Hallo zusammen,
Ich habe ein Problem.
Ich habe den Antrag auf Inso gestellt und wurde das Verfahren auch eröffnet.
Gestern war mein Insolvenzverwalter bei mir zuhause und wollte das Auto wegnehmen.
Das Auto gehört mir aber nicht. Das Auto ist nur auf meinen Name zugelassen ( Fahrzeugbrief steht meinen Name und Steuerbescheid kommt auch auf meinen Namen). Der Brief befindet sich aber nicht bei mir und Kaufvertrag ist nicht auf meinen Namen sond. auf meine Partnerin!!
Er sagt, da im Fahrzeugsbrief meinen Name steht, gehört das Auto ihm. Stimmt das???
Im Brief steht klar und deutlich, dass der Inhaber des Berifes nicht als eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird .
Nun meine Partnerin macht streß deswegen und sie will das Fahrzeug sofort zurückhaben!
Ich bitte um Hilfe!!
Danke ...
Insolvenzverfahren und mein Insolvenzverwalter
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Hast du denn im Inso-Antrag das Auto angegeben oder woher wusste der Inso-Verwalter von dem Auto?
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nein habe ich nicht angegeben und vorher wusste er nicht. Ich habe ihm nur gestern davon erzählt.
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Er kann gar nix weg nehmen. Du darfst Halter und Versicherung nehmen sein und wenn es ein Ferrari wäre geht ihm das nichts an. Die Insolvenz gilt nur für Dich und nicht auf die Frau oder Freundin.
Habe das gleiche Problem mit einer Harley davidson gehabt. BESITZER ist wer im Kaufvertrag steht !!! Der Grund weshalb das Fahrzeug auf Dich angemeldet ist, ist ganz einfach. DEINE Freundin hat einfach keine Lust Deine Strafzettel zu Bezahlen oder aber bei einem Unfall den Du Verschuldet hast in ihren Prozenten hoch Gestuft zu werden.
Das sollte jeder Richter nachvollziehen können..Deine Freundin stellt dir das Fahrzeug lediglich zur Verfügung damit Du es Nutzen kannst bis auf Wiederuf. Von mir wollte er auch die Harley haben hab ihm geschrieben gibts es nicht. WENN das Gericht mich anschreiben tut, werde ich dem Gericht den Kaufvertrag zuschicken dann können die sich in Spanien mit dem Besitzer auseinandersetzen und der, wird einen scheis tun.
Ich darf die Harley nutzen so lange und so oft ich möchte.
Er KANN das Auto sicherlich einziehen, da der Wagen in Ihrem Gewahrsam ist.
Zitat:MERKE: 808 I ZPO setzt nicht voraus, dass der Schuldner auch Eigentümer der zu pfändenden Sache ist. Der Gerichtsvollzieher prüft nur den Gewahrsam, d. h. die tatsächliche Gewalt über die Sache. Die Eigentumsverhältnisse interessieren grundsätzlich nicht. Die Zwangsvollstreckung ist ein stark formalisiertes Verfahren und zudem ist der Gerichtsvollzieher zu einer Prüfung der materiellen Rechtslage vor Ort gar nicht in der Lage.
Das hat zur Folge, dass auch die Pfändung einer Sache, die nicht im Eigentum des Schuldners steht (sog. Schuldnerfremde Sache) wirksam ist.
Aber: Ihre Freundin kann die sogenannte Drittwiderspruchsklage erheben, da der Wagen ihr Eigentum ist. Nachweis ist der Kaufvertrag, der Pkw wird dann wieder freigegeben.
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