besitze vollstreckbares Urteil/Schuldtiten ggn. Privatperson. Diese weigert sich, zu zahlen. Kann ich ihn an seiner Wohnadresse selbst pfänden mit ein paar Möbelpackrn, wenn ich den Titel mitnehme?
-- Editiert von Moderator am 03.10.2019 16:59
-- Thema wurde verschoben am 03.10.2019 16:59
selbst Pfänden
3. Oktober 2019
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Frage vom 3. Oktober 2019 | 16:41
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 15x hilfreich)
selbst Pfänden
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#1
Antwort vom 3. Oktober 2019 | 16:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Selbstverständlich nicht.
#2
Antwort vom 3. Oktober 2019 | 18:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
ZitatKann ich ihn an seiner Wohnadresse selbst pfänden mit ein paar Möbelpackrn, wenn ich den Titel mitnehme? :
Nö, pfänden nicht.
Aber wenn er sich freiwillig von den Gegenständen trennt / in Zahlung gibt, wäre das eine Möglichkeit. Sollte man dann aber gerichtsfest festgehalten werden.
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#3
Antwort vom 3. Oktober 2019 | 18:54
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Zitat:Die Zwangsvollstreckung darf auf Grund des staatlichen Gewaltmonopols grundsätzlich nur durch staatliche Vollstreckungsorgane betrieben werden, etwa Gerichtsvollzieher. Die eigenmächtige Durchsetzung ist dem Gläubiger mit Ausnahme der erlaubten Selbsthilfe untersagt und im Regelfall als Selbstjustiz rechtswidrig. Aus dem Verbot der eigenmächtigen Hilfe unter Verweis des Gläubigers auf staatlichen Vollstreckungsorgane ergibt sich der Anspruch des Bürgers auf Rechtshilfe durch den Staat, der Justizgewährungsanspruch. Dessen Umsetzung dient das Zwangsvollstreckungsrecht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_(Deutschland)
#4
Antwort vom 4. Oktober 2019 | 02:59
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 15x hilfreich)
kann ich da mitm gerichtsvzollieher+vollstrecknbaren titel antanzen, und den dann pfänden lassen? so war die fragge "offensichtlich" auch ursprünglich gemeint. freue mich auf die nächsten gegenfragen, vielen dank.
#5
Antwort vom 4. Oktober 2019 | 12:26
Von
Status: Student (2115 Beiträge, 737x hilfreich)
Zitat"offensichtlich" :
Ne. Das war alles andere als offensichtlich.
Beauftrage einen Gerichtsvollzieher. Der beantwortet Dir auch alle weiteren Fragen. Insbesondere, wer die Kosten einer fruchtlosen Pfändung erst einmal zahlt ...
#6
Antwort vom 4. Oktober 2019 | 19:44
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Zitatso war die fragge "offensichtlich" auch ursprünglich gemeint. :
Wir beschäftigen uns logischerweise mit dem was dort steht und nicht mit 348 möglichen Alternativen was der Verfasser gedacht haben könnte ...
Zitatkann ich da mitm gerichtsvzollieher+vollstrecknbaren titel antanzen, :
Wenn der einen mitnehmen mag, geht das.
In der Regel bevorzugen die allerdings das der Gläubiger wegbleibt und den GV einfach seinen Job machen lässt.
#7
Antwort vom 11. Oktober 2019 | 14:21
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
ZitatWenn der einen mitnehmen mag, geht das. :
Mit mögen hat das herzlich wenig zu tun. Der Gerichtsvollzieher ist auf entsprechenden Antrag verpflichtet, den Gläubiger über den anstehenden Termin der Zwangsvollstreckung in Kenntnis zu setzen, so dass dieser an der Zwangsvollstreckung teilnehmen kann.
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