Wohnungsschloss gewechselt - was kann man tun??

17. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
Wohnungsschloss gewechselt - was kann man tun??

Hey!

A und B sind verheiratet leben aber seit 3 Wochen in der Ehewohnung getrennt. Herr A hat eine neue Bleibe gefunden und zieht zZ aus. Es gibt jeden Tag heftigen Streit. Ein Wohnungszuweisungsverfahren wurde nicht geführt. B will mit dem gemeinsamen Kind in der Wohnung bleiben.
Plötzlich und ohne Vorwarnung tauscht B in A´s Abwesenheit die Schlösser aus, obwohl dieser noch höchstpersönliche Gegenstände in der Wohn. hat und die Auseinandersetzung über den Hausrat noch nicht beendet ist.

Was kann A tun? Er verdient nur ca. 500€ monatlich und kann sich eigentlich kein teures Verfahren leisten. Gäbe es die Möglichkeit auch in einem "Eilverfahren" PKH zu beantragen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Die Polizei rufen und Anzeige erstatten und Wohnung auf ihre Kosten öffnen lassen, würde ich jetzt so spontan sagen.
Wobei ich davon ausgehe, dass Du noch im Mietvertrag stehst. Oder liege ich da falsch?
Ich kann mich daran erinnern, dass mein Bruder mit seiner Ex in SEINER Wohnung zum Schluß auch nicht mehr weiter wusste und Madame jeden Tag irgendwelches Zeug klammheimlich aus der Wohnung schaffte, auch sein Eigentum.
Er wollte auch das Schloß auswechseln, aber alle Welt, auch der Vermieter sagte ihm, das dürfe er nicht, denn sie hatte sich in den Mietvertrag dazuschreiben lassen.

Weiß jemand wie das rechtlich aussieht?
Würde mich nämlich auch mal interessieren, auch wenn die Geschichte schon verjährt ist.

LG beijing

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"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

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#2
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Vorliegend stehen beide im Mietvertrag.
Die Polizei wird wohl nichts tun - zumindest nicht, solange keine Straftat vorliegt...A hat eine neue Wohnung, sodass auch keine Obdachlosigkeit droht.
Tja, mal abwarten, was die Experten sagen!

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

Schlüsseldienst holen und öffnen lassen (auf eigene Kosten), oder Tür eintreten (und dann reparieren lassen auf eigene Kosten)...ist ja schliesslich seine Mietwohnung in die er nicht mehr reinkommt.

Also so, als ob er den Schlüssel halt verloren hat. ;)

Die Kosten für die ganze Aktion kann man dann evtl zivilrechtlich von der Freundin einklagen, da sie ja das Schloß gewechselt hat.

-- Editiert am 17.03.2009 20:10

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#4
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

mein erster Gedanke war: einstweiliges Verfügungsverfahren; Ziel: Wiedereinräumung des Besitzes an der Wohnung durch Einbau der alten Schlösser.
Aufgrund der verbotenen Eigenmacht sollte dies doch möglich sein, oder?

Wenn der A mal wieder drin ist, solte es möglich sein,die Aufteilung vorzunehmen,.....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

wieso?
der A ist auch Mieter der Wohnung und die Schlösser wurden ausgetauscht, während er im Auszug begriffen war - was sollte das gemeinsame Kind damit zu tun haben?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass die Polizei da nichts macht.
Es ist auch SEIN Eigentum in der Wohnung. Auch ER zahlt noch Miete für die Wohnung.
Wenn sich jemand vor mein Auto stellt und mir das Wegfahren verweigert, weil er mich ärgern will, kann ich ja auch die Polizei rufen. (war nur ein Beispiel, gäbe ja da ne Menge anderer auch)

LG beijing

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"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

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#10
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

hallo,
die Polizei ist doch nicht für alles zuständig, da muss sich der Mann schon selber helfen!
Ich wüsste, was ich anstelle von Herrn A tun würde, ein Rums und die Tür wäre offen, ganz einfach! Kann doch nicht sein, dass ich als Mann ausgesperrt werde, wo ich noch einen Teil meiner Sachen rausholen muss!
Und 100%ig wäre ich nicht der Einzige, der das als "Mann" so lösen würde!
Klagen, Verfügungsverfahren usw., man, ick brauch meine Klamotten, da kann ick nich lange prozessieren und warten!
Natürlich wird die Tür dann von mir wieder repariert, ist doch klar!
Gruß.
In der ganzen Zeit, mit dies, das und jenes, hat die liebe Frau schon meine Klamotten, oder was weiß ich,verhöckert!

-- Editiert am 18.03.2009 12:35

-- Editiert am 18.03.2009 12:37

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#12
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

ja, du hast ja nicht ganz unrecht, ick brauch meine Sachen jetzt!! und nicht wochenlang oder was weiß ich wann!
Ich hab ja geschrieben, was ich tun würde, der Mann muss selbst sehen, was und wie er es löst
Verfügung hin, Verfügung her, wielange soll der Mann denn warten, bis die Gnädigste
sich erbarmt und ihn reinlässt, ne, ne!!!
Bei mir gäbe es keine Fisimatenten, wat meins ist, wird rausgeholt!
Außerdem ist die Reaktion der Frau reine Schikane, man kann, wenn man will, auch im Guten und friedlichen sich trennen.
Man mus nicht das Schloss austauschen, nur um den Mann zu ärgern und zu erzürnen!
Da soll man - in solch einem Fall - als Mann nicht sauer werden? Möchte sehr gerne wissen, wenn dies so der Frau passiert wäre!
Gruß

-- Editiert am 18.03.2009 12:51

-- Editiert am 18.03.2009 12:57

-- Editiert am 18.03.2009 12:59

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#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@peter n.

quote:
Man mus nicht das Schloss austauschen, nur um den Mann zu ärgern und zu erzürnen!


wir wissen nicht, warum das schloss ausgetauscht wurde.
hat er sie bedroht, geschlagen? wissen wir, wie er (in diesem fall) sie schikaniert hat? ist er vielleicht mit neuer freundin oder 30 kumpels in die wohnung gekommen...
eben.

hier ist, sofern der ausgesperrte noch mieter ist und mietzahlung nachweisen kann, mieter der wohnung. dann kann er die polizei anrufen, die ihm hilft, zutritt zu bekommen.

quote:
Bei mir gäbe es keine Fisimatenten, wat meins ist, wird rausgeholt!


hier gibt es kein *meins*, solange nicht bewiesen ist, wem was gehört

die herausgabe der sachen kann verweigert werden, denn er muss ggfalls mit kaufbeleg(en) beweisen, wem diese gehören. hier wird dann auf den zivilklageweg verwiesen. hausrat wird im scheidungsverfahren ggfalls geteilt, wenn beide keine kaufbelege vorweisen können.

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#14
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

Also solange wie TE da noch nen Mietvertrag hat (obwohl gekündigt) , kann das ja wohl kein Hausfriedensbruch sein, wenn er versucht in seine EIGENE Wohnung zu kommen.

Tür eintreten ist wohl nur was für Rambos, aber was sollte daran strafbar sein, wenn er einfach nen Schlüsseldienst ruft und die Tür SEINER Wohnung öffnen lässt?

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