Angenommen, ein Patient, der eine Rechnung für zahnärztliche Behandlung noch nicht bezahlt hat (2007), ist in die USA (Illinois) umgezogen. Da aber jetzt Ende des Jahres die Verjährung eintreten würde, müsse man zumindest einen Titel haben, damit die Forderung nicht verjährt.
Es gibt evtl. hier in Deutschland einen Anwalt der evtl. zustellungsbevollmächtigt ist, dies ist aber nicht sicher.
An wen müsste man in Deutschland den gerichtlichen Mahnbescheid schicken bzw. ist die Klage in D einzureichen und wenn ja bei welchem Gericht bzw. an wen man sich wenden kann, der dies veranlasst, bzw. der Erfahrung damit hat, wie der Ablauf ist, wie die Forderungseintreibung/ Klageeinreichung in den USA läuft und so weiter.
Der Gerichtsstand bei zahnärztlichen Rechnungen ist meines Wissens der Wohnort des Patienten, dies war zum damaligen Zeitpunkt Deutschland. Vielen vielen Dank.
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unbez. Arztrg - Pat jetzt in USA - Mahnbescheid
16. November 2010
Thema abonnieren
Frage vom 16. November 2010 | 17:17
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
unbez. Arztrg - Pat jetzt in USA - Mahnbescheid
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#1
Antwort vom 16. November 2010 | 18:57
Von
Status: Lehrling (1193 Beiträge, 926x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 16. November 2010 | 19:00
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
habe die Frage im Forum "Internationales Recht" und auch im Forum "Zwangsvollstreckung" eingestellt, da ich nicht sicher war, welches Forum das richtige ist, deshalb 2x. Danke
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#3
Antwort vom 16. November 2010 | 19:54
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Die Zustellung erfolgt in den USA nach § 183 I 1 ZPO
auf der Grundlage des
Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 17. Juli 1995
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