Hitzefrei im Kindergarten

14. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mariesche
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Hitzefrei im Kindergarten

Hallo zusammen,
hoffe das Thema ist hier richtig angesiedelt und wir auch schlüssig interpretiert.

Gestern erhielten wir ein Schreiben der Kindertagesstätte:

Liebe Eltern,
der Sommer und die Hitzewelle haben uns fest im Griff.
Leider gibt es dabei nicht nur schöne Seiten. Die große Hitze und die hohen Ozonwerte belasten das Wohl und die Gesundheit unserer Kinder sehr.
Täglich kommt es zu zahlreichen kleineren Schürfwunden die verpflastert weren müssen, überhitze Gesichter und viele Kinder sind sehr müde, so dass die Konzetration stark nachlässt und die Kinder nicht mehr mit Freunde beim Spielen sind. Deshalb bieten wir an ab ca. 10:30 Uhr auch im Haus zu spielen. Am Nachmitag sind allerdings auch die Räume stark aufgeheizt, dass es auch dort nicht mehr angenehm ist.
Deshalb haben wir mit dem Einverständnis der Gemeindeverwaltung für die nächsten Wochen die Regelung getroffen, bei einer Temp. von 27 Grad um 11 Uhr gibt es am Nachmittag, Hitzefrei. Das heißt, an diesem Tag ist der Kiga von 7-13 Uhr geöffnet.
Bitte nutzen sie diese Zeit im Interesse ihrer Kinder.


Unser Kiga hat bis jetzt 34 Tage ganz geschlossen, dazu kommen bis jetzt 20 Tage nur am Vormittag geöffnet und diese werden jetzt durch Hitzefrei aufgestockt. (heute ging es los)

Früher waren 3 bis 31/2 Wochen im August geschl. + Weihnachtsferien.
Seit 2 Jahren kamen jetzt Ferienöffnungszeiten dazu, also Faschingsferien, Ostern, Pfingsten, Herbst - nur am Vormittag geöffnet durch Anmeldung !!!

Wenn man sein Kind vor 8 Uhr bringt, darf es sowieso nicht mehr am Nachmittag.
Öffnungszeiten:
7 -13 Uhr (wobei diese ihre Kinder um 12 Uhr abholen)
oder
8-12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

Wir sind beide berufstätig - haben aber derzeit noch das Glück einer helfenden Oma, die diese Willkür des Kindergartens "deckelt".

Wie können wir uns gegen diesen Zustand wehren?
Können wir Monatsbeiträge entsprechend kürzen?
Warum genehmigt die Gemeinde, als einzig mir bekannte, diese "Faulenzereien"?

Dank im Voraus
mfg

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36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

also sowas habe ich ja noch nie gehört.

Ihr habt einen Betreuungsvertrag mit dem Kiga geschlossen, auf den würde ich verweisen und mit Kürzung des Beitrages.

Alles an Kiga + Gemeindeverwaltung + Bürgermeister.



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"Liebe Grüße"

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

sehe das wie Hase.:)

Ihr habt doch sicher Betreuungszeiten gebucht und zahlt dafür?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

und wie sollen jetzt das bitteschön die berufstätigen Eltern in den Griff bekommen, die kein Hitzefrei haben?

Unglaublich!

Besteht auf der Erfüllung Eures Vertrages. Mal ne Vermutung: könnte es sein, dass das alles ein Alleingang dieses Kindergartens ist, und der Träger gar nichts weiss? An den wenden!

wirdwerden

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""

-- Editiert am 14.07.2010 20:24

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Mariesche,

Ich war mal im Elternbeirat eines KiGa

gibt es den bei euch nicht?

was sagt der dazu?

lg
edy

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo, wie sähe es denn aus wenn keine Oma die Defizite deckeln würde und ihr eine entgeltlich Betreuung organisieren würdet? Wer würde die Kosten tragen? Ich denke mal nicht der Kindergarten. Die würden und werden das als "höhere Gewalt" deklarieren. Ich glaube nicht das man dagegen ankommt. Es sei denn alle Eltern geschlossen ständen dahinter!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

kinder professionell betreuen darf man nur mit Genehmigung. Das geht nicht. Aber drauf bestehen, dass die ihrem Auftrag nachkommen, das würde ich tun.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

nein, das meinte ich jetzt nicht. Ich meinte den Einzelfall. Wenn sie sich einen "Babysitter" nehmen müsste.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

was Ihr so meint...



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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Vielleicht noch mal, trotz aller Empörung was sachliches. Ich empfinde es als untragbar, einen Kindergarten willkürlich zu öffnen und zu schliessen. Bitte schaut in den Vertrag, ob Ihr da eine "Willkürklausel" findet. Wenn nicht, den Träger des Kindergarten auf sein vertragswidriges Verhalten hinweisen.

Setzt Euch mit einem "Abgeordneten" Eures Vertrauens in Verbindung. Schildert ihm die Situation und bittet ihn, eine entsprechende Anfrage ins Gemeindeparlament einzubringen.

Wenn der Träger städtisch ist, wendet Euch zusätzlich ans Jugendamt. Fordert das Jugendamt ganz konkret auf, für Ersatz zu sorgen, also ein Konzept für die vertragswidrigen Schliessungszeiten zu entwickeln.

Kündigt schriftlich für die Zukunft Kürzungen der Beiträge an bei weiteren vertragswidrigem Verhalten und kündigt auch Schadensersatzforderungen an!

So, das sollte erst einmal reichen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

zunächst einmal würde ich davon ausgehen, dass hier im Interesse der Kinder gehandelt werden sollte, die nicht den Nachmittag in völlig überhitzten Räumen verbringen sollen. Daran ist eigentlich ja nichts Negatives und Faulenzerei zu unterstellen - darauf muss man auch erst mal kommen....

Natürlich müssen trotzdem die Vertragspflichten auch erfüllt werden bzw. für die Kinder, deren Eltern nicht betreuen können, ein Ersatzangebot geschaffen werden. Habt ihr denn überhaupt schon mal mit Kindergarten oder Gemeinde gesprochen? Das wäre doch wohl der erste Weg.

Alle weiteren möglichen Schritte wurden bereits ausgeführt.

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"Viele Grüße mikkian"

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Zu Hause ist es doch genauso heiss. Also, die haben einen Vertrag, und der ist einzuhalten. Ober glaubst Du ernsthaft, dass ein Arbeitgeber ein Elternteil vorzeitig einfach so aus dem Job entläßt, weil der Kindergarten willkürlich Hitzefrei gibt?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Das sehe ich genaus so. In der Schule ist es was anderes. Aber im Kindergarten sollten eigentlich Möglichkeiten da sein (Planschbecken usw)

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Sorry Leute, aber es ist doch etwas anderes, ob ich ein Kind zu Hause allein kind- und temparaturgerecht bespaße oder eine Gruppe von Kindern, mit denen ich nicht mal so eben in kühlere Gefilde ausweichen kann. Vor allem, wenn ich mich dann als Kindergärtnerin vermutlich auch noch vor den Mamis und Papis rechtfertigen muss, warum das Kind hitzebedingt völlig überdreht ist.

Ich halte den Weg des Kindergartens so nicht für richtig, den Ansatz kann ich aber sehr wohl nachvollziehen.

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"Viele Grüße mikkian"

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Sicher läßt sich der Ansatz nachvollziehen, nur Mutter oder Vater müßten dann auch zum "bespaßen" frei bekommen. Da werden wieder die Eltern in Bedrängnis gebracht, die nicht auf Omis etc. ausweichen können. Aber die Stadt wird am längeren Hebel sitzen. Darauf würde ich wetten..

LG

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""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

quote:
In der Schule ist es was anderes


Sehe ich nicht so.
Auch in der Schule gibt es zwar verkürzten Unterricht, aber trotzdem ist die Schule verpflichtet den kids die Möglichkeit zu geben, so lange betreut zu werden, wie der eigentliche Unterricht stattfinden würde.
Unsere Schule hält sich daran. Der Hort ist an solchen Tagen generell wie üblich bis 18 Uhr besetzt.

Aber eine Kita, die einfach so zeitiger schließt. Vor allem so kurzfristig. :???: :???: :???:
Selbst bei einer lang bekannt gegebenen offiziellen Kita- Schließzeit ist immer eine Notbetreuung (meist durch andere Kitas) gegeben.

Ich an Eurer Stelle würde auch erst einmal hinterfragen, ob es denn eine Ersatzbetreuung gibt.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Hier geht es ja nicht nur um das "Hitzefrei", sondern auch um etliche andere ausserordentliche Schliessungen. Und dieses "Paket" ist nun mal nicht zu verantworten. Hinzu kommt noch eines. Ganz sicherlich werden die Erzieherinnen auch für die Zeit bezahlt, an denen sie hitzefrei, faschingsfrei oder was auch immer haben. Auch das dürfte die Gemeindevertretung (Parlament) interessieren.

Vielleicht doch mal meinen Vorschlag von oben aufnehmen? Mit einem Stadtverordneten (möglichst aus der Opposition) Kontakt aufnehmen, ausserdem die von mir schon dargestellten Maßnahmen ergreifen.

wirdwerden

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""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

ich gehe mal davon aus dass bei hitze- und faschingsfrei die eigene Mehrleistung ´verbraucht werden muß. anders kann ich es mir nicht vorstellen.

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blau.bär
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

quote:
ich gehe mal davon aus dass bei hitze- und faschingsfrei die eigene Mehrleistung ´verbraucht werden muß. anders kann ich es mir nicht vorstellen.


Das ist nicht richtig. Das Hitzefrei verordnen sich die Arbeitnehmer ja nicht selbst, sondern es wird vom Arbeitgeber angeordnet. Der Lohnanspruch bleibt bestehen.

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"Salve

blau.bär"

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ob der Arbeitgeber das angeordnet hat, das wissen wir nicht. Wird nur behauptet. Und, selbst wenn: es scheint sich ja um öffentlichen Dienst zu handeln. Und da hat bei den Kosten das Parlament auch noch ein Wörtchen mitzureden. Denn es handelt sich ja um Steuergelder!

wirdwerden

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""

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
blau.bär
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 13x hilfreich)

@ wirdwerden

quote:
Ob der Arbeitgeber das angeordnet hat, das wissen wir nicht. Wird nur behauptet.


Was redest du da für ein Zeugs?

Zitat aus dem Brief der Tagesstätte:

quote:
Deshalb haben wir mit dem Einverständnis der Gemeindeverwaltung


Ist das eine Behauptung?

quote:
es scheint sich ja um öffentlichen Dienst zu handeln.


Sehr richtig erkannt.

quote:
bei den Kosten das Parlament auch noch ein Wörtchen mitzureden. Denn es handelt sich ja um Steuergelder!


Glaubst du allen Ernstes, dass ein Gemeinderat/Stadtrat sich die Mühe macht, bei unzumutbaren Bedingungen in der Kita aufgrund höherer Gewalt für Ersatz zu sorgen oder den AN den Lohn zu versagen?

Manchmal ist es, wie es ist. Nicht schön, aber auch nicht zu ändern. Oder seit wann besteht eine Pflicht zum Einbau von Klimaanlagen in öffentlichen Einrichtungen. In Gänze kosten die übers Jahr das Stadtsäckl weitaus mehr, als ein paar halbe Tage Kita weniger.


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"Salve

blau.bär"

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
bei einer Temp. von 27 Grad um 11 Uhr gibt es am Nachmittag, Hitzefrei



Genauer gesagt, dieser Notfall tritt nur ein, wenn es um 11 Uhr 27 Grad kalt ist.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Lediglich der Kindergarten hat behauptet, die sei in Einvernehmen mit der Stadtverwaltung geschehen. Ob das so ist, das wissen wir nicht. Es ist im Augenblick nur eine Behauptung, nicht mehr. Und ein Notfall ist es schon gar nicht. Dies zusätzlichen Schliessungen sind durch nichts gedeckt, so wie es aussieht. Jedenfalls nicht durch den Vertrag mit den Eltern. Und man stelle sich vor, man kommt um 11.00 zum Arbeitgeber und erklärt: Chef, ich muss in einer Stunde aufhören zu arbeiten, weil ich in zwei Stunden am Kindergarten sein muss? Geht doch gar nicht. Deshalb mein Vorschlag, diesem merkwürdigen Gebaren mal gründlich nachzugehen.

wirdwerden

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""

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
blau.bär
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 13x hilfreich)

@ wirdwerden

quote:
Es ist im Augenblick nur eine Behauptung, nicht mehr.


Ich bitte dich. Willst du uns jetzt weißmachen, das wäre alles nur eine Idee der Bediensteten, ohne Absprache mit dem Gemeinderat? Jobs gibt es ja genug und die dummen Eltern werden das schon schlucken?

Und wie gehst du eigentlich mit den Angaben der TE um? Du kannst immer sagen, dass ein TE oder sonstwer Dinge einfach nur behauptet, um dir entsprechende Antworten zu ermöglichen. Aber nach solchen Spekulationen wirst du hier nicht gefragt.
Es mag durchaus Situationen geben, da sind Mutmaßungen erlaubt (ich denke da an den ONS, wenn danach "Gib mir Geld für eine Abtreibung" kommt), aber wie weit entfernt liegt denn eine solche Spekulation? Das ist schon lebensfremd.

Außerdem, was soll man länger über diese teils abstrusen Meinungen nachdenken. Einfach mal kurz beim zuständigen Sozialdezernenten oder beim Träger wegen der eh schon etwas merkwürdigen Betreuungszeiten anrufen.

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"Salve

blau.bär"

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12327.07.2010 13:32:58
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Im Ergebnis sind wir und doch einig: klären, und zwar an der richtigen Stelle. Und ein Kindergartenleiter hat schon weitreichende Befugnisse. Bei uns wars damals so, dass die Leiterin in Notfällen durchaus selbst entscheiden konnte. Musste aber einen Notdienst bereit halten und konnte den Eltern anheimstellen, die Kids eher abzuholen. Aber wegen Fasching und Sommerwetter, einfach so die Vertragsleistungen einzustellen, das ist schon stark.

Vielleicht muss ja auch mal der Sozialdezernent auf seine Pflichten hingewiesen werden. Und dafür ist halt das Stadtparlament da! Zur Kontrolle der Verwaltung.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
blau.bär
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 13x hilfreich)

@ alles klar

quote:
Temperaturgerecht bespaßen kann man im KIGA häufig also sogar besser, als es den werktätigen Eltern möglich sein wird.


Auch an dich die Frage, was solche Vermutungen bringen sollen? Ob das im konkreten Fall möglich ist oder nicht, das wissen wir nicht. Also kannst du entweder danach fragen oder ohne Vermutungen generelle Antworten auf die Fragen geben, oder?

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"Salve

blau.bär"

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn der Kindergarten ab einer gewissen Temperatur nicht mehr nutzbar ist, dann muss im Vertrag drauf hingewiesen werden. Ich kenne nur die baulichen Richtlinien meines Bundeslandes über den Bau und die Ausstattung des Kindergartens. Und die sind schon extrem "kinderfreundlich." Gehe mal davon aus, dass das in den anderen Bundesländern ähnlich ist. Ein Kindergarten, der schon bei relativ milden 27 Grad nicht mehr betreibbar ist, der wäre von der Aufsicht doch längst zwangsgeschlossen. Aber, darum geht es doch nicht. Es geht darum, dass hier aus vielerlei Gründen (Fasching, Ferienbeginn) offensichtlich eigenmächtig die geschuldete Vertragsleistung nicht erbracht wird.

Da predigen wir einerseits, die alleinerziehende Mutter soll gefälligst für sich selbst sorgen, finanziell (für mich in Ordnung), und auf der anderen Seite soll sie dann aber immer auf Abruf bereit stehen, um, wenn es dem Kindergarten in den Sinn kommt, sofort da zu sein, um den Sprößlingn abzuholen und zu betreuen?

Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn diese Schliessungen Vertragsgegenstand sind.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
blau.bär
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 13x hilfreich)

quote:
Ein Kindergarten, der schon bei relativ milden 27 Grad nicht mehr betreibbar ist, der wäre von der Aufsicht doch längst zwangsgeschlossen.


Keine Gemeinde ist verpflichtet, ihre Einrichtungen von der Bausubstanz etc. auf dem neuesten Stand zu halten. Also muss man auch mit gewissen Beeinträchtigungen leben. Und das muss natürlich nicht ausdrücklich vertraglich geregelt sein, sondern das versteht sich von selbst. Was die Vorschriften zur Errichtung neuer Gebäude besagen, tut in diesem Punkt nichts zur Sache.

Und noch eine Bemerkung. Es gibt auch Väter, die ihre Kinder überwiegend betreuen. Und was hat das nun wieder mit dem Thema zu tun? Nur weil man aeMs einfach alles ermöglichen sollte, damit Männer nicht lamentieren, darf das alles nicht sein, und was nicht sein darf, ist auch nicht so?

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"Salve

blau.bär"

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die alleinerziehenden Väter sind genauso betroffen! Nur, wenn nichts im Vertrag steht, dann muss der Kindergarten eben die Leistung anbieten. Und die Betriebsgenehmigung eines Kindergartens umfasst nicht nur das Gebäude, sondern sehr viel mehr. Eben auch klimatische Verhältnisse, die Höhe der Toilettenschüsseln, die Abstände und Höhe von Stufen, u.s.w.

Nur, mich würde mal interessieren, wie der Vertragsbruch durch den Kindergarten abgepuffert werden soll? Und von wem?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
blau.bär
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 13x hilfreich)

Da muss nichts abgepuffert werden. Das ist höhere Gewalt. Keine Gemeinde muss z.B. ihren Kindergarten aus den 70ern von Grund auf neu dämmen und aktuellen baulichen Anforderungen anpassen. Schickt man sein Kind in einen älteren Kindergarten, dann kann das halt auch mal solche Folgen haben.
Ich erinnere da an das kürzlich ergangene Urteil im Mietrecht, das feststellte, dass ein Mieter ein bestimmtes Objekt anmietet und vom Vermieter natürlich nicht verlangen kann, dass es auf den neuesten Stand gebracht wird. Ebenso kann niemand verlangen, dass in eine Kita eine Klimaanlage eingebaut wird.
Wem das nicht passt, der kann sein Kind ja woanders anmelden.

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"Salve

blau.bär"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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