vorläufiger Vollstreckungsschutz möglich?

25. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenfeuer001
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
vorläufiger Vollstreckungsschutz möglich?

Hallo zusammen,

ist es möglich, einen vorläufigen Vollsterckungsschutz bis zur Klärung eines unklaren Sachverhaltes zu beantragen und wie bzw. wo beantragt man das?

Vielen Dank im Voraus für Eure Diskussionsbeiträge

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Vollstreckungsschutz ist offensichtlich wegen der von Ihnen angegebenen Gründe nicht möglich, weil dieser nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gegeben werden kann. Lesen Sie dazu den verlinkten Artikel:
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_v085.htm
Eine einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung käme in Frage bei Erhebung einer Restitutionsklage oder Nichtigkeitsklage §§ 579,580 ZPO .
Schließlich wäre in Ihrem Falle eine Zwangsvollstreckungsgegenklage denkbar, wenn
Einwendungen den festgestellten Anspruch selbst betreffen und die Gründe erst nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung entstanden sind und in dieser nicht mehr hätten geltendgemacht werden können (§ 767 ZPO )

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