Einen schönen guten Morgen an alle,
Ich habe eine Frage an euch, und hoffe das Ihr mir helfen könnt.
Undzwar habe ich im am 06.02.2008 eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, weil ich damals einen Hndy Vetrag abgeschlossen habe und dadurch Kosten entstanden sind die ich nicht tragen konnte ( mit Inkasso/Gerichts- kosten war der Betrag zuletzt bei 1.078,47€ am 09.09.2008.(ursprünglich ging es bei vodafone um 733 € ). Danach ging ein Pfändungsbescheid gegen mein Konto aus, welches Konto aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestand, daraufhin habe ich mitgeteilt das dieses Konto nicht mehr exestiert und ich ein anderes Konto habe, beigefügt hatte ich noch meine lohn abrechnungen da ich auf 400 euro basis gearbeitet habe.
Jetzt kommt die eigentliche Frage.
am 16.10.2008 kam Post hereingeflatter mit dem Anliegen :
,, in der zwangsvollstreckungssache vodafone / gegen ,,mich´´
erhalten sie als anlage den beschluss über die einstweilige einstellung der zwangsvollstreckung.ihr schreiben vom .... wurde zu Ihren gunsten als entsprechender Antrag ausgelegt.
Sie werden jedoch gebeten den Einstellungsantrag näher zu begründen und den beiligenden Vordruck zurückzusenden´´
Nachdem ich das dann getan habe..
Kam nochmal Post,.
,,in der zwangsvollstreckungssche vodafone /gegen ,,mich´´
erhalten sie anliegende Kopie zur Kenntnis.
Hier kann nichts veranlasst werden.
darunter stand das das erste konto nicht mehr bestand und das neue konto nicht zur pfändung unterliegt.
Frage : ,, Ist dies nun alles erledigt ? ich verstehe daraus ....einstellungsantrag, das das verfahren eingestellt wird und aus dem 2ten schreiben das nichts zu holen ist .... ist das verfahren jetzt eingestellt ??? ich habe vor schon fast 2 jahren kontakt versucht aufzunehmen damit ich die schulden in raten abzahlen kann aber dort kam nie eine antwort .. ( vielleicht weil es sich schon längst erledigt hat ? und ich es erst heute verstanden habe ? ) ich hoffe ihr könnt meinem langen text folgen und er ist nicht so kompliziert geschrieben freue mich über jede antwort von euch ...glg nadine
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zwangsvollstreckungssache, ist dies nun erledigt?
19. Oktober 2010
Thema abonnieren
Frage vom 19. Oktober 2010 | 11:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
zwangsvollstreckungssache, ist dies nun erledigt?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 19. Oktober 2010 | 12:33
Von
Status: Praktikant (593 Beiträge, 189x hilfreich)
Hallo,
das heißt einfach nur, dass die damalige Kontopfändung erledigt ist.
Die Forderung besteht weiter und kann jederzeit erneut vollstreckt werden.
Ich schätze mal, dass der Gläubiger/Vertreter in naher Zukunft einen erneuten Zwangsvollstreckungsauftrag erteilen wird. Im Feburar 2011 wäre dann die erneute eidesstattliche Versicherung fällig.
Falls sich der Gläubiger/Vertreter meldet, solltest du mit ihm Kontakt aufnehmen um eine Lösung zu finden.
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#2
Antwort vom 19. Oktober 2010 | 12:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
okay ... schade aber das habe ich mir fast gedacht vielen dank für die bemühung zu antworten lg nadine
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