gezahlt wird sondern nur die Einmalige Entschädigung.

Können Sie mir weiter helfen? Wie kann ich begründen außer, dass ich nicht alles von der Unfallkasse erstattet bekomme. Z.b Schmerzsalben müssen zum Teil selbst bezahlt werden, orthese nur einmal jährlich, Fahrten Krankengymnastik und Arzt für den Rest des Lebens da Dauerhaft wird auch nur begrenzt bezahlt.

Ich hoffe auf Euer Wissen.

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