markenrecht?

3. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 175x hilfreich)
markenrecht?

Hallo,

ich möchte einen Modeladen eröffnen und Trendmarken wie Levis Diesel und Miss sixty verkaufen. Ich kaufe diese Waren aber nicht bei den jeweiligen Firmen, sondern bei Großhändlern, oder via Internet. Ich möchte auch weit unter den UVPs bleiben. Darf ich das oder bin ich an die Preise der Firmen gebunden? Brauche ich um diese Marken zu verkaufen auch das Einverständis der jeweiligen Firmen?


Danke
Susi

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Ich möchte auch weit unter den UVPs bleiben. Darf ich das oder bin ich an die Preise der Firmen gebunden?"

Preisbindung ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen (Buchpreisbindung, § 15 GWB ) verboten (§ 14 GWB ). Sie dürfen die Markenartikel daher grds. zu jedem Preis, der Ihnen beliebt, verkaufen.

"Brauche ich um diese Marken zu verkaufen auch das Einverständis der jeweiligen Firmen?"

Auch hier ein klares "Nein"!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 175x hilfreich)

herzlichen Dank :) ))))))))

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Gern geschehen - und viel Glück mit dem Geschäft.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

Ohh! Das ist nicht so einfach! Ich komme aus der Bekleidungsindustrie. Sollten Sie wirklich vor haben, die Klamotten weit unter dem Empf.VK zu veräußern, handeln Sie sich und u.U. der Großhändler sehr großen Ärger mit dem jeweiligen Hersteller und mit den Mitbewerbern ein!

Wenn es sich um alte Kollektionen handelt, dürfte es nicht so große Probleme geben, aber bei aktuellen Kollektionen sind Probleme auf alle Fälle vorprogrammiert.

Weshalb möchten Sie überhaupt weit unter dem Empf.VK bleiben? Wie wollen Sie denn Ihr Geschäft finanzieren? Selbst mit den derzeitigen (für Laien riesigen) Kalkulationsaufschlägen von 140% und mehr haben viele Händler Probleme zu überleben.

(Levis hat sehr gute Anwälte und eine Menge Geld im Nacken - Wenn Sie aus dem Textilen Einzelhandel kommen, sollten Sie eigentlich wissen, was auf Sie bei solchen Preisaktionen bzw. Unterkalkulationen zukommt)

zur Anmerkung: Ich persönlich hätte nichts dagegen, aber der Handel (in diesen schweren Zeiten) wird sicher rebellieren!

Viel Glück!

-- Editiert von gerechtigkeit am 03.03.2004 17:52:39

-- Editiert von gerechtigkeit am 03.03.2004 17:53:48

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#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Sollten Sie wirklich vor haben, die Klamotten weit unter dem Empf.VK zu veräußern, handeln Sie sich und u.U. der Großhändler sehr großen Ärger mit dem jeweiligen Hersteller und mit den Mitbewerbern ein!"

Also, ich weiß nicht, auf welcher Rechtsgrundlage dieser "sehr große Ärger" beruhen soll, aber zumindest die Hersteller und Großhändler haben mE durch die Vorschrift des § 14 GWB keinerlei (rechtliche) Möglichkeiten, einen Einzelhändler zum Verkauf zu bestimmten Preisen zu verpflichten.

Hinsichtlich der Mitbewerber ist anzumerken, dass diesen uU gegen ein solches Vorgehen ein Anspruch aus § 1 UWG zustehen könnte - dies allerdings mE auch nur dann, wenn es um einen Verkauf unter Einstandspreis geht (was hier nicht der Fall zu sein scheint).

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#6
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)

>>"Ich möchte auch weit unter den UVPs bleiben. Darf ich das oder bin ich an die Preise der Firmen gebunden?"
<<
Nicht, ganz. Wenn man die Waren unter dem Einkaufspreis verkauft, kann es sein, dass sich das Kartellamt meldet. - Unlauterer Wettbewerb.

Der Import aus einem Nicht-EU-Land ist, ohne die Zustimmung des Markenschutzinhabers o. ä. Schutzrechte verboten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Nicht, ganz. Wenn man die Waren unter dem Einkaufspreis verkauft, kann es sein, dass sich das Kartellamt meldet. - Unlauterer Wettbewerb."

Das ist ja mit § 1 UWG gemeint. Allerdings schreitet bei UWG-Verstössen ganz sicher NICHT das BKartA ein. Unterlassungsansprüche stehen nämlich nur den in § 13 UWG genannten Gruppen - in erster Linie Mitbewerbern und Wettbewerbszentralen - zu.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#8
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

§ 24 MarkenG : Erschöpfungsrecht. Solange die Waren aus der EU stammen, dürfen die Klamotten verramscht werden - bis auf o.g. Ausnahme.

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#9
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 175x hilfreich)

Erst mal Danke für eure Anteilnahme :)
Ich verkaufe mittlerweile fleissig und viel. Ich hab , nur zur Aufklärung, einen Farbenladen, der mir meine Unkosten Monat für Monat sichert, deshalb kann ich die eingekauften Textilien weit unter der UVP anbieten. Ist doch ne coole Mischung, Textilien im Farbenladen. Hab ich noch nirgends gesehen:)

Ich verkaufe sie auch nicht unter meinem Ek. Bin doch nich blöd.Desweiteren sind es auch nur ausgelaufene Kollektionen.

Im Übrigen erhalte ich auch immer eine ordnungsgemässe Rechnung für meine eingekauften Waren.
Es gab mal eine Firma, die hat beanstandet, dass ich diese auch in ebay verkaufe, kam aber nicht durch damit, weil diese Firma mit dem Verkauf Ihrer Ware an Grosshändler jedes Recht an dieser Ware verwirkt hat.

Ich denke mal, dies gilt dann auch für ne Firma, die sich Levis nennt, auch wenn noch so viel Geld hintendran steht.

Meine Waren sind auf alle Fälle ordnungsgemäss in den Verkauf gekommen und nicht " vom Laster gefallen". Insofern harre ich mal der Dinge, die da kommen.

Danke nochmals für eure Hilfe.

Gruss
Susi

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#10
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 175x hilfreich)

Ausdrücklichen Dank an RA Sevriens und Bob.Vila, finsd ich toll, dass ihr euch so um uns bemüht.
@ Bob: Was heisst:
"fiat justitia et pereat mundus..."
????
Bischen blond bin ich nämlich doch :)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Es werde Recht, auch wenn die Welt untergeht...

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#12
 Von 
Williwuff
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch ich möchte gerne Levis aus den Staaten importieren!
Was muss ich beachten?

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