Hallo,
ich habe da ein kleines Problem. Kurz vor Weihnachten habe ich bei ebay ein Handy versteigert (privat zu privat). Habe es auch noch vor Weihnachten verschickt. Leider ist es nach Auskunft des Käufers bis heute nicht geliefert worden. Also habe ich bei DHL einen Nachforschungsauftrag gestellt. Dem Käufer habe ich davon eine Kopie zukommen lassen und ihn um Geduld gebeten. Der Auftrag läuft noch.
Jetzt schreibt er mir, dass sein Anwalt gesagt hat, er könne sofort sein Geld von mir zurück verlangen. Ich solle jetzt innerhalb von 7 Tagen das Geld zurück erstatten, sonst drohe mir das gerichtliche Mahnverfahren.
Ich muss aber noch erwähnen, dass ich in der Artikelbeschreibung versicherten Versand angegeben hatte, aber aus Versehen es nur als Päckchen verschickt habe. Ich habe allerdings sowohl noch den Kassenbeleg für das Päckchen, als auch zwei Zeugen, die dabei waren, als ich das Handy verpackt und bei der Post abgegeben habe.
Wie soll ich mich verhalten? Geld zurück, noch vor dem Ergebnis des Nachforschungsauftrag? Oder kann ich ihm das gleiche Handy als Ersatz liefern?
Wenn jemand Rat weiß, wäre ich auch für event. zutreffende Paragrafennennung dankbar.
P. S.: Nur nebenbei. Mittlerweile finde ich es schon seltsam: Der Käufer ist seit 2004 Mitglied bei ebay, hat aber bisher nur 10 Bewertungen. Als Lieferadresse wurde auch eine andere angegeben, als bei ebay hinterlegt. Bin ich schitzophren, oder ist das schon komisch?
-- Editiert von hordes-prime am 11.01.2008 16:31:56
Nachforschungsauftrag läuft - Schon vorher Geld zurück?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wenn versicherter Versand vereinbart war, müssen Sie auch versichert versenden. Geht das (unversicherte) Päckchen verloren, haften Sie auch als privater Verkäufer.
Gehen Sie ruhig davon aus, dass der Nachforschungsauftrag kein Ergebnis bringt. Insofern ist es wohl sinnvoll, den Betrag zu erstatten. Sollte wider Erwarten das Päckchen noch auftauchen, können Sie es ja nochmal versteigern.
Zur rechtlichen Situation: Der K muss Ihnen zunächst zur Lieferung eine Frist setzen. Läuft diese erfolglos ab, kann er vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurück verlangen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Das Päckchen kann ich nicht nochmal versteigern, da es bei Auftauchen an den Empfänger überstellt wird. Das weiß der Käufer auch, da er ja eine Kopie des Auftrages hat.
Das ich es als Päckchen verschickt habe, war wirklich nur ein Versehen. Es fiel mir erst auf, als ich zu hause war.
-- Editiert von hordes-prime am 11.01.2008 19:26:33
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Wenn der Käufer sein Geld zurück will, heißt das ja, dass er vom Vertrag zurücktreten will. Wenn das Päckchen danach wieder auftaucht, hat er keinen Anspruch mehr auf die Ware. Sonst hätte er ja doppelt abgesahnt!
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Naja, bin ich der Einzige der sich seinen Teil denkt? Bin ich etwa doch so schlecht?
Der Käufer hat ein unversichertes Paket erhalten, aber für versichert bezahlt. Für so manchem liegt da nun die Möglichkeit nahe sich die Ware und das Geld (in Form von Rückerstattung des Kaufpreises) zu sichern.
Da kannst du wohl nix machen. Der Nachforschungsauftrag wird definitiv nix bringen wenn meine obige Vermutung zutrifft. Denn selbst wenn DHL das Päckchen nicht findet, wirst du nie beweisen können das der Käufer es darum zwangsläufig erhalten hat. Denn es besteht ja durchaus die Möglichkeit das das Paket einfach verlorengegangen ist ohne wieder aufzutauchen.
Du kannst ihm das Geld also ruhig bereits jetzt überweisen. Darauf wird es so oder so hinauslaufen.
-- Editiert von vallenton am 12.01.2008 16:00:58
Ja, Geld erstatten und lernen: nie, also in keinem Fall unversichert, bzw. ohne Nachweis versenden. Wenn es einmal klappt Ein Päcksen kostet 3,90 eines mit Nachweis der Zustellung 4,90 ein Paket 5,90 online frankiert. also 4,90 oder 5,90 sollte man immer aufwenden. Päckchen mit Nachweis wird eher bei der Post verschinden, weil ja was wichtiges drin sein könnte...
Wenn Du den Verdacht hast das das Päckchen beim Empfänger verschwunden ist, neutrale Bewertung: Päckchen auf dem Postweg verschwunden, habe Geld erstattet. Dann zieht die Masche beim Nächsten nicht mehr.
Seit wann ist es denn möglich, beim Päckchen ein Nachforschungsauftrag zu stellen ?
Das ging doch eigentlich immer nur bei Paketen.
Hat sich bei der Post was geändert ?
Wenn das wirklich seit neuestem möglich ist und die Ware wurde wirklich beim Käufer persönlich vom Postboten eigenhändig übergeben und abgezeichnet(nicht Briefkasten), dann kannst du eine Anzeige wegen Betrugs stellen.
Nach Abklärung bei der Post, wie diese Ware abgeliefert wird (Briefkasten oder Eigenhändig und abzeichnung) solltest du das deinem Käufer über Email beibringen.
Hat sich bei der Post was geändert ?
Nein,man grundsätzlich immer nachforschen lassen,d.h. aber nicht dass bei allen Versandarten unterschrieben wird.
http://www.123recht.net/Unversicherter-Versand-und-Nachforschung---positive-Nachricht-f%C3%BCr-alle!__f35926.html
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
-- Editiert von schnee-einsiedel am 16.01.2008 20:45:21
Hallo Dakusch,
du kannst bei der Post sogar nach einer gewöhnlichen Postkarte nachforschen lassen.
Es gibt immer mal Sendungen, die 'unanbringlich' sind ---> also wedem dem Empfänger ausgehändigt, noch dem Absender zurück gegeben werden.
Diese Sendungen werden bei der Post eingelagert und warten auf eine Nachforschung!
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