seit 2 Jahren Vollstreckungsbescheid in der Hand und was nun?

30. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Franz Us
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
seit 2 Jahren Vollstreckungsbescheid in der Hand und was nun?

Hallo zusammen,
Frage zur Angelegenheit Vollstreckungsbescheid. Wie geht es weiter? hab das Papier in der Hand, weiß aber nicht wie es weiter gehen soll. soll ich nun warten bis der Schuldner ans Geld ran kommt oder sitzt er das Problem aus? Soll ich ein Inkasso beauftragen, damit der Schuldner sich bewegt die Schulden zu bezahlen, immerhin sind es über 15.000,-, denn jedes Jahr kommen Zinsen dazu.
Danke
Franz

-- Editiert von Moderator am 02.01.2020 21:29

-- Thema wurde verschoben am 02.01.2020 21:29

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Franz Us):
Soll ich ein Inkasso beauftragen

Sinnloses Geld verbrennen ...

Ich würde einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Sind den Daten wie Bankverbindung, Arbeitgeber etc. bekannt?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Franz Us
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, Lohn und Konto werden gepfändet. Aber bei 4 kleinen Kinder bleibt nichts übrig.
Nur bei Urlaubs-/Weihnachtsgeld ist mal mehr auf dem Konto (2x Jährlich), so wird sein Lohn gepfändet und flattert über 12-15 Euro. lachhaft.
hab versucht mit seiner Vermögensauskunft, dazu hat er nichts gemacht usw.
Ich denke, dass jemand beim Schuldner ständig auf den Fersen sein muss was er so treibt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Franz Us):
ja, Lohn und Konto werden gepfändet. Aber bei 4 kleinen Kinder bleibt nichts übrig.

Was bitte soll dann das Inkasso machen, wenn nichts da ist ist nichts da.



Zitat (von Franz Us):
hab versucht mit seiner Vermögensauskunft, dazu hat er nichts gemacht usw.

Und auch nicht nachdem er in Haft war?


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#4
 Von 
Franz Us
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

In Haft hab ich ihn nicht mehr geschickt, weil irgendwie sonst wieder die Kosten auflaufen und wo ich bei ihm war, wo er wohnt, sieht aus wie Messi. Daher der Gedanke, dass auch nach der Auskunft nichts weiter bringt. Er wird auch an der Stelle versuchen was zu verschweigen.
Aber das Haus ist in seinem Besitz bzw. finanziert. Ob ich an der Stelle was holen kann? Hat wahrscheinlich nur ein paar Jahre.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vielleicht hat er einfach kein weiteres Geld. Wenn das Haus in seinem Besitz ist, dann würde ich schon mal eine Hypothek erzwingen. Damit man zumindest irgendwie rangwahrend dran kommt, irgendwann.

Vielleicht kann man dann auch eine Zwangsversteigerung erzwingen. Muss aber auch hier damit rechnen, dass da nichts bei rum kommt. Kommt halt drauf an, was es an Wert darstellt und wie viel Schulden noch drauf sind.

-- Editiert von mepeisen am 30.12.2019 21:26

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Franz Us):
Aber das Haus ist in seinem Besitz bzw. finanziert. Ob ich an der Stelle was holen kann?

Das würde erst Sinn machen wenn er auch Eigentümer wäre und die Hypothek der Bank 15.000 EUR unter dem Verkehrswert liegen würde.

Da würde sich ein Blick in Grundbuch lohnen, als Gläubiger mit Titel dürfte man da ein berechtigtes Interesse nachweisen können.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Franz Us
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe noch eine Frage:
Wie könnte ich als Person (ohne Anwalt) die Zinsen, die der kurzen Verjährungsfrist unterliegen, retten? Welche Schritte sind hierzu notwendig? Ende dieses Jahres werden 3 Jahre sein und ist es dann so richtig 5% von 15000,- jährliche Zinsen (750 Euro). Muss ich jedes Jahr Antrag stellen oder was, damit diese Zinsen nicht verjähren.?

Danke im Voraus

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Mit welchem Wortlaut stehen die Zinsen denn Vollstreckungsbescheid?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Franz Us
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es tut mir leid, ich verstehe Ihre Frage nicht. :(

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#10
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Wie lautet der Wortlaut zu den Zinsen im Vollstreckungsbescheid ?

Als Beispiel: Meist steht 5% über Basiszins drin.

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#11
 Von 
Franz Us
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ja genau so steht dort 5% über Basiszins

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#12
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat (von Franz Us):
Hallo,
ja genau so steht dort 5% über Basiszins


Dann beträgt dein aktueller Zinssatz 4,12%, da der Basiszins mit aktuell -0,88% negativ ist.

Aber zu klären ist - verjähren die Zinsen nach 3 Jahren auch bei laufenden Pfändungen und 2x jährlichen Überweisungen an dich ?

-- Editiert von hausfrau66 am 06.01.2020 14:23

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#13
 Von 
Franz Us
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):

Aber zu klären ist - verjähren die Zinsen nach 3 Jahren auch bei laufenden Pfändungen und 2x jährlichen Überweisungen an dich ?
[/editmessage]


keine Ahnung. Steht es irgendwo oder muss man das wissen?

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gute Frage... Wenn innerhalb der 3 Jahre selbst kleinste Beträge reinkommen, verjährt jedenfalls nicht. Bei komplett fruchtlosen Pfändungen bin ich mir nicht wirklich sicher.

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