vollstreckbare Ausfertigung mal ja mal nein

28. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
vollstreckbare Ausfertigung mal ja mal nein

Der Anwalt hat für p zwei vollkommen verschiedene Anliegen für Mandant M gehandelt.
In 1 Urteil erhält der Mandante automatisch ohne Antrag eine vollstreckbare Ausfertigung.

Im 2. Urteil (ganz andere Sache) erhält er nach dem Urteil keine vollstreckbare Ausfertigung.
Die muss erst beantragt werden. Warum ist das so?? Hätte doch mit der Zusendung des Urteils
auch versendet werden können. :???:

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von cass):
Warum ist das so??


Zitat (von cass):
Die muss erst beantragt werden.


Offensichtlich bei Klageerhebung vergessen worden zu beantragen, ist doch kein Problem, das ist flott passiert.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)

Danke :)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Es gibt Urteile, gegen die keine Rechtsmittel eingelegt werden kann, die also sofort vollstreckbar werden

und

es gibt Urteile, die erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist vollstreckbar werden.

im zweiten Fall wird das vollstreckbare Urteil erst später zur Verfügung gestellt.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

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