Strafanzeige bewußt falsch erstattet!

5. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
shortie42
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 48x hilfreich)
Strafanzeige bewußt falsch erstattet!

Hallo Forum-Teilnehmer.

Unter der Adresse: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=20159 habe ich schon vor längerer Zeit einen Beitrag geschrieben.
Nun scheint es zum Showdown zu kommen. Jedenfalls rief ich gerade meinen Anwalt an um nach dem Stand der Dinge zu fragen (wir warten schon seit 6 Wochen auf die Akte von der Staatsanwaltschaft), der mir am Telefon sagte...Zitat: Sie scheinen die Sache in ihrem Kopf nicht ernst zu nehmen. Ich habe ihnen schon Freitag einen Brief geschickt und sie melden sich erst heute!
Nun, bis heute ist tatsächlich kein Brief bei uns angekommen. Dies aber auch nur nebenbei.
Meine Frage ist: Kann man einem Anwalt vertrauen, der einen dermaßen am Telefon anschreit bzw. beleidigt?
Ich habe ihn mindestens einmal pro Woche angerufen, ob die Akte da sei und jedesmal sagte er mir, dass er mich sofort anruft sobald diese ihm vorliegt (und das ziemlich genervt).
Da diese Anzeige gelogen ist bzw. nur erstattet wurde um mir und meiner Frau Ärger zu machen, mache ich mir zwar um den Ausgang der Sache keine großen Sorgen, aber was mich belastet ist: Wer muss die KOsten für den Anwalt übernehmen? Ich habe sehr wenig Geld, da ich mich erst vor einiger Zeit mit einer Ich-AG selbständig gemacht habe und meine Frau bekommt nur eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente.
MfG
T.V.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn Sie freigesprochen werden, übernimmt der Staat die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren lt. BRAGO. (und nimmt wahrscheinlich den Anzeigenerstatter in Regress). Wenn Sie mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung getroffen haben, die über die BRAGO-Sätze hinausgeht, müssen Sie diese Differenz selber zahlen.

Werden Sie nicht freigesprochen, müssen Sie komplett zahlen.

Ob Sie Ihrem RA vertrauen können, können wir natürl. von hier aus nicht beurteilen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
shortie42
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 48x hilfreich)

Es kann aber doch nicht angehen, dass jemand eine falsche Anzeige erstattet und der andere auf den Kosten sitzenbleibt?
Wir werden uns keine Anwälte leisten können und sehe dementsprechend schwarz.
Da wir für die Zeit der angeblichen "Tat" eine Zeugin haben und wir ja nun wirklich nichts getan haben, werden wir uns wohl selbst verteidigen müssen. Aber einen Anwaltsvorschuss von 2 mal 1500 Euro (3000 Euro!!!!) können wir uns nicht leisten.
Das Rechtssystem sollte mal dringend überarbeitet werden.....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Es kann aber doch nicht angehen, dass jemand eine falsche Anzeige erstattet und der andere auf den Kosten sitzenbleibt?"

So ist es doch auch nicht - das hat Bob oben doch bereits ausgeführt!

"Wir werden uns keine Anwälte leisten können und sehe dementsprechend schwarz."

Haben Sie nicht oben geschrieben, Sie hätten einen RA?

"Aber einen Anwaltsvorschuss von 2 mal 1500 Euro (3000 Euro!!!!) können wir uns nicht leisten."

Wenn ein RA SOLCHE Honorare verlangt (und es nicht gerade ein bekannter Konfliktverteidiger ist...), würde ich mir auch zweimal überlegen, ob ich mir das leisten möchte...

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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