schulden beim sozialamt/gerichtsvollzieher kommt

21. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
chicca123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)
schulden beim sozialamt/gerichtsvollzieher kommt

hallo

weiss nicht ob ich hier richtig bin aber ich leg mal los.....

ich habe aus bis im januar 2010 hartz4 bekommen, dieser wurde seit september 2009 mit meinem einkommen (teilzeit) verrechnet.
als ich dann ganz raus aus hartz4 bin sollte ich 1500 euro zurück zahlen, was ich nie getan habe. letzte woche habe ich einen brief vom gerichtsvollzieher bekommen das er da war, ich leider nicht er kommt nächsten monat wieder......was passiert nun wenn es nichts in meiner wohnung gibt was er mitnehmen kann?
stimmt es das ich in den knast komme weil ich eine staatliche forderung nicht gezahlt habe?
da ich ab september wieder hartz4 beziehen werde, können sie es doch einfach in raten von meinem geld abziehen oder kann es sogar sein das ich einen nuller bescheid bekomme weil ich diese schulden habe?
lg

lg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
wenn die Forderung gerechtfertigt war, verstehe ich nicht, warum du dich nicht mit der zuständigen Stelle in Verbindung gesetzt und Ratenzahlung vereinbart hast. In der Regel ist man dort sehr kulant!
Wenn bei dir nichts zu pfänden ist, kann der GV auch nichts holen! Das weitere Vorgehen hängt von den Gegebenheiten und dem Gläubiger ab.
Ob hier ein Sozialleistungsbetrug vorliegt, schreibst du nicht. Der wäre Strafbar aber in den Knast kommt man dann so schnell aber doch nicht!
Wenn du ab September wieder H4 Leistungen beanspruchen musst, ist hier kein "0"-Bescheid denkbar. Allerdings wäre mit einer Kürzung zu rechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chicca123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)

nein es war kein sozialamtbetrug da ich nur etwa 600 euro netto hatte, wie soll ich davon miete zahlen und mein sohn ernähren das is ja wohl un möglich.....ja keine ahnung warum ich das nicht gemacht habe....

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

das hätte eher ins Sozialrecht gehört. Prinzipiell kann die Leistung zur Schuldentilgung um 30 % gekürzt werden. Ins Gefängnis kommt man wegen unbezahlter Schulden natürlich nicht - die Schuldtürme des Mittelalters sind abgeschafft...

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
wenn es keinen "Leistungsmissbrauch" gegeben hat, kann es ja auch keine Rückforderung geben!?
Von 600,-€ zahlt man auch keine Miete und Kind. Also hatte dir dann doch H4 zugestanden...
Also Irgendwo stimmt die Geschichte nicht so richtig...
Letztlich hättest du aber irgendwie Reagieren sollen.
Im September bekommst du wieder H4 mit einer bis zu 30%igen Kürzung - das wird dann eine sehr harte Zeit! Der H4-Satz reicht schon ohne Kürzung kaum zum Leben...
Solche Dinge immer sofort klären!

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