Asylantrag und Geburtsurkunde mit falschem Namen

20. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
hans1961
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Asylantrag und Geburtsurkunde mit falschem Namen

Hallo alle,

ich fürchte, dieser Fall ist sehr verzwickt...

eine Bekannte von mir, Nigerianerin, 25 J., mit Touristenvisum vor 10 Jahren nach EU eingereist (nicht meine Lebensgefährtin) hat vor 10 Monaten ein Kind von einem Deutschen bekommen, dieser Mann hat ihr dann angekündigt, das Kind für sich zu behalten, daraufhin ist sie in die Schweiz (damals noch nicht-Schengen-Staat) abgehauen, weil sie Angst hatte und das deutsche Recht nicht kannte.

Als Aufenthaltsgrund in CH hat sie Asyl angegeben und gleichzeitig in ihrer Panik ihre wahre Identität (Pass) verschwiegen und einen falschen Namen angegeben, der dann auch in der Geburtsurkunde des (deutschen) Kindes übernommen wurde.

Das war alles schon schlimm genug, doch nun will der Vater des Kindes zumindest die Vaterschaft anerkennen, in D. Sie ist jetzt auch in D, der Vater zahlt weder Kindes- noch Betreuungsunterhalt, hat aber Einkommen als Selbständiger.

Um in D ihre Rechte ggü. dem Vater geletend zu machen, muss sie jetzt
- Ihre wahre Identität offenbaren
- einen Anwalt bzw.das Jugendamt einschalten

Und die Frage ist nun, welche Strafe für den Asylantrag unter falschem Namen (verbergen der wahren Identität) ihr droht, bzw. ob sie die Geburtsurkunde nur in der Schweiz abändern lassen kann (wo sie auch ausgestellt wurde).

Das ist mir ehrlich gesagt zu kompliziert, um selber einen qualifizierten Rat zu geben, andererseits denke ich, abseits aller Diskussionen um Wirtschftsflüchtinge, ist dieses persönliche Schicksal es wert, ausgelotet zu werden ?

Grüße
Hans

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10 Antworten
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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Na Asyl wird wohl kaum noch was werden, denn das beantragt man in dem Land in dem man einreisst bei der Einreise. Sie ist eindeutig illigal in der EU.
Gibt es außer wirtschaftlichen Gründen weiter Gründe nicht nach Nigeria zu reisen und dort zu leben.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Bei der 'Ausreise' aus Nigeria könnte ich die falschen Namensangaben noch verstehen:

VG München 21. Kammer
Entscheidungsdatum: 10.03.2009
Aktenzeichen: M 21 K 08.50423
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 60 AufenthG , Art 16a GG




Sonstiger Orientierungssatz
Angeblich Vater des Klägers von PDP-Mitgliedern getötet;

Vater hat bei den Wahlen Kandidaten der Partei „Action congress“ (AD) unterstützt;

Kläger war nach eigenen Angaben am Anzünden einer Polizeistation im Rivers-State beteiligt

Herkunftsland: Nigeria


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#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

--Was aber die falschen Angaben in Deutschland nicht erklärt und wohl auch nicht entschuldigt.--

Es geht ja noch weiter:
----hat vor 10 Monaten ein Kind von einem Deutschen bekommen, dieser Mann hat ihr dann angekündigt, das Kind für sich zu behalten, daraufhin ist sie in die Schweiz .......Als Aufenthaltsgrund in CH hat sie Asyl angegeben und gleichzeitig in ihrer Panik ihre wahre Identität (Pass) verschwiegen und einen falschen Namen angegeben, der dann auch in der Geburtsurkunde des (deutschen) Kindes übernommen wurde.

Kopfkratz: Wenn ein Kind in Deutschland geboren wird, erhält es eine deutsche Geburtsurkunde, wenn ein Kind in der Schweiz geboren wurde, erhält es eine schweizer Geburtsurkunde.
Wenn ein Kind in Deutschland geboren wurde, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die deutsche Geburtsurkunde in der Schweiz nicht abgeändert.


NS:VG Augsburg 7. Kammer
Entscheidungsdatum: 13.02.2004
Aktenzeichen: Au 7 K 03.30638
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:

Normen: Art 16a Abs 1 GG , § 51 Abs 1 AuslG, § 53 AuslG, § 34 AsylVfG , § 38 AsylVfG




Sonstiger Orientierungssatz
Nigeria;
Luftwegseinreise nicht glaubhaft gemacht;
(Vor-)verfolgung nicht glaubhaft gemacht: Vortrag unglaubwürdig




-- Editiert am 20.06.2009 13:32

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Irgendwann bekommt man vor lauter Lügen kaum noch ne glaubhafte Geschichte zusammen.

K.

-----------------
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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

in D wird die Stellung eines Asylantrages unter falschem Namen als "mittelbare Falschbeurkundung" verfolgt. Da sie die Straftat ja nun aber in der Schweiz begangen hat, müßten Sie wohl mal in einem Forum für schweizerisches Strafrecht fragen.

Gruß vom mümmel

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#9
 Von 
hans1961
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,
und vielen Dank für die Hinweise.

Wenn ich mich teils unklar ausgedrückt habe bitte ich um Entschuldigung.

Also nochmal:

- das Kind ist in der Schweiz geboren worden, stammt aber von einem Deutschen Vater.

- die Mutter hatte bereits einen unbefristeten Aufenthaltstitel in einem EU-/Schengenland, ist dann aber aus Furcht vor dem Vater ausgerechnet in die Schweiz geflüchtet. Um nicht vom Vater gefunden zu werden, aber auch nicht ausgewiesen zu werden (mit dem Verweis auf sichere Herkunft aus einem Schengenland) hat sie eine falsche Identität beim schweizer Asylantrag angegeben.

Ziemlich ungewöhnlich, wenn nicht gar verrückt, das ganze, trotzdem bitte um fundierte Auskunft, vor allem was dieAbänderung der in der Schweiz ausgestellten Geburtsurkunde des Kindes und die mögliche Strafverfolgung in der Schweiz angeht.

Ist dies denn kein schweizer Forum ?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

nein, dies ist ein Forum für deutsches Recht.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

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