hi
mich würde interessieren was ist pfändbar in einem Haushalt
bitte wenn es geht alles angeben
PC ?
tisch?
sofa?
fernseher
möbel?
und was gehört zur Grundausstattung????
was ist Pfändbar in einem Haushalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
PC grundsätzlich schon, lohnt sich nur meistens nicht, weil die Dinger zu schnell veralten und kein Gewinn beim Verkauf herauskommt.
Normale Haushaltsgegenstände wie Tisch und Sofa, Herd, Schrank usw. sind nicht pfändbar, 1 Fernseher auch nicht. Ausnahme: Es handelt sich um teure Luxusgegenstände. Also: der normale Kleiderschrank ist nicht pfändbar, der antike zweite Kleiderschrank schon. Der normale einzige Fernseher ist nicht pfändbar (der zweite schon), das neueste Supertrupermodell von Loewe müsstest Du ggf. gegen ein billigeres Modell eintauschen und das Loewegerät wird verkauft.
Bei einer normalen Haushaltsausstattung wird in aller Regel nichts weggenommen, ganz einfach weil die Kosten des Abtransports und des Organisierens höher wären als der mögliche Gewinn.
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Die Frage ist viel zu allgemein um sie sinnvoll zu, daher hier nur grundsätzliche Anmerkungen.
PC? Grundsätzlich ja, aber (1) die Sachen veralten viel zu schnell und (2) möchte der GV nicht für das verantwortlich sein, was Vollstreckungsschuldner alles auf dem PC gespeichert haben. Erg.: nur wenn sie ein High-End-PC haben, könnte der gepfändet werden.
tisch? Siehe Möbel
sofa? Siehe Möbel
fernseher? Ein Fernseher muss dem Vollstreckungsschuldner bleiben. Auch Fernseher veralten zu schnell (Röhre würde wohl nicht mehr gepfändet werden). Haben Sie mehrere Fernseher und ist einer davon modern, kann es passieren, dass der gepfändet wird. Theoretisch gibt’s auch die Möglichkeit der Austauschpfändung, bei der der „gute“ Fernseher gepfändet wird und gegen eine gewöhnlichen ausgetauscht wird; dabei handelt es sich aber in 99,99 % der Fälle tatsächlich nur um eine theoretische Möglichkeit.
möbel? Eine Grundausstattung (Tisch, Stuhl, Bett, Küche) muss dem Schuldner verbleiben. Einen Anspruch, sich auch auf einem Sofa rumzulümmeln gibt es aber nicht. Da die Verwertung von Möbeln aber in der Regel nicht erfolgversprechend ist, werden nur qualitativ hochwertige oder aber niegelnagelneu Möbel manchmal gepfändet. In der Praxis kommt in „normalen“ Haushalt keine Pfändung von Möbeln vor. Der Erlös der Pfandsache soll zumindest die Pfändungskosten decken, wenn aber erst mal eine Spedition anrücken muss, um irgendwelche ollen Möbel abzuholen, übersteigen die Pfändungskosten schnell der erwarteten Erlös.
zum thema fernseher
was ist den wenn zwei fernseher vorhanden sind einer aber meiner frau Gehört
was ist mit leihgaben vom nachbarn
wie zum beispiel PC Monitor
sollte ich das schriftlich machen er hat mir ja die sachen nur GELIEHN!!!
er hat ein laptop und hat mir sein pc gegeben
Der Gerichtsvollzieher prüft grundsätzlich keine Eigentumsverhältnisse an Gegenständen, die sich im Besitz oder scheinbar im Besitz des Schuldners befinden.
Wenn ein Gegenstand gepfändet wurde, der einer anderen Person gehört, kann diese beim Gläubiger die Herausgabe des Gegenstandes fordern. Der Gerichtsvollzieher wird dann die Pfändung dieses Gegenstands aufheben. Sollte der Gläubiger nicht bereit sein, den Gegenstand an den Eigentümer herauszugeben, bleibt dem Eigentümer nur die sogenannte Drittwiderspruchsklage, d. h. er muss den Gläubiger verklagen. Dabei sollte der Dritte aber bedenken, dass er vor Gericht sein Eigentumsrecht nachweisen muss.
Schöne Grüße!
-- Editiert am 30.03.2009 22:43
Ok, der §811 ZPO zählt so ziemlich alles auf, was nicht gepfändet werden darf. Aber wie sieht es mit dem Auto aus? Darf dies gepfändet werden, auch wenn es sich "nur" um eine alte Karre mit nem wert von sagen wir mal 4000 € hat?
Warum sollte das Auto nicht gepfändet werden können? 4000 € sind ne Menge Geld.
Angenommen er braucht das Auto zum Erreichen seines Arbeitsplatzes. Kann man es ihm trotzdem wegnehmen? Da ja mittlerweile auch ein Auto zu den "Grundbedürfnissen" des Menschen gehört.... Hartz4 Empfänger müssen ihr auto ja auch nicht verkaufen, wenn sie eins haben... ich meine da hätte ich mal ne höchstrichterliche Entscheidung gelesen...
--- editiert vom Admin
Wenn man seinen Arbeitsplatz auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuß erreichen kann, braucht der Schuldner kein Auto. Es handelt sich dann nämlich nicht um einen Gegenstand, der zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit erforderlich (vgl. § 811 Nr. 5 ZPO
).
Das Auto ist in diesem Fall pfändbar, soweit ein Erlös zu erwarten ist, der über den Kosten der Pfändung und Verwertung liegt (§. Als Gläubiger würde ich gegen einen Gerichtsvollzieher, der die Pfändung des PKW des Schuldners unterlässt, den Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen, da er hier gegen die GVGA verstößt.
Nach § 808 Abs. 2 ZPO
handelt es sich bei einem Auto sogar um eine "Kostbarkeit", die nicht im Gewahrsam des Schuldner zu belassen ist, wenn hierdurch die Befriedigung des Gläubigers gefährdet wird.
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