AOK will Krankentransportkosten nicht übernehmen

5. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Woherkommich
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
AOK will Krankentransportkosten nicht übernehmen

Hallo,

ich schreibe hier für meinen Bruder (18). Dieser ist bei meiner Mutter noch Familienversichert, und war letztes Jahr auf dem Oktoberfest. Da hat er es wohl ein bischen übertrieben jedenfalls haben die securitys im Bierzelt einen Krankenwagen gerufen, da er ziemlich betrunken war. Nun will die AOK die Transportkosten nicht bezahlen und diese werden meinem Bruder direkt in Rechnung gestellt. Auf die persönliche Vorsprache meiner Mutter bei der AOK wurde gesagt "da er diese Situation selbst verschuldet hätte"und zu ambulanten Behandlungen könnne laut gesetzt nichts übernommen werden. (Ambulant daher da das Krankenhaus in München der meinung war hier bestünde kein Versorgungsbedarf, er wurde eine halbe stunde nach dem er eingeliefert wurde, wieder nach hause geschickt.)
Nun werden über 500euro gefordert die mein Bruder bezahlen soll. Wie verhält es sich hierzu? Mein Bruder wollte ja gar nicht ins Krankenhaus, und hat auch keinen Einsatz gefordert.
Gibt es eine Möglichkeit das die Kosten hierfür doch übernommen werden müssen?

Gruß
Jenny

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

naja offensichtlich bestand keine med. Notwendigkeit für den Transport mit einem Krankenwagen.

Die Krankenkasse ist damit richtigerweise auch nicht Kostenträger...(KRANKENkasse).

Sonst hätten die Ärzte deinen Bruder auch behandelt.

War halt eine teure Taxifahrt mit Begleitung und bunten Licht auf dem Dach ;)

Man könnte prüfen inwieweit ein Mitverschulden des Wachpersonals in Frage kommt die den Krankenwagen gerufen haben. Wenn dein Bruder nicht ansprechbar auf dem Boden liegt könnte das einmal an dem Vollrausch gelegen haben, andererseits auch daran das er vielleicht von der Bank auf den Kopf gefallen ist (Schädelhirntrauma etc)und damit nicht ansprechbar war und um Schlimmeres zu verhindern hat man sicherheitshalber den Krankenwagen gerufen,,,,Dann ist denen nichts vorzuwerfen.

Wenn die Krankenkasse das Geld fordern würde, hätte man Ratenzahlung anbieten können...versucht das mal auch beim Rettungsdienst!!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen