Ummeldung vergessen... was passiert?

18. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)
Ummeldung vergessen... was passiert?

Hallo,

was passiert, wenn man sich erst 2 Monate nach dem Umzug ummeldet. Es gibt ja eine Verpflichtung eine Ummeldung innerhalb einer Woche zu vollziehe. Was ist, wenn man das nun vergessen hat und erst nach 2 oder 3 Monaten die Anmeldung durchführt?

Wie hoch ist die Strafgebühr? bzw. was passiert generell.

Gruß

sabi70

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Wenn das Einwohnermeldeamt bislang noch nichts gemerkt hat und Du meldest Dich jetzt um, dann passiert gar nichts.

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

mein Freund hat sich erst nach vier Monaten umgemeldet, und es hat außer einem Anpfiff der überaus "charmanten" Sachbearbeiterin keinerlei Konsequenzen gehabt. Er war ja noch am alten Wohnsitz gemeldet und wir hatten einen Nachsendeauftrag. Seine Begründung war saisonal bedingte berufliche Mehrbelastung, so dass er keinesfalls früher sich hätte ummelden können.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Puh dann brauch ich mir ja keine großen Sorgen zu machen. Danke für die erleichternde Nachricht.

Ich habe die Wohnung ab 01.04. angemietet und wohne hier erst seit 01.05. Bisher habe ich es allerdings aus beruflichen Gründen noch nicht geschafft zum Amt zu gehen und langsam hab ich mir Sorgen gemacht, weil ich gelesen habe, dass man eine Ordnungswidrigkeit begeht und diese mit empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann. Nächste Woche will ist es dann hinter mich bringen :)

Grüße

sabi70

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#4
 Von 
manson
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 60x hilfreich)

Ich war erst 6 Monate später beim Einwohnermeldeamt. Die haben ein bißchen gemeckert und ich mußte die Ummeldung bei meinem neuen Vermieter abzeichnen lassen, der bestätigte, daß ich erst nach 1 Monat eingezogen bin. Es spielt keine Rolle, ab wann Du die Wohnung hattest, sondern wann Du eingezogen bist (hätte ja sein können, Du renovierst 2 Monate).

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