Regelsatzhöhe wird endlich gutachterlich geprüft

14. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13114 Beiträge, 4456x hilfreich)
Regelsatzhöhe wird endlich gutachterlich geprüft

@all:

Das Hessische Landessozialgericht läßt endlich einmal im Rahmen eines Beweisbeschlusses, die Höhe der Regelsätze nach SGB II und SGB XII durch zwei Sachverständigengutachten prüfen. Unter dem Aktenzeichen L 6 AS 336/07 hat das Gericht am 08.08.2008 den entsprechenden Beschluss erlassen und die Gutachten in Auftrag gegeben. Als Sachverständige wurden dabei Dr. Rudolf Martens vom Peritätischen Wohlfahrtsverband und Dr. Irene Becker vom Projekt "Soziale Gerchtigkeit" des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt/Main herangezogen. Beide sind bereits früher zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regelsätze insgesamt zu niedrig sind.

Des Hess. LSG ist damit das erste Gericht überhaupt, dass die Regelsatzhöhe insgesamt sowie insbesondere auch die Art und Weise, wie dieser Regelsatz ermittelt wurde, einer exakten Überprüfung unterzieht.

Näheres zu den Beweisfragen ist <a href= "http://linkszeitung.de/content/view/169582/1/"> hier </a> zu finden.

Dann dürfen wir uns alle mal überraschen lassen, zu welchem Ergebnis die Gutachter kommen und welche Kosequenzen das Gericht daraus ziehen wird. Ganz, ganz zaghafter Optimismus ist angesagt.

Auf jeden Fall sollte dieser Umstand m.E. zum Anlass genommen werden, gegen jeden Leistungsbescheid Widerspruch wegen der Höhe der Regelleistung einzulegen. Dieser Widerspruch kann dann - auf Antrag - bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der genannten Sache, ggf. sogar durch das Bundesverfassungsgericht, ruhen gelassen werden. Nur durch einen solchen vorsorglichen Widerspruch kann der Einzelne sich eventuelle Ansprüche sichern, die sich aus der Feststellung eines zu niedrigen Regelsatzes ergeben könnten. Überprüfungsanträge werden in dieser Sache voraussichtlich nicht möglich sein.

Gruß,

Axel

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