Gläubiger weiß nicht bei welchem Rentenversicherungs-anstalt der Schuldner Rentenanspruch hat, womöglich bei mehreren Anstalten.
1.
Wie kann der Gläubgier die Rente vollstrecken ?
2.
genauso mit den Bankkonten, wo soll vollstreckt werden ?
wo vollstrecken ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
1. In dem er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt
2. Wenn er nicht weiß gegen wen der Schuldner Ansprüche hat, muss er sich diese Informationen halt beschaffen
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Hier wäre wohl der 1. Schritt über eine Vermögensauskunft an die notwendigen Informationen zu gelangen. Also erstmal den GV beauftragen.
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Vemögensauskunft durch EV ist oft unvollständig.
Kann Gläubiger den GV in Einzelnen anweisen, welche Auskünfte er braucht, die der GV vom Schuldner holen soll ?
quote:
Vemögensauskunft durch EV ist oft unvollständig.
Wenn dem so ist und man das nachweisen kann, macht sich der Schuldner strafbar (so es Vorsatz ist).
quote:
Kann Gläubiger den GV in Einzelnen anweisen, welche Auskünfte er braucht, die der GV vom Schuldner holen soll ?
Im Zweifel klärt man das mit dem GV. Allerdings vermutlich eher nicht. Der GV ist neutral, handelt nach Vorschrift. Und da man ihn nur mit der Abnahme einer Vermögensauskunft beauftragen kann... Der GV ersetzt nicht beispielsweise den Detektiven, der schaut ob sich hinter der bewohnten Gartenlaube eine Luxusvilla versteckt.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Bei Rentenpfändung, welches Gericht ist zuständig:
Gericht von Wohnort des Gläubigers, des Schuldners,
oder Geschäfsstelle der Rentenversicherung ?
das des Wohnortes des Schuldners.
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