Hallo zusammen,
Frage zur Angelegenheit Vollstreckungsbescheid. Wie geht es weiter? hab das Papier in der Hand, weiß aber nicht wie es weiter gehen soll. soll ich nun warten bis der Schuldner ans Geld ran kommt oder sitzt er das Problem aus? Soll ich ein Inkasso beauftragen, damit der Schuldner sich bewegt die Schulden zu bezahlen, immerhin sind es über 15.000,-, denn jedes Jahr kommen Zinsen dazu.
Danke
Franz
-- Editiert von Moderator am 02.01.2020 21:29
-- Thema wurde verschoben am 02.01.2020 21:29
seit 2 Jahren Vollstreckungsbescheid in der Hand und was nun?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatSoll ich ein Inkasso beauftragen :
Sinnloses Geld verbrennen ...
Ich würde einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Sind den Daten wie Bankverbindung, Arbeitgeber etc. bekannt?
ja, Lohn und Konto werden gepfändet. Aber bei 4 kleinen Kinder bleibt nichts übrig.
Nur bei Urlaubs-/Weihnachtsgeld ist mal mehr auf dem Konto (2x Jährlich), so wird sein Lohn gepfändet und flattert über 12-15 Euro. lachhaft.
hab versucht mit seiner Vermögensauskunft, dazu hat er nichts gemacht usw.
Ich denke, dass jemand beim Schuldner ständig auf den Fersen sein muss was er so treibt.
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Zitatja, Lohn und Konto werden gepfändet. Aber bei 4 kleinen Kinder bleibt nichts übrig. :
Was bitte soll dann das Inkasso machen, wenn nichts da ist ist nichts da.
Zitathab versucht mit seiner Vermögensauskunft, dazu hat er nichts gemacht usw. :
Und auch nicht nachdem er in Haft war?
In Haft hab ich ihn nicht mehr geschickt, weil irgendwie sonst wieder die Kosten auflaufen und wo ich bei ihm war, wo er wohnt, sieht aus wie Messi. Daher der Gedanke, dass auch nach der Auskunft nichts weiter bringt. Er wird auch an der Stelle versuchen was zu verschweigen.
Aber das Haus ist in seinem Besitz bzw. finanziert. Ob ich an der Stelle was holen kann? Hat wahrscheinlich nur ein paar Jahre.
Vielleicht hat er einfach kein weiteres Geld. Wenn das Haus in seinem Besitz ist, dann würde ich schon mal eine Hypothek erzwingen. Damit man zumindest irgendwie rangwahrend dran kommt, irgendwann.
Vielleicht kann man dann auch eine Zwangsversteigerung erzwingen. Muss aber auch hier damit rechnen, dass da nichts bei rum kommt. Kommt halt drauf an, was es an Wert darstellt und wie viel Schulden noch drauf sind.
-- Editiert von mepeisen am 30.12.2019 21:26
ZitatAber das Haus ist in seinem Besitz bzw. finanziert. Ob ich an der Stelle was holen kann? :
Das würde erst Sinn machen wenn er auch Eigentümer wäre und die Hypothek der Bank 15.000 EUR unter dem Verkehrswert liegen würde.
Da würde sich ein Blick in Grundbuch lohnen, als Gläubiger mit Titel dürfte man da ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Habe noch eine Frage:
Wie könnte ich als Person (ohne Anwalt) die Zinsen, die der kurzen Verjährungsfrist unterliegen, retten? Welche Schritte sind hierzu notwendig? Ende dieses Jahres werden 3 Jahre sein und ist es dann so richtig 5% von 15000,- jährliche Zinsen (750 Euro). Muss ich jedes Jahr Antrag stellen oder was, damit diese Zinsen nicht verjähren.?
Danke im Voraus
Mit welchem Wortlaut stehen die Zinsen denn Vollstreckungsbescheid?
Es tut mir leid, ich verstehe Ihre Frage nicht.
Wie lautet der Wortlaut zu den Zinsen im Vollstreckungsbescheid ?
Als Beispiel: Meist steht 5% über Basiszins drin.
Hallo,
ja genau so steht dort 5% über Basiszins
ZitatHallo, :
ja genau so steht dort 5% über Basiszins
Dann beträgt dein aktueller Zinssatz 4,12%, da der Basiszins mit aktuell -0,88% negativ ist.
Aber zu klären ist - verjähren die Zinsen nach 3 Jahren auch bei laufenden Pfändungen und 2x jährlichen Überweisungen an dich ?
-- Editiert von hausfrau66 am 06.01.2020 14:23
Zitat:
Aber zu klären ist - verjähren die Zinsen nach 3 Jahren auch bei laufenden Pfändungen und 2x jährlichen Überweisungen an dich ?
[/editmessage]
keine Ahnung. Steht es irgendwo oder muss man das wissen?
Gute Frage... Wenn innerhalb der 3 Jahre selbst kleinste Beträge reinkommen, verjährt jedenfalls nicht. Bei komplett fruchtlosen Pfändungen bin ich mir nicht wirklich sicher.
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