Der Anwalt hat für p zwei vollkommen verschiedene Anliegen für Mandant M gehandelt.
In 1 Urteil erhält der Mandante automatisch ohne Antrag eine vollstreckbare Ausfertigung.
Im 2. Urteil (ganz andere Sache) erhält er nach dem Urteil keine vollstreckbare Ausfertigung.
Die muss erst beantragt werden. Warum ist das so?? Hätte doch mit der Zusendung des Urteils
auch versendet werden können.
vollstreckbare Ausfertigung mal ja mal nein
28. Februar 2018
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Frage vom 28. Februar 2018 | 13:32
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
vollstreckbare Ausfertigung mal ja mal nein
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 28. Februar 2018 | 13:47
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatWarum ist das so?? :
ZitatDie muss erst beantragt werden. :
Offensichtlich bei Klageerhebung vergessen worden zu beantragen, ist doch kein Problem, das ist flott passiert.
#2
Antwort vom 28. Februar 2018 | 13:51
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Danke
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Februar 2018 | 17:15
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Es gibt Urteile, gegen die keine Rechtsmittel eingelegt werden kann, die also sofort vollstreckbar werden
und
es gibt Urteile, die erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist vollstreckbar werden.
im zweiten Fall wird das vollstreckbare Urteil erst später zur Verfügung gestellt.
Berry
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