selbst Pfänden

3. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
MisterRight123
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)
selbst Pfänden

besitze vollstreckbares Urteil/Schuldtiten ggn. Privatperson. Diese weigert sich, zu zahlen. Kann ich ihn an seiner Wohnadresse selbst pfänden mit ein paar Möbelpackrn, wenn ich den Titel mitnehme?

-- Editiert von Moderator am 03.10.2019 16:59

-- Thema wurde verschoben am 03.10.2019 16:59

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Selbstverständlich nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von MisterRight123):
Kann ich ihn an seiner Wohnadresse selbst pfänden mit ein paar Möbelpackrn, wenn ich den Titel mitnehme?

Nö, pfänden nicht.

Aber wenn er sich freiwillig von den Gegenständen trennt / in Zahlung gibt, wäre das eine Möglichkeit. Sollte man dann aber gerichtsfest festgehalten werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
Die Zwangsvollstreckung darf auf Grund des staatlichen Gewaltmonopols grundsätzlich nur durch staatliche Vollstreckungsorgane betrieben werden, etwa Gerichtsvollzieher. Die eigenmächtige Durchsetzung ist dem Gläubiger mit Ausnahme der erlaubten Selbsthilfe untersagt und im Regelfall als Selbstjustiz rechtswidrig. Aus dem Verbot der eigenmächtigen Hilfe unter Verweis des Gläubigers auf staatlichen Vollstreckungsorgane ergibt sich der Anspruch des Bürgers auf Rechtshilfe durch den Staat, der Justizgewährungsanspruch. Dessen Umsetzung dient das Zwangsvollstreckungsrecht.


https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_(Deutschland)

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#4
 Von 
MisterRight123
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

kann ich da mitm gerichtsvzollieher+vollstrecknbaren titel antanzen, und den dann pfänden lassen? so war die fragge "offensichtlich" auch ursprünglich gemeint. freue mich auf die nächsten gegenfragen, vielen dank.

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von MisterRight123):
"offensichtlich"


Ne. Das war alles andere als offensichtlich.
Beauftrage einen Gerichtsvollzieher. Der beantwortet Dir auch alle weiteren Fragen. Insbesondere, wer die Kosten einer fruchtlosen Pfändung erst einmal zahlt ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von MisterRight123):
so war die fragge "offensichtlich" auch ursprünglich gemeint.

Wir beschäftigen uns logischerweise mit dem was dort steht und nicht mit 348 möglichen Alternativen was der Verfasser gedacht haben könnte ...



Zitat (von MisterRight123):
kann ich da mitm gerichtsvzollieher+vollstrecknbaren titel antanzen,

Wenn der einen mitnehmen mag, geht das.
In der Regel bevorzugen die allerdings das der Gläubiger wegbleibt und den GV einfach seinen Job machen lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der einen mitnehmen mag, geht das.


Mit mögen hat das herzlich wenig zu tun. Der Gerichtsvollzieher ist auf entsprechenden Antrag verpflichtet, den Gläubiger über den anstehenden Termin der Zwangsvollstreckung in Kenntnis zu setzen, so dass dieser an der Zwangsvollstreckung teilnehmen kann.

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